• Anlaufstelle für alle Fragen des Datenschutzes in der Gemeinde
  • Durchsetzen des Datenschutzgesetzes in der Gemeinde
  • Kontrolle der Datenschutz-Vorgaben und der Dateien
  • Beantwortung von Fragen des Datenschutzes für die Bürger
  • Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten des Kantons
  • Möglichst hoher Standard an Datenschutz gewähren

Zugehörige Objekte

Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
111.0 Verordnung Bild- und Tonaufnahmen an der Gemeindeversammlung 1. September 2016
511.0 Verordnung Videoüberwachung 1. März 2010
612.0 Gebührenverordnung 1. Januar 2025