Öffentliche Planauflage / Projektfestsetzung
Der Stadtrat Wallisellen hat am 19. November 2024 die Auflagenprojekte für Umsetzung Gestaltung Bushaltestellen der ersten Etappe gemäss Behindertengleichstellungsgesetz zuhanden der öffentlichen Auflage genehmigt. Die einzelnen Projekte werden gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) öffentlich aufgelegt und bestehen aus:
- Haldenstrasse (nach §§ 16 und 17 StrG)
- Friedhof (nach §§ 16 und 17 StrG)
- Säntisstrasse (nach §§ 16 und 17 StrG)
- Blumenweg (nach §§ 16 und 17 StrG)
- Schulhaus Bürgli (nach §§ 16 und 17 StrG)
Die Projektunterlagen liegen vom 28. November 2024 bis 30. Dezember 2024 auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten wie folgt eingesehen werden: Stadt Wallisellen, Abteilung Bevölkerung + Sicherheit, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen. Wir empfehlen eine telefonische Voranmeldung unter 044 832 62 54 um allfällige Wartezeiten zu vermeiden. Die Projektunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Wallisellen aufgeschaltet.
Kontaktstelle: Stadtrat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Projektfestsetzung
Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 19. November 2024 mit Beschluss Nr. 2024-392 die Massnahmenpläne der Teilprojekte Umsetzung Gestaltung Bushaltestellen der ersten Etappe gemäss Behindertengleichstellungsgesetz genehmigt und die jeweiligen Projekte gemäss § 15 Strassengesetz (StrG, LS 722.1), unter Vorbehalt möglicher Einsprachen im Auflageverfahren (§ 17 StrG), festgesetzt.
Die Projektunterlagen liegen vom 28. November 2024 bis 30. Dezember 2024 auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten wie folgt eingesehen werden: Stadt Wallisellen, Abteilung Bevölkerung + Sicherheit, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen. Wir empfehlen eine telefonische Voranmeldung unter 044 832 62 54 um allfällige Wartezeiten zu vermeiden. Die Projektunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Wallisellen aufgeschaltet.
Gegen die Projektfestsetzung kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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0_Uebersicht (PDF, 3.94 MB) | Download | 0 | 0_Uebersicht |
3_Blumenweg (PDF, 120.73 kB) | Download | 1 | 3_Blumenweg |
6_Friedhof (PDF, 115.09 kB) | Download | 2 | 6_Friedhof |
10_Haldenstrasse (PDF, 118.28 kB) | Download | 3 | 10_Haldenstrasse |
14_Säntisstrasse (PDF, 119.94 kB) | Download | 4 | 14_Säntisstrasse |
16-2_Bürgli Situation_241122_2 (PDF, 124.59 kB) | Download | 5 | 16-2_Bürgli Situation_241122_2 |
16-2_Bürgli_Ansicht_241122_2 (PDF, 182.88 kB) | Download | 6 | 16-2_Bürgli_Ansicht_241122_2 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 832 61 50 | wallisellen@kompol.zh.ch |