Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung:

  • 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (vom 8. - 18. Lebensjahr zählen die Jahre doppelt)
  • 2 Jahre Wohnsitz in Wallisellen
  • C-Bewilligung

Es wird empfohlen mit der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen und ein Gesprächstermin zu vereinbaren.


Erforderliche Dokumente:

  • Personenstandsausweis / Familienausweis
  • Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. Arbeitgeberbestätigung)
  • Deutschnachweis* (noch nicht erforderlich bei der Einreichung)
  • Nachweis Grundkenntnisse* (noch nicht erforderlich bei der Einreichung)

*Wer in der Schweiz während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule besucht hat oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe 2 abgeschlossen hat (Berufslehre, Bachelor, Master usw.) kann eine Kopie des Abschlusses oder der Zeugnisse beilegen. Somit müssen keine Prüfungen absolviert werden.

Alle Dokumente sind online einzureichen. Dazu können Sie sich hier registrieren: e-einbürgerungen

Ablauf der Einbürgerung:

  1. Gesuch online über Tool einreichen (e-einbürgerung)
  2. Prüfung der Unterlagen durch Kanton
  3. Stadt bearbeitet das Gesuch
  4. Terminvereinbarung mit Bewerbenden für den Erhebungsbericht
  5. Standortbestimmung Deutsch (falls notwendig)
  6. Standortbestimmung Grundkenntnisse (falls notwendig)
  7. Anhörung durch die Einbürgerungsdelegation des Stadtrats (falls notwendig)
  8. Einbürgerungsentscheid Stadt Wallisellen
  9. Entscheid Kanton / Verfügung Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht

 

Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung:

  • Mit Schweizerin / Schweizer verheiratet
  • Ehepartnerin / Ehepartner muss bei Heirat das Schweizer Bürgerrecht haben
  • 3 Jahre Ehe
  • 5 Jahre Aufenthalt Schweiz, davon 1 Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz wohnhaft

 

Zugehörige Objekte