Die Teilrevision der Nutzungsplanung ermöglicht es, dass sich Wallisellen weiterentwickelt, die hohe Lebensqualität beibehält und der Charakter unserer Stadt erkennbar bleibt. Hier finden Sie grundlegende Infos zur Abstimmungsvorlage vom 2. und 3. April 2025.

Was ist die kommunale Nutzungsplanung?

Die Nutzungsplanung legt fest, wo und wie in Wallisellen gebaut werden darf und welche Nutzungen zulässig sind. Dies ist nicht nur wichtig für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Bauherrschaften oder Architekturbüros, sondern bestimmt den gesetzlichen Rahmen für die räumliche und bauliche Entwicklung von ganz Wallisellen. Dazu gehört unter anderem:

  • preisgünstiges Wohnen fördern
  • bestehende Frei- und Grünräume erhalten und neue schaffen
  • Vorgaben zur Gestaltung der Freiräume machen
  • Räume für Gewerbe- und Produktionsbetriebe sichern.

Die wichtigsten Regelwerke der kommunalen Nutzungsplanung sind die Bau- und Zonenordnung (BZO) und der Zonenplan. Ergänzungspläne für den Baumerhalt und die Zentrumszone Wallisellen Südost vervollständigen die Unterlagen.

Weshalb eine Teilrevision?

Die Nutzungsplanung von Wallisellen wurde zuletzt im Jahr 2012 revidiert. Seither haben sich die planerischen Rahmenbedingungen verändert. Die Stadt hat daher entschieden, die Nutzungsplanung zu überprüfen und den übergeordneten Rahmenbedingungen anzupassen.

Im Grossen und Ganzen hat sich die Nutzungsplanung aus dem Jahr 2012 bewährt und taugt auch für die Zukunft. Deswegen erachtet der Stadtrat eine Teilrevision als ausreichend. Die kommunale Nutzungsplanung wird nur dort überarbeitet und ergänzt, wo es nötig ist – zum Beispiel um Vorgaben aus dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) umzusetzen.

Grundlage: das räumliche Entwicklungskonzept

Begonnen haben die Vorarbeiten für die Teilrevision bereits 2020. Damals wurde ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. Als oberstes Ziel für die bauliche Entwicklung von Wallisellen in den nächsten 15 bis 20 Jahren verfolgt das REK, die typische Vielfalt des Orts mit unterschiedlichen Siedlungsstrukturen zu stärken und sie sorgfältig weiterzuentwickeln. Mit anderen Worten: Unsere Stadt soll bei weiterhin hoher Lebensqualität wachsen können und trotzdem klar erkennbar Wallisellen bleiben.

Abstimmung an der Gemeindeversammlung in zwei Schritten

Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung folgt den Überlegungen im REK und überträgt sie in verbindliche gesetzliche Regelungen. Einige der neuen Bestimmungen sind vom Systemwechsel von der Baumassenziffer zur Ausnützungsziffer betroffen. Sie werden aus der laufenden Teilrevision herausgelöst und vorerst zurückgestellt. Die Vorlage wird deshalb in zwei Paketen der Gemeindeversammlung vorgelegt.

Das erste Paket steht am 2. und 3. April 2025 zur Diskussion, das zweite kommt später vor die Gemeindeversammlung und wird eine Umsetzungsvorlage für die Umstellung auf die Ausnützungsziffer enthalten.

Gesetzliche Vorgaben und planerische Grundlagen

Für die Festsetzung der kommunalen Nutzungsplanung ist Wallisellen an übergeordnete Planungsinstrumente gebunden – namentlich das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich sowie den kantonalen und den regionalen Richtplan. Links zu den genannten Dokumenten finden Sie unter Unterlagen.