28. März 2024

Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen
Frühling: Die Natur erwacht und alles spriesst. Bäume und Sträucher wachsen ungehindert und halten sich dabei nicht an Grundstücks- und Strassengrenzen. Um Gefahren zu verhindern und für Fussgänger und alle anderen Verkehrsteilnehmenden kein Hindernis darzustellen, wird die Mithilfe aller Grundeigentümer und Hauswarte benötigt.
Indem die Bäume und Sträucher auf dem Grundstück laufend zurückgeschnitten werden, kann ebenfalls ein wichtiger Beitrag zum einwandfreien Strassenunterhalt geleistet werden.


Folgende Masse sind zu beachten:

  • Durchfahrt von Fahrzeugen: Gewährleistung eines Lichtraumprofils von 2.50 m Höhe bei Fusswegen und 4.50 m Höhe bei Strassen. Bei Sträuchern und Hecken ist darauf zu achten, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
  • Strassenbeleuchtungen: Bäume, Sträucher und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass die öffentliche Beleuchtung der Fusswege und Strassen nicht beeinträchtigt wird. Ebenso sollte die Zugänglichkeit von Hydranten für die Feuerwehr gewährleistet sein.

Die Verkehrsteilnehmenden und die Abteilung Tiefbau + Landschaft danken
für die Unterstützung.
Bei Fragen steht die Abteilung Tiefbau + Landschaft (044 832 62 10) oder
der Bereichsleiter Unterhalt (044 832 62 80) gerne zur Verfügung.

Abteilung Tiefbau + Landschaft
Bereich Unterhalt

Hecken

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