Vorübergehende Verkehrsanordnung
Ort | Riedenerstrasse |
Parkplätze | 4 Parkplätze Blaue Zone, vis-à-vis Riedenerstrasse 38 und 40 |
Dauer | Ab Donnerstag, 22. März 2018 bis voraussichtlich Ende August 2019 |
Parkverbot | Das Parkieren von Fahrzeugen ist auf der Länge der Abschrankung verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten"). |
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Abteilung Sicherheit