Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Kommunaler Mehrwertausgleich, Genehmigung
Die Stimmberechtigen der Stadt Wallisellen, haben an der Gemeindeversammlung vom 17. September 2024 folgenden Beschluss gefasst: Die Teilrevision Nutzungsplanung «kommunaler Mehrwertausgleich» wird festgesetzt. Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Wallisellen wird mit einer neuen Ziffer ergänzt. Diese sieht vor, auf Planungsvorteile, die bei
Auf- und Umzonungen entstehen, eine Mehrwertabgabe zu erheben.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung KS ARE 24-0349 vom 3. Dezember 2024 die Teilrevision Nutzungsplanung «kommunaler Mehrwertausgleich» genehmigt.
Die Unterlagen liegen ab dem 12. Dezember 2024 auf der Stadtverwaltung, Abteilung Hochbau + Planung, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, während 30 Tagen auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden (§ 5 Abs. 3 PBG).
Gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben werden (329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Ablauf der Frist: 13. Januar 2025.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |