Gesuch für Benützung öffentlicher Grund
für Grabarbeiten, Leitungsanlagen, Materialablagerungen usw.
Zur Benützung von öffentlichem Grund ist eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch mit Angaben über Ort, Zeit und Zweck sowie voraussichtlicher Anzahl der Teilnehmenden ist mit Ausnahme von unvorhergesehenen Fällen bei der Abteilung Sicherheit frühzeitig schriftlich einzureichen: - mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn. Die Gebühr wird in der Bewilligung festgelegt. Die Bewilligung kann mit entsprechenden Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Informationen
- Datum
- 14. August 2017
Dokumente
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gesuch_benuetzung_oeffentlicher_grund.pdf (PDF, 227.73 kB) | Download | 0 | gesuch_benuetzung_oeffentlicher_grund.pdf |
Zugehörige Objekte
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Bevölkerung + Sicherheit | 044 832 62 54 | sicherheit@wallisellen.ch |