Vorübergehende Verkehrsanordnung
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Im Zusammenhang mit der Baustelle bzw. Projekt Kanalisation Herti müssen folgende Parkplätze temporär aufgehoben werden:
Ort | Gewerbehallenstrasse, unter der Autobahnbrücke, 8304 Wallisellen |
Parkplatz | weisse Zone Parkfelder, 8304 Wallisellen |
Dauer | Ab Montag, 2. September 2024 bis Freitag, 29. August 2025 |
Signalisation | Das Parkieren von Fahrzeugen ist verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten"). |
Die Verkehrsteilnehmenden werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 832 61 50 | wallisellen@kompol.zh.ch |