Förderprogramm Energie und Energiefonds
Seit der Revision des kantonalen Energiegesetzes vom 1. Juni 2024 können kommunale Fonds zur Förderung der rationellen Energienutzung, der Energiespeicherung und der Nutzung von regionaler Abwärme und erneuerbaren Energien gebildet werden. Durch das neue Reglement (722.7) wird der in der städtischen Versorgungsverordnung bereits eingeführte zweckgebundene Förderfonds aktiviert.
Dieses Reglement löst per 1. Januar 2025 das bisherige «Förderreglement Energie» ab. Sämtliche Fördergegenstände und das Verfahren zum Förderungsantrag bleiben vorerst unverändert. Fördergegenstände, -beiträge und -bedingungen des Förderprogramms werden zu einem späteren Zeitpunkt – voraussichtlich im Jahr 2025 – überprüft und gegebenenfalls neu ausgestaltet.
Das Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds wird in vier Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt über das Förderprogramm bestimmt insbesondere den Förderumfang und die Förderung mittels städtischer Subventionen für die verschiedenen Fördermassnahmen. Der Zweite Abschnitt regelt die Äufnung des und die Entnahme von Mitteln aus dem Fonds. Dabei legt der Stadtrat die Höhe der Förderabgabe – gemäss Art. 16 Abs. 4 Versorgungsverordnung – fest. Der dritte Abschnitt regelt das Subventionsverfahren. Schliesslich bezeichnen die Schlussbestimmungen die sachzuständige Abteilung, regeln die Überprüfung der Wirksamkeit und die Kommunikation über die Mittelverwendung und legitimieren die bereits erfolgte Einführung der notwendigen Spezialfinanzierung.
Das Dokument «Beiblatt zum Förderprogramm Energie» ist kein fester Bestandteil des Reglements, dient jedoch der ergänzenden Information über das Förderprogramm und dessen Inhalt.
Für die Gesuchstellung ist das Formular «Gesuch um Förderbeiträge Energie» auszufüllen und samt notwendigen Beilagen einzureichen.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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722.7 | Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds | 1. Januar 2025 |
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau + Landschaft | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Umwelt | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |