Die Arbeiten an der Teilrevision der Nutzungsplanung waren umfangreich und nahmen etwa zwei Jahre in Anspruch. Die Bevölkerung und wichtige Akteure wurden wiederholt einbezogen. Nachdem zahlreiche Änderungsanträge aus der öffentlichen Auflage und der Vorprüfung durch den Kanton bearbeitet wurden, steht nun die Abstimmung an der Gemeindeversammlung Anfang April 2025 bevor.

Zeitstrahl

Die eigentlichen Arbeiten an der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung starteten 2022, nach Abschluss des REK. Das REK legte die Grundsätze für die räumliche Entwicklung fest. Bereits damals wurde die Bevölkerung einbezogen – wegen der Covid-Pandemie in einer digitalen Mitwirkung.

Einbezug von politischen Parteien und Interessensgruppen

Für die Revision der kommunalen Nutzungsplanung wurden wichtige Zwischenstände im Rahmen von Workshops einem «Sounding Board» vorgestellt, in dem die politischen Parteien und verschiedene Interessensgruppen vertreten waren. Auch für das Gebiet Wallisellen Südost fand ein Dialog mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern statt. Die Ergebnisse dieser Diskussionen flossen in die weitere Bearbeitung der Nutzungsplanung ein.

Über 380 Änderungsanträge

Vom 19. Januar 2024 bis zum 19. März 2024 erfolgte die öffentliche Auflage. In diesem Zeitraum konnten alle Personen Änderungsanträge zu den bezeichneten Inhalten der Teilrevision einreichen. Zur gesamten aufgelegten Vorlage gingen insgesamt 31 Schreiben mit 383 Änderungsanträgen und Anregungen ein. Welche Anträge zu den Inhalten von Paket 1 berücksichtigt werden konnten und welche nicht, zeigt der Bericht zur Mitwirkung.

Basierend auf den Einwendungen dieser formellen Mitwirkung und den Rückmeldungen aus der kantonalen Vorprüfung wurden BZO, Zonenplan, Ergänzungspläne und der öffentliche Gestaltungsplan Zentrum Wallisellen überarbeitet.

Nächster Schritt: Gemeindeversammlung

An der Gemeindeversammlung vom 2. und 3. April 2025 hat die Stimmbevölkerung von Wallisellen Gelegenheit, über die Vorlage (Paket 1) zu entscheiden.