Zusatzleistungen AHV/IV
Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Gerne stellen wir Ihnen die Gesuchsunterlagen zu, um einen Anspruch aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation zu prüfen.
Für Fragen und zur Bestellung der Gesuchsunterlagen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachperson. Die Zuständigkeit hängt vom ersten Buchstaben Ihres Nachnamens ab:
P-U
Überbrückungsleistungen für Arbeitslose Personen
Für ältere und arbeitslose Personen kurz vor dem Rentenalter ist es schwierig, eine neue Arbeit zu finden, deshalb gibt es ein Recht auf Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose, die ausgesteuert sind. Gerne können Sie uns das Anmeldeformular zustellen, damit wir einen Anspruch prüfen können. Bitte beachten Sie, dass uns nebst sämtlichen Unterlagen auch ein Auszug Ihres individuellen Kontos (IK-Auszug) von der Ausgleichskasse einzureichen ist.
Links zu Infos:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/uela.html#
Überbrückungsleistungen (svazurich.ch)
5.03.d (ahv-iv.ch)
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Kontakt
Zusatzleistungen AHV/IVZentralstr. 9
8304 Wallisellen
Tel. 044 832 61 90
zusatzleistungen@wallisellen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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142.0 | Geschäfts- und Kompetenzreglement der Sozialbehörde | 1. Juli 2023 |
811.0 | Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und zum Zusatzleistungsgesetz | 1. August 1999 |
Name | Beschreibung |
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