11. Dezember 2024
Sitzung vom 3. Dezember 2024

Aus dem Stadtrat

Teuerungsanpassung für Verrechnungslöhne

Der Stadtrat überprüft jährlich die Stundenansätze zur Verrechnung der Dienstleistungen und passt sie gegebenenfalls der Teuerung und der wirtschaftlichen Entwicklung an. Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2025 eine Teuerungszulage von 1.1 % ausgerichtet. Der Stadtrat passt die Verrechnungslöhne für das Stadtpersonal ebenfalls an und beschliesst die neuen Ansätze von CHF 139.00 für Abteilungsleitende, CHF 117.00 für Bereichsleitende und CHF 101.0 für Mitarbeitende. Die Verrechnungslöhne der Lernenden bleiben unverändert bei CHF 42.00 (3. Lehrjahr), CHF 31.00 (2. Lehrjahr) sowie CHF 26.00 (1. Lehrjahr).

Gebührentarifreglement neu erlassen

An der Gemeindeversammlung vom 17. September 2024 haben die Stimmberechtigten eine neue Gebührenverordnung erlassen. Gestützt auf diese Verordnung hat der Stadtrat jetzt die einzelnen Tarife der Gebühren in einem Gebührentarifreglement festgelegt. Mit dem Erlass des Reglements werden bisher bestehende Reglemente zusammengefasst. Die Gebührentarife für das Parkieren mit Parkuhren werden ergänzt mit der Gebührenpflicht für das Parkieren auf öffentlichem Grund beim Sport- und Erholungszentrum sowie mit der Harmonisierung der Tarife beim Stadthaus-Parkplatz an der Zentralstrasse und an der Wägelwiesenstrasse.

Ausgabenbewilligung für Zeiterfassung

Per 1. Januar 2025 wird in der Stadtverwaltung eine neue Zeiterfassungs-Software eingeführt. Für die Synchronisation und die Bereinigung der Personaldaten und die Erweiterung der Software mit einem zusätzlichen Modul zur Erfassung verschiedener Zulagen und Entschädigungen bewilligt der Stadtrat einen Zusatzkredit in der Höhe von CHF 5'623.35 ausserhalb des Budgets.

Teilrevision Reglement für die Vermietung von Alterswohnungen

Der Stadtrat hat das Reglement für die Vermietung von Alterswohnungen aus dem Jahr 2011 teilrevidiert und an die Bestimmungen des Reglements zur Vermietung von stadteigenen Wohnungen angepasst. Das teilrevidierte Reglement kommt für alle ab dem 1. Januar 2025 abgeschlossenen Mietverträge zur Anwendung.

Kreditabrechnung Erneuerung Schützenstrasse

Die Fahrbahn sowie die Kanalisation der Schützenstrasse, Abschnitt Höhenstrasse bis Tambelweg, sind erneuert worden. Für die Fahrbahnerneuerung lag ein Gesamtkredit in der Höhe von CHF 905'060.00 vor. Mit Realisierungskosten von CHF 775'599.56 konnte der Kredit unterschritten werden. Trotz Mehrkosten aufgrund einer zusätzlichen temporären Fahrspur neben der Baustelle, um den Zugang zu den Vereinsliegenschaften im Tambel zu gewährleisten, konnten die Tiefbauarbeiten aufgrund des tiefen Angebots rund CHF 95'000.00 günstiger abgerechnet werden als im Kostenvoranschlag vorgesehen war. Die Kosten für die öffentliche Beleuchtung fielen rund CHF 20'000.00 und die Zaunarbeiten rund CHF 4'000.00 günstiger aus als ursprünglich vorgesehen. Der Kredit für die Erneuerung der Kanalisation in der Höhe von CHF 689'500.00 wurde mit Realisierungskosten von CHF 545'414.10 ebenfalls unterschritten. Die Bauarbeiten wurden gegenüber dem Kostenvoranschlag rund CHF 140'000.00 günstiger vergeben als vorgesehen und effektiv rund CHF 120'000.00 tiefer abgerechnet als im Kredit vorgesehen war. Die Nebenarbeiten, Nebenkosten und Drittleistungen sowie die technischen Kosten wurden ebenfalls unterschritten. Geplante Leistungen wie die Aufwendungen des Bereichs Unterhalt wurden nicht beansprucht. Der Stadtrat genehmigt die beiden Bauabrechnungen.

Auf Social Media teilen