Aus den Verhandlungen der Behörden
Aus dem Stadtrat
Gültigkeitsprüfung der Initiative «SBB MehrSpur / Einbau Lifte zu allen Perrons»
Am 26. Juni 2024 hat Erstunterzeichner Werner Meier beim Stadtrat eine Initiative mit dem Titel «SBB MehrSpur / Einbau Lifte zu allen Perrons» eingereicht. Mit der Initiative soll der Stadtrat von Wallisellen beauftragt werden, im Zusammenhang mit dem SBB-Projekt «MehrSpur Zürich-Winterthur / Abschnitt 5 Wallisellen, eine Projektanpassung mit zugehöriger Kostenschätzung ausarbeiten. Die Projektstudie habe aufzeigen, wie die beiden SBB-Mittelperrons im Bereich der bestehenden Personenunterführung Mitte (Zugang Bahnhofplatz) vom nördlichen wie dem südlichen Zugang her mittels Liften erschlossen werden können. Die am besten machbare und kostenmässig vernünftigste Projektanpassung sei mit Kostenfolge für die Stadt Wallisellen der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Nach Annahme durch die Gemeindeversammlung sei der Einbau der Lifte zu allen Perrons in das SBB-Projekt zu integrieren.
Die Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ist von weiteren Stimmberechtigten unterstützt worden. Der Stadtrat hat die Initiative geprüft und für gültig erklärt. Die Stimmberechtigten entscheiden an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 über die Annahme oder Ablehnung der Initiative oder einen allfälligen Gegenvorschlag des Stadtrates.
Kredit für Lärmgutachten
Die Stadt überarbeitet die kommunale Nutzungsplanung im Rahmen einer Teilrevision. Die Vorlage wurde der kantonalen Baudirektion anfangs 2024 zur Vorprüfung eingereicht. Die Baudirektion teilt dem Stadtrat mit, dass für die vorgesehenen Umzonungen von lärmexponierten Flächen aus der Industrie- und Gewerbezone in eine Zentrumszone nachzuweisen sei, inwiefern in den Gebieten Wohnnutzungen aus lärmrechtlicher Sicht realisierbar sind. Zur Erbringung dieser Nachweise zieht der Stadtrat ein auf Aussenlärm spezialisiertes Büro bei. Für das Lärmgutachten bewilligt der Stadtrat eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 25'000.00 zulasten der Investitionsrechnung ausserhalb des Budgets 2024. Der Abschluss der Arbeiten erfolgt bis spätestens im November 2024, damit die Ergebnisse in die bereinigte Vorlage der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung für die Gemeindeversammlung im April 2025 eingearbeitet werden können.
Jugendbefragung zur psychischen Gesundheit
Die psychische Gesundheit der Jugend ist aktuell ein wichtiges Thema, da immer mehr Studien auf eine Zunahme von psychischen Belastungen und Störungen bei jungen Menschen hinweisen. Die städtische Arbeitsgruppe Gesundheitsförderung und Prävention, die sich unter der Leitung des Ressorts Gesellschaft + Soziales mit der fachlichen Unterstützung der Suchtprävention Bezirk Bülach einmal jährlich trifft, hat sich über das Präventionsprogramm «Communities That Care» von RADIX – Schweizerische Gesundheitsstiftung informieren lassen. Communities That Care (CTC) bedeutet frei übersetzt «Gemeinden, die sich kümmern». Das CTC-Programm bezeichnet einen ganzheitlichen Gemeindeentwicklungsprozess im Sinne der Prävention und Gesundheitsförderung, der die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen gezielt positiv beeinflusst. Die Stadt Wallisellen wird im Rahmen dieses Programms eine Jugendbefragung auf der Sekundarschulstufe durchzuführen. Ziel ist es einen Eindruck zu erhalten, wie die Walliseller Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren ihre psychische Gesundheit einschätzen, um im Anschluss die Angebote unter anderem im Bereich der Jugendarbeit zu überprüfen und nötigenfalls zu justieren. Die Jugendbefragung und die Auswertung durch die Universität Zürich sind kostenlos. Die Umfrage findet im 4. Quartal 2024 statt und wird auf der Sekundarschulstufe zusammen mit der Jugendarbeit Wallisellen umgesetzt.
Anpassung Rückstellung Finanzausgleich 2025
Für die Ressourcenabschöpfung 2025 durch den kantonalen Finanzausgleich wurde in der Jahresrechnung 2023 eine Rückstellung in der Höhe von CHF 7'386'000.00 gemacht. Die Berechnung dieser Rückstellung erfolgte aufgrund der Einwohnerzahl per 31. Dezember 2023, der Steuererträge in der Jahresrechnung 2023 sowie der gemeldeten durchschnittlichen kantonalen Steuerkraft. Das kantonale Gemeindeamt hat jetzt die massgebenden Ausgleichsfaktoren für den Finanzausgleich festgesetzt. Für die Stadt Wallisellen ergibt sich daraus eine Ressourcenabschöpfung 2025 in der Höhe von CHF 7'362'492.00. Der Differenzbetrag von CHF 23'508.00 (0.32 Prozent) wird in der Jahresrechnung 2024 der Stadt Wallisellen als Reduktion der Rückstellung Finanzausgleich 2025 gebucht und entlastet die Erfolgsrechnung 2024 um diesen Betrag.
Kreditabrechnung Wohnungssanierung
Für die Sanierung einer 3-Zimmer-Wohnung an der Tödistrasse 21 hat der Stadtrat einen Investitionskredit von CHF 12'000.00 ausserhalb des Budgets bewilligt. Die Arbeiten sind abgeschlossen und die Wohnung konnte im sanierten Zustand wieder vermietet werden. Der Stadtrat genehmigt die Bauabrechnung mit Kosten in der Höhe von CHF 12'302.75. Der Mehraufwand von CHF 302.75 (2.53 Prozent) resultiert aus den Abweichungen im Rahmen des Kostenvoranschlages von +/- 10 Prozent.