Herrenloses Fahrzeug – landwirtschaftlicher Anhänger

22. August 2024

Die Polizei hat das nachfolgende Fahrzeug (landwirtschaftlicher Anhänger) ohne Kontrollschilder auf dem Parkplatz beim Schützenhaus Wallisellen festgestellt und folglich abgeschleppt. Dies aufgrund «Über den Gemeingebrauch hinausgehendes Benützen des öffentlichen Grundes ohne Bewilligung». Der landwirtschaftliche Anhänger verfügt über kein Kontrollschild. Die Chassisnummer, mit weiteren Angaben des Herstellers etc., welche am Anhänger an der Anhängevorrichtung angebracht war, ist komplett abgerissen. Es bestehen aktuell keine Hinweise auf den Halter des Anhängers.

Fahrzeug
Landwirtschaftlicher Anhänger, braun, einachsig, Holzaufbau, grüne Plache, keine weiteren Angaben

Rechtliche Hinweise:
Sofern sich der Halter des landwirtschaftlichen Anhängers nicht bis zum Ablauf der Frist bei der Stadtpolizei Wallisellen meldet, ist davon auszugehen, dass der Besitzbindungswille am Anhänger aufgegeben wurde, was wir als Einverständnis betrachten, das in der Folge als herrenlos zu qualifizierende Fahrzeug unter Kostenfolge in geeigneter Weise zu verwerten.

Ablauf der Meldefrist für Fahrzeughalter: 23. September 2024

Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse
Stadt Wallisellen
Abteilung Bevölkerung + Sicherheit
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen

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