Polizeibewilligungen
Die Sicherheitsabteilung ist für Ausstellung von verschiedenen Ausnahmebewilligungen, sogenannten Polizeibewilligungen, zuständig.
Dazu gehören unter anderem die Bewilligung
- zur Benützung von öffentlichem Grund (z.B. Grabarbeiten, Materialablagerungen, usw.)
- Durchführung einer temporären Standaktion
- zum Aufstellen einer Lautsprecheranlage im Freien
- für Dreharbeiten auf öffentlichem Grund
- zum vorübergehenden Sperren von Strassen
- für lärmverursachende Arbeiten (z.B. Rammbewilligung)
- zum Durchführen eines Feuerwerks
- für Helikopterlandungen
- für Drohnenflüge
- temporäre Werbetransparente / Strassenreklamen
- zur Verlängerung der Schliessungsstunde
- zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten
- zur Durchführung eines Sonntagsverkaufs im Rahmen einer Auto-, Motorrad- oder Fahrradausstellung
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bevölkerung + Sicherheit | 044 832 62 54 | sicherheit@wallisellen.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
512.1 | Polizeiverordnung | 1. Januar 2024 |
522.1 | Ordnungsbussenlistereglement | 1. Januar 2024 |
612.0 | Gebührenverordnung | 1. Januar 2025 |