Hundewesen
Hundewesen
Meldepflicht
Ersthundehalter/-innen müssen sich vorgängig bei den Bevölkerungsdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS. Erst danach kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind neben der Meldung an AMICUS verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei den Bevölkerungsdiensten Wallisellen anzumelden.
Innert derselben Frist sind den Bevölkerungsdiensten und AMICUS (www.amicus.ch, info@amicus.ch oder Tel. 0848 777 100) folgende Mutationen zu melden:
• Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
• Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
• Ausfuhr und Tod des Hundes
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Bevölkerungsdiensten bekanntgegeben werden.
Zur Anmeldung benötigen wir:
- Impfbüchlein / Hundepass oder PetCard
- Haftpflichtversicherung
Hundeabgabe
Die Höhe der jährlichen Abgabe beträgt pro Hund und Jahr Fr. 180.00. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Abgabe Gemeinde Fr. 150.00 + Abgabe Kanton Fr. 30.00
Eine Reduktion auf die Hälfte der Kantons- und Gemeindeabgabe wird gewährt, wenn die Hundehaltung erst nach dem 30. Juni angetreten wird oder der Hund erst dann das Alter von drei Monaten erreicht.
Hundeausbildung
Hundehalterinnen und Hundehalter, welche einen Hund erwerben, der zur Rassetypenliste I zählt und nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurde, müssen eine praktische Hundeausbildung absolvieren.
Die Ausbildung besteht aus der Welpenförderung, dem Junghundekurs und unter bestimmten Voraussetzungen dem Erziehungskurs. Die Ausbildungsbestätigungen sind innert eines Monats der Einwohnerkontrolle einzureichen. Details zur Ausbildung von Hunden der Rassetypenliste I sind in der Broschüre über die praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde dargelegt.
Mit dem Kurs-Guide des Veterinäramtes können Sie zudem einfach herausfinden, welche praktischen Ausbildungskurse Sie mit Ihrem Hund absolvieren müssen.
Haftpflichtversicherung
Halterinnen und Halter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 1 Mio. abschliessen, welche auch die Hundehaltung einschliesst. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss vorgewiesen werden können, sofern er verlangt wird.
Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie unter www.codex-hund.ch und www.veta.zh.ch.