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Es empfiehlt sich, auf verschiedenen Wegen eine neue Wohnung zu suchen:
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Mieter und Vermieter schliessen in der Regel einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen einzuhalten. Den Mietvertrag müssen Sie aufbewahren. Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrags und enthält Regeln, die das friedliche und ordentliche Zusammenleben im Haus gewährleisten sollen. Geregelt sind etwa Nachtruhe, Benützung der Waschküche, Ordnung im Treppenhaus, das Halten von Haustieren und anderes mehr. |
Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags haben Mieter wie auch Vermieter Rechte und Pflichten. Diese Punkte sollen im Vertrag geregelt sein:
Was sollten Sie beachten: Bei der Wohnungsübergabe wird eine Mängelliste/ Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt. Im Wohnungsabnahmeprotokoll wird alles aufgeführt, was in der Wohnung nicht in Ordnung ist, also Beschädigungen oder fehlende Gegenstände (z.B. Schlüssel). Als neuer Mieter können Sie sich somit von allfälligen Schäden durch den Vormieter entlasten. Dieses Protokoll sollte zwingend aufbewahrt und mit dem Mietvertrag abgelegt werden. |
Zunächst kostet die Wohnung den monatlichen Mietzins, der im Mietvertrag abgemacht wurde. Hinzu kommen Ausgaben für Strom oder Gas, Telefonanschlüsse, Internetverbindung oder Kabelfernsehen.
Unter Nebenkosten können Ausgaben fallen für Heizung, Wasser, Hauswart, Gartenunterhalt, Abwasser, Kehrichtgebühr und weiteres mehr. Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein. Sie sind sonst nicht zulässig. Die Nebenkosten werden anteilsmässig auf alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses verteilt. Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie in der Regel monatlich zusammen mit dem Mietzins. Man nennt das Akontozahlungen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie dann eine Schlussabrechnung. Wenn die Akontozahlungen niedriger sind als die Schlussabrechnung, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Liegen die Kosten darunter, wird Ihnen der zu viel einbezahlte Betrag zurückerstattet. |
Wenn Sie in der gleichen Gemeinde umziehen, reicht eine Adressänderung an Ihre Einwohnerkontrolle. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden.
Bevölkerungsdienste Wallisellen Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt. Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:
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Kleinere Reparaturen, die Sie selbst ohne eine Fachperson ausführen können, gehören zum sogenannten kleinen Unterhalt (Kosten bis rund 150 Franken). Dafür müssen Sie als Mieterin und Mieter selber aufkommen. Einige Beispiele: Duschschlauch, Filter im Dampfabzug, Wasserhahnfilter, Seifenschalen, Plastikkörbchen im Geschirrspüler oder Backblech im Ofen. Wenn grössere Reparaturen nötig sind, müssen Sie dies sofort der Verwaltung oder dem Hauswart melden. Sind Sie nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt der Vermieter die Reparatur auf seine Kosten. Ansonsten müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, je nach Lebensdauer des defekten Gegenstands. |
Viele Vermieter und Verwaltungen verlangen eine Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn Schäden entstehen, die Sie nicht absichtlich verursacht haben. Ein Beispiel: Das Lavabo geht kaputt, weil ein Gegenstand herunterfällt. Der Schaden kann schnell viel Geld kosten. Hier springt die Privathaftpflichtversicherung ein.
Ausserdem ist es für Mieterinnen und Mieter empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Mit Hausrat bezeichnet man die gesamte Wohnungseinrichtung samt Haushaltsgeräten, Computer, TV-Gerät, CDs, Büchern, Kleidern usw. Die Hausratversicherung übernimmt – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – die Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse, Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. |
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In Wallisellen gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Im Stadtzentrum in der Nähe des Bahnhofs, im Richti-Areal sowie in weiteren kleineren Geschäften in den Quartieren. Daneben bietet das Einkaufszentrum Glatt mit über 100 Geschäften eine grosse Auswahl. Die lokalen Geschäfte in Wallisellen sowie das Einkaufszentrum Glatt haben von Montag-Samstag geöffnet. An Sonntagen und Feiertagen bleiben die Läden geschlossen. Sonntagsverkäufe |