Vorübergehende Verkehrsanordnung

30. Mai 2024

Vorübergehende Verkehrsanordnung

Im Zusammenhang mit der Baustelle bzw. Baustellenzu- und Wegfahrten an der Rotackerstrasse 25 müssen folgende Parkplätze temporär aufgehoben werden:

Ort Rotackerstrasse 25, südlicher Fahrbahnrand, 8304 Wallisellen
Parkplatz Blaue Zone, Parkfelder Höhe Rotackerstrasse 25, 8304 Wallisellen
Dauer Ab Montag, 3. Juni 2024 bis Freitag, 20. Dezember 2024
Signalisation     Das Parkieren von Fahrzeugen ist verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten").

Die Verkehrsteilnehmenden werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Verkehrsbehinderung

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen