Die Landwirtschaft wird modern
Wallisellen führt bereits 1770 eine einschneidende Änderung bezüglich der Bewirtschaftung seiner Zelgen ein. In diesem Jahr wird die Beweidung der dritten Brache untersagt, so dass dort Klee und Kräuter gepflanzt werden können. Für Modernisierungsmassnahmen besonders aktiv tritt in Wallisellen Schulmeister Johannes Krebser ein, der zahlreiche Versuche zur Verbesserung der Böden anstellt.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Befreiuung von grundherrlichen Lasten – von den Zehnten. Die Helvetische Regierung erklärt zwar bereits 1798 die Befreiung des Bodens von feudalen Lasten und erlässt ein Ablösegesetz, welches die Formalitäten des Ablöseprozesses regelt. Dieses ablösefreundliche Gesetz kommt aber nicht zur Anwendung und wird in der Mediation ein erstes Mal und in der Restauration ein zweites Mal entschärft. Erst nach der bürgerlichen Revolution von 1831 wird die Ablösung der Feudallasten im Kanton Zürich erneut vorangetrieben.
Wallisellen kauft sich bereits 1818 vom Zehnten an das Kloster Wettingen frei – also während der Restauration, während der Loskäufe besonders schwierig sind. Mit den übrigen Loskäufen muss die Gemeinde aber bis 1832 warten. Von 1832 bis 1845 vollzieht die Gemeinde die Ablösung von sämtlichen Grundlasten.
Bild: Johannes Krebser beantwortet 1773 die Preisfrage der Naturforschenden Gesellschaft, welche Jahres- und Tageszeit sich am besten zum Bewässern der Böden eigne.