Wallisellen unter Anklage
1314 klagen die Leute aus Rieden und Niederschwerzenbach, die Walliseller würden ihnen den Zugang zum Ried verwehren. Und am Ried, so sagen die erbosten Walliseller Nachbarn, hätten sie alle drei dieselben Rechte Zudem würde Wallisellen die Landstrasse sperren. All das gehe nicht und der Vogt solle bitte für Ordnung sorgen.
Die Riedener und Niederschwerzenbacher setzen sich durch. Ein Schiedsgericht entscheidet, dass das Ried und die Landstrasse allen Parteien offen stehen müsse. Wie lange die Walliseller diesen Schiedsspruch respektieren ist ungewiss. Auf dem Zehntenplan von 1776 wird nämlich deutlich, dass das Ried nun zum Walliseller Zehnten gehöre.
Bild: Der Walliseller Zehntenplan von 1776 zeigt, worum sich Rieden, Niederschwerzenbach und Wallisellen 1314 stritten.