Strassenbauprojekt: Brunnenstrasse - Öffentliche Planauflage

20. März 2025
Es wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) öffentlich aufgelegt:

Strassenneugestaltung und -aufwertung Brunnenstrasse mittels Entsiegelung Begrünung durch Pflanzung von neuen Bäumen, Grün- und Pflanzflächen. Platzneugestaltung.

Das Projekt ist – soweit darstellbar – vor Ort markiert.

Die Unterlagen zum Strassenbauprojekt sind auf der Internetseite der Stadt Wallisellen unter www.wallisellen.ch/brunnenstrasse oder am Schalter der Abteilung Tiefbau + Landschaft, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, einsehbar.

Die Planauflage dauert von Donnerstag, 20. März 2025, bis und mit Dienstag, 22. April 2025.

Gegen das Strassenbauprojekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Stadtrat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Wer Einsprache erhebt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund des geplanten Strassenbauprojekts ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG, LS 722.1; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).

Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

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