Aus den Verhandlungen der Behörden
Aus dem Stadtrat
Veröffentlichung von Stadtratsbeschlüssen
Das kantonale Gesetz über die Information und den Datenschutz sieht vor, dass öffentliche Organe von sich aus über ihre Tätigkeiten von allgemeinem Interesse informieren. Der Stadtrat informiert bisher mit dem Verhandlungsbericht aus den Behörden über seine Beschlüsse. Die Verhandlungsberichte werden auf der Internetseite der Stadt aufgeschaltet und als Medienmitteilung verschickt. Ab 2025 baut der Stadtrat seine Informationstätigkeit aus. Zusätzlich zum Verhandlungsbericht werden künftig die Beschlüsse des Stadtrates auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. In einer Ergänzung des Leitfadens Kommunikation legt der Stadtrat fest, nach welcher Systematik die einzelnen Beschlüsse zu klassifizieren sind und wie damit sichergestellt werden kann, dass die Informationssicherheit und die Persönlichkeitsrechte gewährleistet werden.
Automatische Verkehrsüberwachung Hardwald
Seit Jahren ist die Klotenerstrasse im Hardwald mit einem Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder an Sonn- und Feiertagen belegt. Trotz regelmässigen Polizeikontrollen wird das Fahrverbot durch Verkehrsteilnehmer missachtet, was Rückmeldungen aus der Bevölkerung und sporadisch durchgeführte Kontrollen der Polizeiorgane belegen. In der Evaluation der möglichen Massnahmen zur Durchsetzung des Fahrverbots wurden bei den umliegenden Polizeikorps bestehende Möglichkeiten geprüft. Es existieren Anlagen, welche mittels Videoüberwachung und spezieller Software die automatische Überprüfung von Kontrollschildern ermöglichen. Die Stadt Kloten nimmt auf ihrem Stadtgebiet im Hardwald anfangs 2025 eine Anlage dieser Art in Betrieb. Der Stadtrat stimmt der Inbetriebnahme einer solchen Anlage auf dem Stadtgebiet von Wallisellen zur automatischen Verkehrsüberwachung des Fahrverbotes zu. Die Anlage wird im 1. Quartal 2025 in Betrieb genommen.
Sachbereichsrevision Liegenschaften
Die von der Stadt für die finanztechnische Rechnungs- und Buchprüfung beauftragte Prüfstelle baumgartner & wüst gmbh führte im November 2024 eine Sachbereichsrevision Liegenschaften durch. Der Stadtrat nimmt vom Revisionsbericht Kenntnis. Die Abteilung Finanzen + Liegenschaften wird die Hinweise und Empfehlungen zu den beanstandeten Punkten umsetzen.
Projektierungskredit für Erweiterung Parkplatzangebot Sport- und Erholungszentrum
Im August 2024 hat der Stadtrat diverse Massnahmen zur Optimierung der Parkplatzsituation im Sport- und Erholungszentrum «Spöde» verabschiedet, um das Parkplatzangebot von heute 125 Parkplätzen mittelfristig auf ca. 150 zu erhöhen. Die Parkierungsanlagen sind prioritär an der Zielackerstrasse und in der Verlängerung des Sportplatzweges zu erstellen. Ferner ist der Parkplatz Hochrüti aufzuheben und ein entsprechender Ersatz im Harnischbüel anzubieten.
Vertiefte Untersuchungen haben ergeben, dass es im ganzen Betrachtungsperimeter weitere Bedürfnisse zur Erneuerung und Verbesserung diverser Infrastrukturen gibt. Zur Nutzung dieser Synergien werden diese Bedürfnisse im Projekt berücksichtigt. In der Zielackerstrasse (Abschnitt zwischen Hochrütistrasse und Im Mösli) und in einem Teilabschnitt der Hueberstrasse muss der Abwasserkanal neu gebaut werden. Des Weiteren haben «die werke versorgung wallisellen ag» im besagten Abschnitt Bedarf angemeldet, ihre Trassen (Wasser, Strom) zu erneuern und auszubauen. Ferner kann im Abschnitt Im Mösli bis zum Sportplatzweg die Strategie «Strassen und Plätze» in der Zielackerstrasse, die als Erholungsroute ausgewiesen ist, mitgedacht und umgesetzt werden. Für die Ausarbeitung eines bewilligungsfähigen Strassenbauprojekts genehmigt der Stadtrat einen Projektierungskredit in der Höhe von CHF 223'000.00. Dabei sind die Pakete «Kanalbau» und «Strassenbau» mit gebundenen Ausgaben von insgesamt CHF 144'000.00.
Projektierungskredit für Lifte
Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 die allgemein-anregende Initiative «SBB MehrSpur / Einbau Lifte zu allen Perrons» angenommen. Damit wird der Stadtrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem SBB-Projekt MehrSpur Zürich–Winterthur (Projekt MSZW) eine Projektanpassung mit zugehöriger Kostenschätzung für den Einbau von vier Liften bei der Personenunterführung Mitte auszuarbeiten und den Stimmberechtigten die betreffende Umsetzungsvorlage zu unterbreiten. Die SBB haben im Vorfeld der Gemeindeversammlung die Machbarkeit von Perronliften untersucht und festgestellt, dass der Einbau dieser Lifte keine Anpassung der Gleislage bedingen, in den Bauablauf des Projektes MSZW integriert werden kann und damit machbar ist. Für den Einbau von Liften auf der Seite des Bahnhofplatzes sowie des Signumplatzes wird noch eine separate Studie mit einem separaten Projektierungskredit erstellt. Dazu sind noch vertiefte Abklärungen mit den privaten Grundeigentümern notwendig. Der Stadtrat nimmt das Angebot der SBB für die Projektierung der beiden Perronlifte an und genehmigt dafür eine gebundene Ausgabe in der höhe von CHF 1'520'000.00 ausserhalb des Budgets. Die Stimmberechtigten werden an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 über eine Kreditvorlage für ein ausgearbeitetes Bauprojekt für die Erstellung der vier Lifte entscheiden. Sollte die Kreditvorlage an der Urne abgelehnt werden, trägt die Stadt alle bis dahin angefallenen Projektierungskosten.
Kreditabrechnungen für Hörnligraben
Das Gewässerschutzkonzept Wallisellen-Dietlikon, Etappe 2, umfasst die Offenlegung und Revitalisierung des Hörnligrabens sowie ein Bodenprojekt. Der Kredit von CHF 2'600'000.00 für die Offenlegung und Revitalisierung des Hörnligrabens wurde mit Realisierungskosten in der Höhe von CHF 2'186'386.00 nicht vollständig ausgeschöpft. Die Kosten für die Landschaftsaufwertung durch die Ausgestaltung des Erholungsplatzes belaufen sich auf CHF 171'900.00 bei einem bewilligten Kredit von CHF 236'940.00. Für das Bodenprojekt (Aufwertung der beanspruchten Fruchtfolgeflächen) liegt ein Kredit in der Höhe von CHF 386'000.00 vor. Mit Realisierungskosten in der Höhe von CHF 386'887.00 wurde der Kredit leicht überschritten. Der Stadtrat genehmigt die drei Bauabrechnungen. Arbeiten zur Bodenaufwertung sind bei Kanton und Bund grundsätzlich beitragsberechtigt, ein entsprechendes Beitragsgesuch wird jetzt mit Vorliegen der Bauabrechnung eingereicht.