Drei „Regierungen“ für eine Gemeinde

1798
Die Neuerungen, die Wallisellen 1798 umsetzen und verkraften muss, haben es in sich. Vor der Helvetischen Revolution ist die politische Gemeinde als eigenständige Rechtspersönlichkeit in der Schweiz unbekannt. Man kennt lediglich die Kirchgemeinden, die aus Zivilgemeinden, Weilern und Höfen mit oft unklaren Grenzverhältnissen zusammengesetzt sind.

Die neue Verfassung von 1798 schafft mit der „Munizipalgemeinde“, wie es damals geheissen hat, die politische Gemeinde wie wir sie heute noch kennen. Die Grenzen der politischen Gemeinde Wallisellen entsprechen denjenigen der Kirchgemeinde. Rieden ist ein selbständiger Ort, die Herzogenmühle ein „Zwitter“. Politisch gehört sie zu Wallisellen, die Schulgemeinde und die Kirchgemeinde zählen aber zu Schwamendingen.

Was ist denn nun alles neu? Erstens wird das Einwohnerstimmrecht eingeführt. Nicht mehr nur die Bürger eines Dorfes können bei Gemeindeangelegenheiten mitbestimmen, sondern alle männlichen Einwohner. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, sie wählt die Munizipalität (Exekutive). Den Gemeindebürgern vorbehalten bleibt die Wahl der Gemeindekammer, das ist die Finanzverwaltung. Das ist noch nicht genug an „Dorfregierung“. Zusätzlich amtet ein „Agent“, der durch die Helvetische Regierung eingesetzt wird. Er ist der Statthalter des revolutionären Regimes und achtet auf dessen Interessen.

Bild: Die Herzogenmühle zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Politisch gehört sie zu Wallisellen, Schule und Kirche aber zählen zu Schwamendingen.