31. Oktober 2024

Gestützt auf Art. 28 Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO, WES 712.2) werden die Abwassergebühren der Stadt Wallisellen per 1. Januar 2025 wie folgt festgelegt:

Benutzungsgebühren:

  • Grundgebühr: CHF 0.061 pro m2 gewichtete Bezugsfläche
  • Mengengebühr: CHF 1.27 pro m3 Wasserverbrauch

Gebühr für Abwasser aus Grundwasserableitungen: CHF 1.27 pro m3 Abwasser

Die Gebührenerhöhung wurde vor Beschluss des Stadtrates der Preisüberwachung zur Stellungnahme gemäss Art. 14 Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20) vorgelegt. Die Preisüberwachung erachtet den Bedarf für die geplante Gebührenerhöhung als gegeben und beanstandet diese deshalb nicht. Sie empfiehlt Anpassungen am in der SEVO festgelegten Gebührenmodell:

«Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen und in Anwendung der Artikel 2, 13 und 14 PüG empfiehlt der Preisüberwacher der Stadt:

  • In der Verordnung die Anpassung der Grundgebühren an die tatsächlichen Verhältnisse vorzusehen, sofern die Liegenschaft deutlich weniger dicht bebaut ist, als dies die Bauzone vorsieht.
  • Mittelfristig eine Regenwassergebühr (CHF/m2) auf die entwässerte Fläche einzuführen und insbesondere dafür zu sorgen, dass die Stadt und der Kanton ihren Anteil an die Strassenentwässerung bezahlen.»

Diese Empfehlungen werden bei der aktuell in Bearbeitung befindlichen Revision der SEVO berücksichtigt.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, innert dreissig Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§§ 19 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz, LS 175.2).

Abwassergebühren

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung_Wasser-Abwasserpreise (PDF, 383.4 kB) Download 0 Medienmitteilung_Wasser-Abwasserpreise
Auf Social Media teilen