Höchste politische Gewalt in der Gemeinde ist die Gesamtheit der Stimmberechtigten.

Eine Übersicht zu den rechtlichen Bestimmungen der Gemeindeversammlung finden Sie hier

Ort

Gemeindesaal
Alte Winterthurerstrasse 31
8304 Wallisellen

Aufgaben

In der Regel finden in einem Jahr vier Gemeindeversammlungen statt:
  • eine im Frühjahr
  • eine im Monat Juni: zur Behandlung kommt die Rechnung des Vorjahres
  • eine im Herbst
  • eine im Dezember: zur Beratung des Budgets und Festlegung des Steuerfusses.

Kompetenzen

Zuständig ist die Gemeindeversammlung für:
  • Kredite in der Höhe von 250'000 Franken bis zu 4 Mio. Franken
  • den Erlass wichtiger Verordnungen
  • die Festsetzung der Ortsplanung
  • Kauf und Verkauf von Grundeigentum zum Preis von mehr als 3 Mio. Franken
  • den Voranschlag und die Festsetzung des Steuerfusses und die Abnahme der Rechnungen
  • den Entscheid über von den Stimmberechtigten eingereichte Initiativen.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung ist für alle stimmberechtigten Personen der politischen Gemeinde Wallisellen.

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