Weitere Änderungen der Nutzungsplanung
Neben den beiden Schwerpunktthemen ist eine Reihe weiterer Neuerungen in der Nutzungsplanung vorgesehen. Weitere, eher geringfügige Änderungen sind technischer Natur und passen die kommunale Planung an kantonale Vorgaben oder den regionalen Richtplan an.
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Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB)Die «Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe» (IVHB) hat zum Ziel, die Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen. Dies soll das Planungs- und Baurecht für Bauherrschaften und Behörden vereinfachen. Im Kanton Zürich traten die Gesetzesänderungen am 1. März 2017 in Kraft und müssen von den Gemeinden bis ins Jahr 2028 vollzogen werden. Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung übernimmt Wallisellen die neuen kantonalen Baubegriffe und Messweisen. An einigen Stellen haben diese Anpassungen direkte Auswirkungen auf die baulichen Möglichkeiten, so zum Beispiel:
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Wirtschaftsstandort Wallisellen stärkenGemäss dem regionalen Richtplan dürfen Dienstleistungs- und Handelsbetriebe im Gebiet Herti nicht mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche besetzen, um Raum für Gewerbe- und Produktionsbetriebe zu sichern. Die BZO übernimmt diese Bestimmung. Zudem werden Mindestraumhöhen als Bedingung für eine höhere Ausnützung in allen Industrie- und Gewerbezonen aufgehoben. So ist mehr Nutzfläche möglich. |
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Preisgünstiges Wohnen fördernFür die Zentrumszone Z6 westlich des Richtiwalds und auf vier Arealen der Zentrumszone Z4 im Gebiet Wallisellen Südost (mehr dazu hier) gilt neu: Mindestens 30 Prozent der realisierten Wohnfläche müssen für preisgünstigen Wohnungsbau (gemäss den kantonalen Anforderungen) zur Verfügung gestellt werden. |
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Standorte für Hochhäuser festlegenDer Zonenplan bezeichnet mögliche Standorte für Hochhäuser. Sie umfassen bereits heute den urbanen Teil der Stadt, neu kommen die Areale «Schwanen» und «Conforama» hinzu. Hochhäuser müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen, den ortsbaulichen Gewinn nachweisen und setzen einen Gestaltungsplan voraus. |