Teilrevision Reglement für die Vermietung von Alterswohnungen

12. Dezember 2024

Der Stadtrat hat das Reglement für die Vermietung von Alterswohnungen teilrevidiert. Die Änderungen im Reglement treten per 1. Januar 2025 in Kraft. Das Reglement ist auf der Website der Stadt Wallisellen unter www.wallisellen.ch/regl_alterswohnungen veröffentlicht.

Gegen das Reglement für die Vermietung von Alterswohnungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stadtrat Wallisellen

Stadt Wallisellen

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