Neuerlass Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 5. November 2024 das Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds erlassen. Das Reglement wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die interne Weisung «Förderreglement Energie» vom 1. März 2021 wird per Ende 2024 aufgehoben.
Das neue Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds liegt ab dem Veröffentlichungsdatum gestützt auf § 7 Gemeindegesetz während 30 Tagen öffentlich auf.
Gleichzeitig wird das Reglement auf der Internetseite der Stadt Wallisellen unter www.wallisellen.ch/foerderprogramm veröffentlicht.
Gegen den Beschluss des Stadtrates respektive gegen das Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Stadtrat Wallisellen
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