28. März 2024
Aufhebung von Gräbern im Friedhof Wallisellen
Auf dem Friedhof Wallisellen werden folgende Gräber aufgehoben, nachdem die gesetzliche Ruhezeit abgelaufen ist:
  • Sarggräber: Grabfeld 4, Nrn. 72 bis 92
  • Urnengräber: Grabfeld 3, Nrn. 22 bis 42, Grabfeld 4, Nrn. 43 bis 56
  • Urnennische Einzel: Grabfeld 3, Nrn. 6128 bis 6138
  • Urnennische Doppel: Grabfeld 2, Nrn. 5009 bis 5014
Friedhof und Bestattungen:
Wir bitten die Angehörigen den Grabschmuck und die Grabmale bis zum 8. September 2024 zu entfernen. Danach verfügt die Stadt Wallisellen über das zurückgelassene Material, wobei jegliche Haftung oder Vergütung abgelehnt wird.
Die Angehörigen sind durch das Bestattungsamt über die bevorstehende Grabräumung schriftlich informiert worden, soweit deren Anschrift bekannt war. Falls Sie als Angehörige keine Mitteilung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bestattungsamt Wallisellen (Telefon 044 832 62 36 / bestattungen@wallisellen.ch) in Verbindung.
Grab

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen