Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Gerne stellen wir Ihnen die Gesuchsunterlagen zu, um einen Anspruch aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation zu prüfen.


Für Fragen und zur Bestellung der Gesuchsunterlagen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachperson. Die Zuständigkeit hängt vom ersten Buchstaben Ihres Nachnamens ab:

A-G & L & V-Z

H-K & M-O

P-U

 

Stärkung der Betreuung im Alter

Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) im AHV-Alter, welche in ihrer eigenen Wohnung wohnen, können zusätzliche Hilfe- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Diese werden nach erfolgter Bedarfsabklärung durch die Stadt Wallisellen, im Rahmen der Zusatzleistungen zur AHV/IV, analog den Krankheitskosten, zurückvergütet.

Weitere Informationen finden sie auf dem Merkblatt oder melden Sie sich direkt bei der Karin Zindel, Fachstelle Alter der Stadt Wallisellen unter 044 832 64 31 oder dem Bereich Zusatzleistungen unter 044 832 61 90.

Überbrückungsleistungen für Arbeitslose Personen
Für ältere und arbeitslose Personen kurz vor dem Rentenalter ist es schwierig, eine neue Arbeit zu finden, deshalb gibt es ein Recht auf Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose, die ausgesteuert sind. Gerne können Sie uns das Anmeldeformular zustellen, damit wir einen Anspruch prüfen können. Bitte beachten Sie, dass uns nebst sämtlichen Unterlagen auch ein Auszug Ihres individuellen Kontos (IK-Auszug) von der Ausgleichskasse einzureichen ist.

Links zu Infos:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/uela.html#
Überbrückungsleistungen (svazurich.ch)
5.03.d (ahv-iv.ch)

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Kontakt

Zusatzleistungen AHV/IV
Zentralstr. 9
8304 Wallisellen
Tel. 044 832 61 90
zusatzleistungen@wallisellen.ch

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