Projekt-Festsetzung nach § 15 Abs. 2 StrG

28. November 2024

Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens sowie der öffentlichen Planauflage hat der Stadtrat Wallisellen mit Beschluss vom 19. November 2024 das Strassenprojekt «Tempo-30-Zone im Zwicky-Areal» gemäss § 15 Abs 2 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) festgesetzt.

Der Beschluss sowie die Projektunterlagen liegen ab heute während 30 Tagen in der Stadtverwaltung auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten wie folgt eingesehen werden:

Stadt Wallisellen, Abteilung Bevölkerung + Sicherheit, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen. Wir empfehlen eine telefonische Voranmeldung unter 044 832 62 59 um allfällige Wartezeiten zu vermeiden. Die Projektunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Wallisellen aufgeschaltet.

Rechtliche Hinweise

Kontaktstelle: Baurekursgericht

Gegen die Projektfestsetzung kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich Rekurs gemäss §§ 19 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz (LS 175.2) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Zugehörige Objekte

Name
19871 Gesamtplan inkl. Dübendorf 500 140524 (PDF, 909.93 kB) Download 0 19871 Gesamtplan inkl. Dübendorf 500 140524
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