Baubewilligungsverfahren
Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch online beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Vor Bauarbeiten ist bei der kantonalen Gebäudeversicherung eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. Diese kann via Internet bestellt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist das Gebäude zur Neuschätzung bei der kantonalen Gebäudeversicherung anzumelden. Das entsprechende Formular kann ebenfalls via Internet bestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Baudirektion des Kantons Zürich.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau + Planung | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |
Name |
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Baubewilligungen |
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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612.0 | Gebührenverordnung | 1. Januar 2025 |
622.1 | Reglement über die Baugebühren | 1. Februar 2014 |
711.0 | Bau- und Zonenordnung | 1. Januar 2025 |