10. Juli 2024
Sitzung vom 2. Juli 2024

Aus dem Stadtrat

Sanierung Keller Jugendhaus

Seit der Sanierung des Jugendhauses im Jahr 2012 mit Deckenisolierung, neuen Fenstern und neuem Laminatboden, gibt es im Keller des Jugendhauses ein Feuchtigkeits- und Pilzproblem. Die Räume können seither nur noch als Lager genutzt werden. Im Oktober 2023 wurden im Keller des Jugendhauses weiche Stellen unter dem Laminatboden und ein Pilzbefall an den Wänden festgestellt. Der «Echte Hausschwamm»-Pilz wurde nach den Abklärungen anfangs 2024 entfernt, bevor er Sporen streuen konnte. Ebenso wurde der Laminatboden und die darunter verfaulten Holzelemente entfernt. Jetzt muss der fehlende Boden neu aufgebaut werden, damit die Räume wieder als Lager und als Werkstatt genutzt werden können. Vorgesehen ist ein Kiesboden, auf dem einfache Gehwegplatten verlegt werden. Der Stadtrat genehmigt für diese Arbeiten ein Kostendach in Höhe von CHF 18'500.00 ausserhalb des Budgets.

Aufwertung Furtbach

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) realisiert ein Um- und Neubauprojekt beim bestehenden Werkhof A1 an der Kriesbachstrasse 9. Die Bauarbeiten starten mit der Verlängerung des bestehenden Durchlasses des Furtbachs unter der Autobahn. Für das Gewässer Furtbach ist die Stadt zuständig. Im Jahr 2018 wurden die alte Böschungsverbauung zurückgebaut und der Bachlauf naturnah gestaltet. Durch das Ausschwemmen von Sedimenten im nördlichen Teil des Furtbachs und Ablagerungen in diesem Bereich entstand in den vergangenen Jahren ein erheblicher Rückstau in den Durchlass. Die verlangsamte Fliessgeschwindigkeit sowie die Besonnung waren förderlich für den starken Bewuchs durch Rohrkolben.

Im Rahmen der Erweiterung des Durchlasses erfolgte deshalb eine Anfrage durch die Projektleitung des ASTRA-Projekts, ob die Bachsohle des Furtbachs im Abschnitt Durchlass bis zur Brücke Werkhof vom stark bewachsenen Rohrkolben befreit und die Niederwasserrinne, sofern möglich, neu ausgebildet werden kann. Ziel wäre den Rückstau weiter zu verringern und den Bewuchs der Bachsohle mit zusätzlicher Beschattung einzudämmen. Durch das ASTRA-Bauprojekt könnten so entsprechende Synergien genutzt werden, da bereits im Bereich des Baches gebaut wird. Ursprünglich war geplant, die Rohrkolben zu entfernen, die Niederwasserrinne leicht nachzuziehen und die Beschattung mit einer Böschungsbepflanzung sicherzustellen. Die Hauptarbeiten wären durch die Baufirmen, welche bereits für die Verlängerung des Durchlasses vom ASTRA beauftragt sind, ausgeführt worden und die Stadt hätte sich lediglich bei der Entsorgung des angefallenen Schnittguts und durch die neue Bepflanzung finanziell beteiligt. Diese Kosten wären dem ordentlichen Gewässerunterhalt belastet worden.

Während der Planung der Arbeiten zeigte sich, dass die ursprünglich geplanten Arbeiten nur kurzfristig eine Verbesserung bringen würden, da die Niederwasserrinne aufgrund des Bodenzustands ohne zusätzliche Verbauung nicht stabil wäre. Gemeinsam mit der im ASTRA-Projekt beauftragten Umweltbaubegleitung und in Rücksprache mit den Projektbeteiligten des kantonalen Amts für Abfall, Energie, Wasser und Luft sowie dem zuständigem Fischereiaufseher wurde deshalb eine langfristige Lösung ausgearbeitet. Für die Aufwertung der Niederwasserrinne und eine zusätzliche Beschattung entlang der Böschung zur Eindämmung des Rohrkolbens bewilligt der Stadtrat eine neue einmalige Ausgabe in Höhe von CHF 15'000.00 ausserhalb des Budgets.

Kanalfernsehaufnahmen für öffentliche Kanäle

Als Basis der ordentlichen Werterhaltung des Abwassersystems werden rund alle zehn Jahre sämtliche öffentlichen Kanäle mit einer Länge von rund 50 km mittels Kanalfernsehen aufgenommen und ausgewertet. Anschliessend werden die baulichen Zustände der Abwasserhalterungen klassifiziert und entsprechende Sanierungsprioritäten festgelegt. Die letzte Untersuchung erfolgte zwischen den Jahren 2011 und 2015, weshalb eine aktuelle Zustandsbeurteilung vorzunehmen ist. Die Aufnahmen werden in den Jahren 2024 bis 2026 in drei Etappen angefertigt, die Auswertung erfolgt rollend nach jeder Etappe. Die Aufnahmen mittels Kanalfernsehen wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben. Der Stadtrat bewilligt zulasten der Investitionsrechnung der Budgets 2024-2026 für die Aufnahmen in Zusammenhang mit der generellen Entwässerungsplanung eine gebundene Ausgabe in Höhe von CHF 265'000.00.

Kreditabrechnungen Krummgasse / Hofackerstrasse

Für die Projektierung und die Erneuerung der Fahrbahn der Krummgasse / Hofackerstrasse wurde ein Gesamtkredit von CHF 668'400.00 genehmigt. Nach der Fertigstellung der Bauarbeiten liegt die Bauabrechnung mit Kosten in Höhe von CHF 717'636.10 vor. Anstelle des geplanten lokalen Fundationsersatzes musste aufgrund des vorgefundenen Zustands praktisch die gesamte Fundation ersetzt werden. Die Abschlüsse und die zusätzlich notwendigen Vorplatzanpassungen sowie die nötigen Anpassungsarbeiten über die Wintermonate führten ebenfalls zu Mehrkosten bei den Tiefbauarbeiten. Die Nebenarbeiten, Nebenkosten und Drittleistungen sowie die technischen Kosten fielen hingegen tiefer aus als vorgesehen. Der Stadtrat genehmigt die Kreditabrechnung mit Mehrkosten in Höhe von CHF 49'236.10.

Für die Erneuerung und Sanierung der Kanalisation im selben Strassenabschnitt wurde ebenfalls ein Gesamtkredit von CHF 175'550.00 genehmigt. Der Stadtrat genehmigt die Bauabrechnung mit Kosten in Höhe von CHF 161'085.06 und damit Minderkosten von CHF 14'464.94. Die Tiefbauarbeiten waren kostenintensiver als vorgesehen. Unvorhergesehen waren unter anderem ein im Weg liegender Elektroplattenschacht sowie ein unbekanntes Steuerkabel, welches zu Mehrarbeiten und somit zu Mehrkosten führte. Hingegen wurden die Nebenarbeiten, die Nebenkosten und Drittleistungen sowie die technischen Kosten wesentlich unterschritten.

Weitere Kreditabrechnungen im Strassenbau

Für die Projektierung und Erneuerung der Kanalisation bei der Zielackerstrasse zwischen Hochrütistrasse bis Hörnligrabenweg lag ein bewilligter Gesamtkredit in Höhe von CHF 561'675.00 vor. Der Stadtrat nimmt die Bauabrechnung mit Realisierungskosten in Höhe von CHF 559'108.77 und damit Minderkosten in Höhe von CHF 2'566.23 zur Kenntnis. Die Tiefbauarbeiten fielen kostenintensiver aus als geplant. Anstelle der vorgesehenen lokalen Belagserneuerung über den sanierten Medien wurde der gesamte Belag, sowie teilweise die Zufahrt zur Curlinghalle in Stand gestellt. Die Ausdehnung der Bauarbeiten wurde durch Belagsschäden während den Bauarbeiten fällig und lösten zudem eine komplette Neuerstellung der Randabschlüsse aus. Die Kanal-TV-Aufnahmen sowie die Gärtnerarbeiten konnten mit tieferen Kosten abgeschlossen werden. Durch die tiefere Vergabe der Bauleistungen sowie der tieferen Ingenieurkosten konnte das Projekt mit Minderkosten abgeschlossen werden, dies trotz der Inanspruchnahme der Position «Unvorhergesehenes».

Für das Projekt zur Sanierung «Neugutstrasse 14 – Neubau Baggenstos» und die Verlegung der Kanalisation lag ein Gesamtkredit in Höhe von CHF 372'500.00 vor. Der Stadtrat nimmt die Bauabrechnung mit Kosten in Höhe von CHF 351'759.86 und Minderkosten in Höhe von CHF 20'740.14 zur Kenntnis. Die Kosten für die Tiefbauarbeiten waren leicht höher als im Kostenvoranschlag vorgesehen. Die Nebenarbeiten, Nebenkosten und Drittleistungen konnten eingehalten werden. Der geplante Verteilkasten wurde nicht umgesetzt, jedoch wurden Leerrohre für den späteren Anschluss eingebaut. Die Markierungsarbeiten wurden zusammen mit den Umgebungsarbeiten ausgeführt, weshalb diese Kosten gespart werden konnten. Die technischen Kosten fielen durch die Absteckungsarbeiten leicht höher aus als eingeplant.

Für die Erneuerung der Fahrbahn an der Einfangstrasse zwischen Riedener- bis Einfangstrasse 15 und zwischen dem Verbindungsweg Einfang- bis Churfirstenstrasse lag die Bewilligung einer gebundenen Ausgabe in Höhe von CHF 668'000.00 vor. Der Stadtrat nimmt die Bauabrechnung mit Realisierungskosten in Höhe von CHF 516'558.35 und Minderkosten von CHF 151'411.65 zur Kenntnis. Die Tiefbauarbeiten wurden günstiger vergeben und abgerechnet als vorgesehen. Die Nebenarbeiten, Nebenkosten und Drittleistungen fielen deutlich günstiger aus. Die technischen Kosten konnten eingehalten werden.

Gesetzeskonforme Garderobenräume

Der Bereich Unterhalt ist in den vergangenen Jahren aufgrund eines gesteigerten Aufgabenvolumen personell gewachsen. Bisher konnte nicht allen Mitarbeitenden ein gesetzeskonformen Garderobenraum zur Verfügung gestellt werden. Um den Frauenanteil im Handwerkbereich steigern zu können, sind geschlechtergetrennte Garderoben zur Verfügung zu stellen. Die Abteilung Tiefbau + Landschaft hat ein Projekt für eine neue Garderobenanlage im Werkhof ausgearbeitet und der Stadtrat hat zur Realisierung dieses Projektes einen Gesamtkredit in Höhe von CHF 278'800.00 genehmigt. Von der Bauabrechnung nach der erfolgten Umsetzung mit Kosten In Höhe von CHF 251'466.07 und Minderkosten von CHF 27'333.93 nimmt der Stadtrat Kenntnis. Aufgrund von Eigenleistungen durch den Bereich Unterhalt konnten Kosten und zusätzliche Kosten für externe Unternehmen eingespart werden.

Aus der Schulpflege

Behandlung Einsprachen zu Klassenzuteilungen

Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 25. Juni 2024 13 Einsprachen zu Klassenzuteilungen für das Schuljahr 2024/25 behandelt.

Schulgeldübernahme für Kunst- und Sportschulen

Im Kanton Zürich gibt es aktuell drei anerkannte Kunst– und Sportschulen. Wird ein Talent an diese Schule aufgenommen, ist die Wohngemeinde zur Finanzierung des Schulgeldes verpflichtet.

Es kann vorkommen, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Aufnahmekriterien zwar erfüllt, aber aufgrund beschränkter Plätze nicht aufgenommen und auf die Warteliste gesetzt wird. Die Schulpflege hat entschieden, dass in diesen Fällen auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Schulgeld auch an einer anderen, privaten Kunst- und Sportschule mit dem Label «Swiss Olympic School» finanziert wird. Dabei wird maximal der Beitrag in der Höhe des Schulgeldes der offiziellen Kunst- und Sportschulen des Kantons Zürich übernommen und es werden keine Fahrkosten vergütet.

Kreditabrechnung Arche Abdichten der Fassade und Sockelerneuerung

Die Schulpflege genehmigte am 28. März 2023 aufgrund der Dringlichkeit einen nicht budgetierten Kreditantrag über insgesamt CHF 85'000.- für die Behebung der Mängel in der Fassadenabdichtung und die Sockelerneuerung am Hortgebäude Arche. Die der Schulpflege nach Abschluss der Arbeiten vorgelegte Kreditabrechnung weist Totalkosten von CHF 75'520.80 und somit eine Kreditunterschreitung von CHF 9'479.20 aus.

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