Teilrevision des öffentlichen Gestaltungsplans «Zentrum Wallisellen»
Die Zentrumszone Z5 wurde im Zonenplan bis auf die Höhe der Florastrasse erweitert. Der Geltungsbereich des öffentlichen Gestaltungsplans «Zentrum Wallisellen» wird entsprechend angepasst. Er stellt eine Entwicklung von hoher Qualität sicher.
Für Wohnen und für das Gewerbe ist neu, gemäss der teilrevidierten BZO, ein Mindestanteil von je 25 Prozent gefordert. Die Vorgaben für die klimaangepasste Siedlungsentwicklung und die Anpassungen an die neuen kantonalen Baubegriffe und Messweisen (mehr dazu hier) werden in die Bestimmungen zum öffentlichen Gestaltungsplan übernommen.