Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet und nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie mit eigenen Mitteln zu decken, hat Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe.
Die Sozialhilfe ist eine ergänzende Hilfe und kommt zum Zug, wenn die eigenen Mittel und Einkommen wie Löhne, Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte nicht ausreichen. Ziel der Sozialhilfe ist, die Notlage zu beseitigen und die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit wieder herzustellen. Die Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet. Ihre Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten und den Einkommensverhältnissen.
Das Gesuch zum Bezug von Sozialhilfeleistungen kann am Schalter der Sozialabteilung bezogen werden. Beachten Sie, dass die zum Gesuch benötigten Unterlagen vollständig abgegeben werden müssen, damit eine Prüfung des Anspruchs auf Sozialhilfeleistungen möglich ist.