12. Dezember 2024

Der Stadtrat hat das Gebührentarifreglement erlassen. Das Reglement ist auf der Website der Stadt Wallisellen veröffentlicht.
Verbunden mit dem Erlass des Gebührentarifreglements werden folgende Reglemente geändert:

  • Benutzungsreglement für öffentliche Räumlichkeiten der Schule Wallisellen ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeit (WES 431.1)
  • Beitragsreglement familienergänzende Tagesstrukturen (WES 431.2)
  • Benutzungs- und Gebührenreglement für die Mediathek (WES 431.4)
  • Reglement für die Schiessanlage Tambel (WES 521.0)
  • Reglement über die Benützung der Zivilschutzanlagen (WES 523.1)
  • Gebührenreglement zur Abfallverordnung (WES 722.5)

Folgende Reglemente werden aufgehoben:

  • Reglement über die Gemeindegebühren, -taxen und Dienstleistungsentschädigungen vom 21. November 2017
  • Reglement über die Baugebühren vom 3. Dezember 2013

Das Gebührentarifreglement, die Nebenänderungen und die Aufhebungen von Reglementen werden nach Eintritt der formellen Rechtskraft rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Gegen das Gebührentarifreglement kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stadtrat Wallisellen

Zugehörige Objekte

Name
622.0_Gebührentarifreglement (PDF, 511.39 kB) Download 0 622.0_Gebührentarifreglement
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