Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen
Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen
Zur Gewährleistung einer einwandfreien Reinigung, eines speditiven Winterdienstes und einer sicheren Beleuchtung der öffentlichen Strassenräume ist die Stadt auf die Unterstützung aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer angewiesen. Mit einem allenfalls erforderlichen fachgerechten Rückschnitt der privaten Bäume, Sträucher und Hecken wird hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet.
Folgende Masse sind zu beachten:
- Durchfahrt von Fahrzeugen: Gewährleistung eines Lichtraumprofils von 2.50 m Höhe bei Fusswegen und 4.50 m Höhe bei Strassen. Bei Sträuchern und Hecken ist darauf zu achten, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
- Strassenbeleuchtungen: Bäume, Sträucher und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass die öffentliche Beleuchtung der Fusswege und Strassen nicht beeinträchtigt wird. Ebenso sollte die Zugänglichkeit von Hydranten für die Feuerwehr gewährleistet sein.
Die Verkehrsteilnehmenden und die Abteilung Tiefbau + Landschaft danken
für die Unterstützung.
Bei Fragen steht die Abteilung Tiefbau + Landschaft (044 832 62 10) oder
der Bereichsleiter Unterhalt (044 832 62 80) gerne zur Verfügung.
Abteilung Tiefbau + Landschaft
Bereich Unterhalt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Unterhalt | 044 832 62 80 | unterhalt@wallisellen.ch |