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Wo Sie Angebote für die Betreuung der Kinder finden, wo Sie günstig Kleider und Spielsachen einkaufen und wie ein Kind am besten die deutsche Sprache lernt – zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie Antworten in dieser Rubrik.

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Neuorganisation der Krippenaufsicht ab Januar 2020

Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich im Jahre 2016 an der Urne für die Zuständigkeit der Gemeinden für den Bereich der ausserschulischen Kinderbetreuung ausgesprochen – mit Auswirkungen auch für die Gemeinde Wallisellen. Mit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJHG) auf Anfang 2020 ändert sich auch die Zuständigkeit für die Krippenaufsicht. Bisher hat die Fachstelle "Krippenaufsicht" des Amts für Jugend und Berufsberatung (AJB) die Aufsicht der Kinderkrippen und privat geführten Horte sowie deren Bewilligungsvergabe wahrgenommen. Ab 2020 ist das nicht mehr möglich.

Die Abteilung Soziales Wallisellen hat verschiedene Optionen geprüft und entschieden, die „Krippenaufsicht der Stadt Zürich“ mit der Aufsichtstätigkeit und dem Ausstellen der Bewilligungen zu betrauen. Die „Krippenaufsicht der Stadt Zürich“ bürgt mit ihren erfahrenen Mitarbeitenden – was beim Entscheid sehr wichtig war – für fachliche Kompetenz und hohe qualitative Konstanz über alle von ihr beaufsichtigten Krippen.

Die „Krippenaufsicht der Stadt Zürich“ wird ab Januar 2020 Ihre erste Ansprechpartnerin sein für alle Belange, die Ihre Krippe betreffen:

Stadt Zürich, Sozialdepartement, Krippenaufsicht
Werdstrasse 75, Verwaltungszentrum Werd, 8004 Zürich
Telefon 044 412 60 13
www.stadt-zuerich.ch/krippenaufsicht

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