FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie eine Auflistung der häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten. Die Fragen sind über die gesamte Website zusammengetragen und allgemein gehalten. Falls Sie hier nicht fündig werden, benutzen Sie das Suchfeld am oberen linken Rand.
Andere
In Wallisellen gibt es viele Anlässe und Kurse für Senioren. Im Stadthaus und in den Kirchgemeindehäusern liegt das Halbjahresprogramm für Seniorinnen und Senioren auf.
Hier finden Sie das Halbjahresprogramm für Senioren.
Informationen zu Freizeit und Bildung für Senioren sowie Anlässe
Jeden ersten Sonntag des Monats findet die Tavolata am Sonntag im Restaurant Il Faro statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Interessierte treffen sich um 12.00 Uhr im Restaurant und werden dort von einer freiwilligen Mitarbeiterin von LUNAplus empfangen.
Am letzten Freitag des Monats treffen sich Interessierte im Bistro des Alterszentrums Wägelwiesen zu Mittagessen. Hier ist eine Anmeldung notwendig unter Tel. 044 830 14 60.
Auf der Rückseite des Halbjahresprogrammes sind die Sportangebote für Seniorinnen und Senioren aufgeführt.
Die Spitex Glattal ist an der Bahnhofstrasse 62a in 8305 Dietlikon und via Telefon 044 835 12 12 erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.vereinspitexglattal.ch/.
Tel. 044 044 832 64 31 oder 044 832 64 30
Der freiwillige Fahrdienst in der Stadt Wallisellen wird vom Schweizerischen Roten Kreuz des Kantons Zürichs betreut.
Der Rotkreuzfahrdienst ermöglicht mobilitätsbeeinträchtigten Personen die Fahrt zum Arzt, zur Therapie oder zur Kur. Gewünschte Fahrten können drei Tage im Voraus angemeldet werden, dies unter der Nummer 044 388 25 00.
Die Spitex Glattal liefert täglich warme Mahlzeiten auf Bestellung.
In Wallisellen gibt es verschiedene Anbieter für Alterswohnungen. Auskunft gibt Ihnen die Dienstleistungsbroschüre für Senioren.
Niemand muss aufgrund seiner finanziellen Situation auf ein Alters- oder Pflegeheim verzichten.
Auskunft erteilt die Beauftragte für Altersfragen, Tel. 044 832 64 31 oder LUNAplus, Tel. 044 832 64 30.
Für Fragen und zur Bestellung der Gesuchsunterlagen finden Sie unter diesem Link genauere Angaben.
Auskunft erteilt die Beauftragte für Altersfragen, Tel. 044 832 64 31 oder LUNAplus, Tel. 044 832 64 30.
Jeden 1. Mittwochabend im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr in Wallisellen. Weitere Auskünfte finden Sie hier oder Sie wenden sich an die Beauftragte für Altersfragen: Tel. 044 832 64 31. Weitere Auskünfte über: www.parkinson.ch
Evang-ref. Kirchgemeinde, Tel. 044 830 03 62
Kath. Pfarrei St. Antonius, Tel. 044 832 58 84
Wallisellen gehört zur Trägerschaft des Pflegezentrums Rotacher in Dietlikon.
Angebote für Freiwilligenareit finden Sie hier:
- auf der Internetplattform www.freiwilligenarbeit-wallisellen.ch
- LUNAplus, Tel. 044 830 14 60
- Evang.-ref. Kirchgemeinde, Tel. 044 830 03 62
- kath. Pfarrei St. Antonius, Tel. 044 832 58 84
Die Website http://www.gruenden.ch/ zeigt Schritt für Schritt, wie Sie ein eigenes Unternehmen gründen können. Dort sind auch Vorlagen, Muster und Checklisten sowie wichtige Links zu den verschiedenen Themen aufgeführt.
In der Stadt Wallisellen wir der Bereich „Freiwilligenarbeit“ unter folgendem Link näher umschrieben:
www.wallisellen.ch/freiwilligenarbeit
Seit ein paar Jahren kann man diese Tätigkeiten auf dem DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT (auch Sozialzeitausweis genannt) festhalten. So können Sie zeigen, in welchen Bereichen Sie schon Erfahrungen machen konnten. Fragen Sie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten Ihre Vorgesetzten nach dem DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT. Sie können dieses Dossier auch bei einer Stellenbewerbung vorlegen.
DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT: Wertschätzung von freiwilligem Engagement
- 1. Januar (Neujahr)
- Karfreitag*
- Ostermontag*
- 1. Mai (Tag der Arbeit)
- Auffahrt*
- Pfingstmontag*
- 1. August (Nationalfeiertag)
- 25. Dezember (Weihnachten)
- 26. Dezember (Stefanstag)
Beim Berchtsoldstag (2. Januar), dem Sechseläuten sowie dem Knabenschiessen handelt es sich um lokale, nicht gesetzliche Feiertage.
* Die Daten variieren jedes Jahr. Weitere Informationenentnehmen Sie dem aktuellen Feiertagskalender.Die Offene Jugendarbeit in Wallisellen ist ein Angebot der Stadt– die Angebote gelten für alle Kinder und Jugendlichen. Es braucht keine Mitgliedschaft, und die Angebote sind gratis.
- Jugendhaus Rotacker (Jugendräume, Tonstudio, Fitnesskeller und mehr)
- Midnight-Ball
- Diverse Angebote der katholischen Kirche
- Diverse Angebote der reformierten Kirche (Partyraum, u. a.)
- Eine gute Übersicht bietet der wöchentliche www.zueritipp.ch
- Nach Regionen unterteilt: www.usgang.ch
- Lokalzeitungen
- Plakatsäulen
- Pfadi Schweiz http://www.pfadi.ch/
- Pfadigruppen in Wallisellen:
- Pfadi Winkelried www.winki.ch/
- Pfadiabteilung Gryfensee (auch Gruppen in Wallisellen) www.gryfensee.ch
- Jungwacht Blauring www.jublazueri.ch/
- CEVI Zürich http://www.cevizuerich.ch
- Jungschargruppe in Wallisellen http://jswallisellen.jimdo.com
Für Tipps oder für die Vermittlung von Kontakten zu Gleichgesinnten kannst du mit dem Jugendbeauftragten der Stadt Wallisellen Kontakt aufnehmen.
Nachfolgende weitere Kontaktstellen bieten Dir nützliche Infos zum einen oder anderen Thema:
- Pro Juventute, Beratung + Hilfe (24h/7 Tage die Woche: 147) www.147.ch
- E-Beratung und Jugendinformation www.tschau.ch
- Unentgeltliche Beratung für Ratsuchende www.verein-jugendberatung.ch
- Suchtprävention Zürcher Unterland www.praevention-zu.ch
- Alles über HIV/Aids http://www.aids.ch/de/
- Interventionsprogramm für Jugendliche www.feel-ok.ch
- Infos rund um die Sexualität www.lustundfrust.ch
Weitere Anlaufstellen und Internetseiten, welche nützliche Infos zu verschiedenen Themenbereichen anbieten:
- Kjz Jugend- und Familienberatung, T. 043 259 95 00, kjz.buelach@ajb.zh.ch
- Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD www.kjpd.uzh.ch
- Die dargebotene Hand (24h/ 7 Tage die Woche, Telefon 143) www.143.ch
- Elternnotruf T. 0848 35 45 55, www.elternnotruf.ch
- Suchtprävention Zürcher Unterland www.praevention-zu.ch
- Beratungszentrum, Umfeld Sucht www.ada-zh.ch
- Arbeitsgemeinschaft Ess-Störungen AES www.aes.ch
- Alles über HIV/Aids http://www.aids.ch/de/
- Diverse Themen, internetbasiertes Interventionsprogramm für Jugendliche www.feel-ok.ch
- Fachstelle für Sexualpädagogik und Beratung www.lustundfrust.ch
- Angebote & Veranstaltungen für Familien www.lotse.zh.ch
Zivilstandsamt: Hier werden die Urkunden über Zivilstandsereignisse (Geburt, Trauung, Namensänderungen) ausgestellt. Für unsere Stadt ist das Zivilstandsamt in Dübendorf zuständig.
Ausserdem ist das Zivilstandsamt Dübendorf für folgende Anliegen zuständig:
- Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
- Namensänderungen
- Kindsanerkennung
Den Steuerfuss der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, der römisch-katholischen Kirchgemeinde sowie der christ-katholischen Kirchgemeinde finden Sie hier.
Für alle anderen Konfessionen (Religionen) werden keine Steuern erhoben.Fahrzeuge können in den Blauen Zonen nur für bestimmte Zeit gemäss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine Parkkarte zu erwerben. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone. In Wallisellen unterscheiden wir nur zwei verschiedene Blaue Zonen. Jene im Zentrum ohne Parkkartenberechtigung und alle übrigen Blauen Zonen mit Parkkartenberechtigung.
Weitere Informationen zum Parkieren in Wallisellen finden Sie hier.
Bevölkerungsdienste Wallisellen
Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt.
Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:
- Post: Sie können einen Auftrag zum Nachsenden Ihrer Post bei der Poststelle hinterlegen.
- Strom, Gas, Wasser: Informieren Sie die zuständigen Werke über Ihren Umzug, damit diese die Schlussabrechnung machen können.
- Telefon: Informieren Sie Ihre Telefongesellschaft, damit diese Telefon, Internetanschluss und allenfalls digitales TV ändern kann.
- Schule: Falls Sie Kinder haben, informieren Sie die Lehrpersonen und die Schulbehörden über den Umzug.
Es gibt Bewilligungen für Kurzaufenthalte von weniger als einem Jahr, befristete Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassungsbewilligungen. Für Migrantinnen und Migranten aus Staaten der Europäischen Union und der Freihandelsassoziation gelten andere Aufenthaltsbewilligungen als für Menschen, die aus anderen Staaten stammen.
Weitere Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen
Adressen der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Weitere Angaben finden Sie unter dem Link: www.diewerke.ch.
In Wallisellen gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Im Stadtzentrum in der Nähe des Bahnhofs, im Richti-Areal sowie in weiteren kleineren Geschäften in den Quartieren. Daneben bietet das Einkaufszentrum Glatt mit über 100 Geschäften eine grosse Auswahl.
Die lokalen Geschäfte in Wallisellen sowie das Einkaufszentrum Glatt haben von Montag-Samstag geöffnet. An Sonntagen und Feiertagen bleiben die Läden geschlossen.
Sonntagsverkäufe
Pro Zürcher Gemeinde dürfen bewilligungsfrei höchstens vier Sonntage oder Feiertage für Sonntagsverkäufe in Verkaufsgeschäften ausgewählt werden. Die Übersicht über die Sonntagsverkäufe im aktuellen Jahr finden Sie hier.
Bauen und Planen
Sämtliche notwendigen Informationen finden Sie im Merkblatt "Einreichung Baugesuch"
Bildung
• Zu welchem Thema will ich mich weiterbilden?
• Wie viel Zeit kann ich investieren?
• Kann ich Kurse tagsüber oder am Abend besuchen?
• Was ist mein Ziel (z.B. ein bestimmter Abschluss oder eine Zwischenlösung)?
• Wie viel kann und will ich für die Weiterbildung bezahlen?
• Unterstützt mich mein Arbeitgeber? Bezahlt er mir einen Teil der Weiterbildung?
• Wie weit kann der Kursort von meinem Wohnort entfernt sein?
• Gibt es eine Kinderbetreuung?
Berufsberatung: Hier finden Sie eine Weiterbildungsdatenbank, in der Sie gezielt nach passenden Angeboten suchen können
Ist Ihr erlernter Beruf in der Schweiz reglementiert, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Diploms oder Berufsabschlusses durch eine schweizerische Behörde oder Institution. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms oder Ausweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist.
Je nach Beruf sind in der Schweiz verschiedene Behörden oder Institutionen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. Im Bereich der nicht universitären Ausbildungen in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, sozialen Berufen und Kunst ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zuständig. Das gilt auch für Fachhochschulabschlüsse. Vor allem in den Bereichen Erziehung und Gesundheit sind andere Institutionen zuständig.
Ausländische Maturitätsabschlüsse werden auf Bundesebene nicht anerkannt. Für die Zulassung zu einem Studium wenden Sie sich direkt an die Hochschulen.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Informationen über die Anerkennung von ausländischen Diplomen und über die verschiedenen Anlaufstellen
swissuniversities: Auf der Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen finden Sie Informationen zur Anerkennung von Maturitäts- und Universitätsabschlüssen
Berufsberatung: Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome
Wer Probleme hat, die Kosten einer Aus- oder Weiterbildung zu bezahlen, kann an verschiedenen Orten um Hilfe bitten. Es gibt die Möglichkeit, Stipendien oder Darlehen zu erhalten. In jedem Kanton gibt es eine Stipendienstelle. Dort kann man ein Gesuch einreichen. Die Stipendienstellen informieren auch über andere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Einige private Stiftungen helfen Menschen in schwierigen finanziellen Situationen ebenfalls bei der Finanzierung der Weiterbildung.
Kantonale Stipendienstellen: Überblick über das Stipendienwesen und Adressen der verschiedenen Stipendienstellen
Das Besondere an der Berufsausbildung in der Schweiz ist die Kombination von Schule und Arbeitspraxis. Man nennt dies das duale System. Die Lernenden arbeiten in der Regel während vier Tagen in der Woche – in manchen Berufen sind es weniger – in einem Lehrbetrieb, wo sie praktische Kenntnisse erwerben. An den übrigen Wochentagen besuchen sie eine kantonale Berufsfachschule, an der sie die Theorie lernen.
Schulisch begabte Lernende können zusätzlich einen Unterricht an der Berufsmaturitätsschule besuchen, der zur Berufsmaturität führt. Man kann den Unterricht schon während der Lehre oder im Anschluss daran absolvieren. Lernende mit Berufsmaturitätszeugnis haben später die Möglichkeit, eine Fachhochschule zu besuchen.
berufsbildung.ch: Portal der Kantone mit vielen Informationen zum System der Berufsbildung
lehrstellen.ch: modern aufgemachte Überblicksseite zum Thema Lehrstellen für Jugendliche
Eine Möglichkeit ist das Berufsinformationszentrum (BIZ), die Beratungen sind kostenlos. Die Jugendlichen können sich dort über die Berufsbilder informieren und finden Unterstützung bei der Berufswahl. Sie erfahren, wo es noch freie Lehrstellen gibt. Das BIZ organisiert auch Berufsinformationsveranstaltungen, an denen die Berufswelt vorgestellt wird.
Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Jugendlichen rechtzeitig, sich bei der Berufsberatung anzumelden. An manchen Schulen werden zudem Elternabende im BIZ durchgeführt.
Wer einen Beruf in die engere Wahl zieht, sich aber noch nicht entscheiden kann, hat die Möglichkeit, eine Schnupperlehre zu absolvieren. Sie wird von Lehrbetrieben angeboten und dauert in der Regel zwischen einem und fünf Tagen. Die Jugendlichen lernen so den Lehrbetrieb kennen und erhalten einen guten Einblick in den Berufsalltag. Der Lehrbetrieb wiederum kann beurteilen, ob sich jemand für den gewünschten Beruf eignet.
Für die Stadt Wallisellen ist das Berufsinformationszentrum (BIZ) Kloten zuständig.
Adressen: Verzeichnis der Adressen von Berufsbildung und Berufsberatung
Filme: Diese Seite bietet Filme über Berufe und Grundbildungen
Es kann hilfreich sein, zu Beginn persönlichen oder telefonischen Kontakt mit dem Lehrbetrieb aufzunehmen. Dann folgt eine schriftliche Bewerbung. Lehrkräfte und Berufsberatungen zeigen den Jugendlichen, wie man eine Bewerbung schreibt und welche Unterlagen beizulegen sind. Auch die Eltern sollten ihr Kind dabei so gut wie möglich unterstützen. Tipps gibt es auch im Internet.
Fast alle Jugendlichen – selbst bei guten Schulzeugnissen – müssen meistens zahlreiche Bewerbungen schreiben, bis sie eine Lehrstelle finden; denn das Angebot ist beschränkt. Dies gilt ganz besonders für Schülerinnen und Schüler mit schlechten Noten. Die Chancen erhöhen sich, wenn die Jugendlichen gleichzeitig in mehreren Berufen eine Lehrstelle suchen, also nicht nur im Wunschberuf.
Lehrstellennachweis Lena: Hier werden offene Lehrstellen ausgeschrieben
berufsberatung.ch: Tipps für die Lehrstellensuche
yousty.ch ist das unabhängige Berufsbildungsportal mit dem grössten Nutzen für Lehrstellensuchende und Lehrbetriebe.
Im Brückenangebot bereiten sich die Jugendlichen auf eine Berufsausbildung vor. Sie sammeln praktische Berufserfahrung, verbessern ihre schulischen Leistungen und lernen ihre Stärken kennen und auszubauen. Man unterstützt sie zudem bei der Berufswahl oder bei der Suche nach einer Lehrstelle.
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Lehrkraft oder Berufsberatung über die Angebote in Ihrer Region. Sie erfahren dort, was sich am besten für Ihr Kind eignet, wann und wie man sich anmeldet und wie hoch die Kosten sind. Man kann auch ein Gesuch um einen Kostenbeitrag einreichen; beachten Sie dazu die Fristen.
berufsberatung.ch: Informationen zu Brückenangeboten und Zwischenlösungen
Ob jemand Anspruch auf ein Stipendium hat, hängt unter anderem von der finanziellen Situation der Familie ab. Für die Berufslehre, die man nach der obligatorischen Schulzeit absolviert, gibt es keine Stipendien. Für berufliche Weiterbildungen nach dem Lehrabschluss werden hingegen Stipendien erteilt. Informieren Sie sich bei der kantonalen Verwaltung über die Möglichkeiten.
Freizeit
Veranstaltungen in Wallisellen
Ausflugsziele und Veranstaltungen: Auf der Website von Schweiz Tourismus finden Sie regionale Ausflugsziele, Informationen und Hinweise auf Veranstaltungen
Die Schweiz gilt auch als das Land der Vereine. Viele Menschen engagieren sich in einem Verein, um gemeinsam ein Hobby zu betreiben. Vereine gibt es auf allen möglichen Gebieten: Musik, Sport, Kultur, Natur und vieles mehr. Meistens bezahlt man einen Jahresbeitrag, um Mitglied zu werden und die Angebote nutzen zu können.
Kulturelle Anlässe zu besuchen oder in einem Verein mitzumachen, sind gute Möglichkeiten, Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Gesellschaft und das Land zu erfahren. Sie können so auch Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, erweitern Ihr Beziehungsnetz und sind in der Gemeinde besser verankert. Wie Sie sich als Migrantin oder Migrant am politischen Leben in der Schweiz beteiligen können, erfahren Sie in der Rubrik Politik.
Zahlreiche Gemeinden veröffentlichen im Internet ein Vereinsverzeichnis. Man kann thematisch oder alphabetisch nach Vereinen suchen, findet die Kontaktinformationen und erfährt vielfach auch, welche Veranstaltungen die Vereine geplant haben.
Wenn Sie mehr über einen Verein erfahren möchten, rufen Sie am besten die angegebene Kontaktperson an oder schreiben Sie ein E-Mail. Die meisten Vereine freuen sich über Interessentinnen und Interessenten.
In Wallisellen gibt es über 90 Vereine – eine Auflistung finden Sie in der Vereinsliste.
Nicht nur Schweizerinnen und Schweizer engagieren sich in Vereinen, sondern immer mehr auch Migrantinnen und Migranten. Sie können dort ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern und lernen Leute kennen, welche die gleichen Interessen haben. Mit der Zeit erweitert man so das eigene Beziehungsnetz und ist in der Stadt oder im Quartier besser verankert.
In Wallisellen wurde ein Verein zwischen Migranten und Migrationen gegründet, welche sich in diversen Projekten in der Stadt engagiert. www.migrationsrat-wallisellen.ch.
- gleichgesinnte Menschen, die mit Ihnen zusammen einen Verein gründen wollen und bereit sind, gewisse Aufgaben zu übernehmen;
- schriftliche Statuten, die den Vereinszweck und die Organisation beschreiben;
- eine Gründungsversammlung, an der man die Statuten genehmigt und den Vorstand wählt. Der Verein ist übrigens bereits nach der Versammlung rechtsgültig.
- allenfalls einen Eintrag im Handelsregister, falls der Verein für die Erfüllung seines Zweckes ein Gewerbe nach kaufmännischer Art betreibt und mehr als 100’000 Franken Jahresumsatz erzielt.
Vitamin B: Der Verein von A bis Z
Zeitschrift «Beobachter»: So gründe ich einen Verein
Unter Freiwilligenarbeit wird der unentgeltliche und zeitlich eingeschränkte Beitrag an Mitmenschen und Umwelt verstanden. Freiwilligenarbeit ergänzt die bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr.
Die Freiwilligenarbeit hat in Wallisellen einen hohen Stellenwert. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft geleistet.
Weiter Informationen zur Freiwilligenarbeit in Wallisellen finden Sie unter www.freiwilligenarbeit-wallisellen.ch.
In diesem Dossier (auch Sozialzeitausweis genannt) wird die eigene freiwillige Arbeit aufgelistet. Die so erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen will man damit sichtbar machen. Die Freiwilligenarbeit wird dadurch aufgewertet und mit bezahlter Arbeit vergleichbar. Man kann dieses Dossier auch nutzen, wenn man auf Stellensuche ist. Denn engagierte Mitarbeitende werden überall geschätzt.
Wenn ihr Kind gerne Sport treiben möchte, nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit dem entsprechenden Turnverein oder Sportverein auf. Im Verein kann Ihr Kind regelmässig mit anderen Kindern zusammen trainieren, Spass haben, an Turnieren teilnehmen. Es lernt aber auch Disziplin und Teamgeist.
Wenn Ihr Kind gerne Musik hat oder singt, gibt es die Möglichkeit, in einem Jugendmusikverein oder einem Kinderchor mitzumachen. Vielleicht gibt es in der Stadt auch die Möglichkeit, einer Ballett- oder Tanzgruppe beizutreten.
Eine eigene Welt für Kinder bietet die Bewegung der Pfadfinder, die Pfadi. Die Pfadi soll einen Ausgleich zur Schule bieten. Die Kinder sind viel in der Natur, sie erleben gemeinsam Abenteuer und lernen ihre Stärken und Schwächen besser kennen. Die Pfadi findet meistens am Samstagnachmittag statt.
Vereinliste Wallisellen mit über 90 verschiedenen Vereinen
CAT WEEK: Die Erlebniswoche der speziellen Art für Kinder in den Herbstferien.
Für Ausländerinnen und Ausländer
Ziel der Integration ist es, dass die einheimische und die ausländische Wohnbevölkerung gut zusammenleben. Grundlage bilden dabei die Grundwerte der Bundesverfassung, gegenseitige Achtung und Toleranz.
Integration ist ein fortlaufender Prozess, der sich immer wieder verändert, weil sich auch unsere Gesellschaft ständig wandelt. Erst wenn alle Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Schweizerinnen und Schweizer sowie die Institutionen – mitmachen, kann Integration gelingen.
Staatssekretariat für Migration SEM: häufig gestellte Fragen zum Thema Integration
Eidgenössische Migrationskommission EKM: Vollständige Definition von Integration der EKM
Das Erlernen einer Sprache braucht Zeit, Geduld und viel Übung. Besonders am Anfang kann das schwierig sein; lassen Sie sich aber davon nicht entmutigen. Am besten Sie besuchen eine der zahlreichen Sprachschulen; es gibt teils spezielle Kurse für Migrantinnen und Migranten. Gemeinsam mit anderen zu lernen, ist motivierend und macht mehr Spass. Informieren Sie sich über die Angebote und Preise. Ihre Sprachkenntnisse können Sie zusätzlich verbessern, indem Sie sich mit anderen Personen unterhalten, Zeitungen, Texte im Internet oder Bücher in deutscher Sprache lesen, Radio hören oder fernsehen.
Kinder, die noch Mühe mit dem Deutschen haben, können den Unterricht Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DAZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht während ein bis zwei Jahren.
Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes. Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden in vielen Kantonen im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.
In Wallisellen findet jährlich ein Neuzuzügeranlass (Willkommensanlass) für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die neu in die Stadt gezogen sind, statt. Sie werden dazu persönlich eingeladen. Die Mitglieder der Behördenstellen dabei die Stadt vor. Dies ist eine gute Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen.
Viele Gemeinden bieten auch Integrationskurse an. Sie erfahren dort etwa, wie das Schulsystem funktioniert, wie man den Abfall richtig entsorgt oder welche Regeln im Zusammenleben mit den Nachbarn gelten. An Staatskundekursen lernen Migrantinnen und Migranten zudem, wie der schweizerische Staat aufgebaut ist und wie das politische Leben funktioniert. Diese Kurse sind in erster Linie für Ausländerinnen und Ausländer gedacht, welche das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen; sie können aber auch von anderen Migrantinnen und Migranten besucht werden.
Die Schweiz gilt auch als das Land der Vereine. Viele Menschen engagieren sich in einem Verein, um gemeinsam ein Hobby zu betreiben. Vereine gibt es auf allen möglichen Gebieten: Musik, Sport, Kultur, Natur und vieles mehr. Meistens bezahlt man einen Jahresbeitrag, um Mitglied zu werden und die Angebote nutzen zu können.
Kulturelle Anlässe zu besuchen oder in einem Verein mitzumachen, sind gute Möglichkeiten, Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Gesellschaft und das Land zu erfahren. Sie können so auch Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, erweitern Ihr eigenes Beziehungsnetz und sind in der Gemeinde besser verankert. Wie Sie sich als Migrantin oder Migrant am politischen Leben in der Schweiz beteiligen können, erfahren Sie in der Rubrik Politik.
Informationen der EDA Präsenz Schweiz: weitere Informationen zur religiösen Landschaft der Schweiz
Man darf seinen Glauben oder die Religion auch wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und ausleben. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften. Jeder hat das Recht, alleine oder in einer Gruppe Kulthandlungen, religiöse Praktiken oder Rituale zu vollziehen.
EDA Präsenz Schweiz: weitere Informationen zum Thema
Gleichstellung soll über die rein rechtliche Chancengleichheit hinausgehen und auch gesellschaftliche oder kulturelle Aspekte der Ungleichheit berücksichtigen. Der Begriff steht zudem für eine gewisse Ausgeglichenheit der Aufgabenverteilung zwischen beiden Geschlechtern. Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Auch das schweizerische Eherecht ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Laut Gesetz hat derjenige Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf «einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung» aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten.
Eidgenössiches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau: weitere Informationen zum Thema
- Pünktlichkeit: Es wird erwartet, dass man pünktlich zu einem Treffen erscheint. Das gilt für die Berufswelt, Behörden und private Anlässe gleichermassen. Wenn man merkt, dass man sich verspätet, ruft man vorher an und teilt dies mit.
- Begrüssung: In der Deutschschweiz reichen sich die Menschen zur Begrüssung die rechte Hand. Unter Freunden gibt man sich teils auch drei Küsschen auf die Wangen (links, rechts und dann wieder links – oder umgekehrt). Doch aufgepasst: Dies gilt nicht in jedem Fall. Am besten man informiert sich, was in der eigenen Region üblich ist.
- Begegnung: Läuft man in einer kleinen Gemeinde an jemandem vorbei, so grüsst man sich – selbst wenn man die Person nicht kennt. In Städten kommt dies nur sehr selten vor.
- Besuch: Die meisten Schweizerinnen und Schweizer mögen keine spontanen Besuche bei sich zuhause. Am besten man ruft vorher an und fragt, ob ein Besuch jetzt erwünscht ist. Vor dem Betreten der Wohnung erkundigt man sich, ob man die Schuhe ausziehen soll.
- Einladung: Ist man zum Essen eingeladen, ist es ein beliebter Brauch, ein kleines Geschenk mitzubringen – etwa eine Flasche Wein, Schokolade, ein Dessert oder Blumen. Doch aufgepasst: Nicht alle Blumen sind geeignet (rote Rosen nur für Partner, weisse Astern sind an Begräbnissen üblich).
- Bei Tisch: Bevor man gemeinsam mit dem Essen beginnt, wünscht man sich einen guten Appetit. Wird Wein getrunken, erhebt man am Anfang das Glas. Man schaut sich dabei in die Augen, stösst die Gläser an und sagt «Prost» oder «zum Wohl».
- Gespräch am Telefon: Ruft man jemanden an, begrüsst man die Person zunächst und sagt seinen Namen. Erst dann beginnt das eigentliche Gespräch.
- Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist das nationale Parlament. Es wird auch Bundesversammlung genannt und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat mit 46 Mitgliedern repräsentiert im Parlament die 26 Kantone.
- Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist der Bundesrat (Landesregierung). Er hat sieben Mitglieder, welche der Eidgenössischen Verwaltung vorstehen. Einer der Bundesräte übernimmt jeweils für ein Jahr zusätzlich die Funktion des Bundespräsidenten.
- Die Judikative (Recht sprechende Gewalt) besteht auf nationaler Ebene aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.
Presence Switzerland: weitere Informationen zum Thema
- Wahlrecht: Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Volksvertreter in die Parlamente. Sie bestimmen auch die Exekutiven von Kantonen und Gemeinden. Die Landesregierung hingegen wird nicht durch das Volk gewählt, sondern vom nationalen Parlament bestimmt.
- Stimmrecht: Bei Volksabstimmungen entscheiden die Stimmberechtigten mehrmals pro Jahr über Sachfragen oder Gesetze – auf lokaler, kantonaler und Bundesebene. In kleineren Gemeinden kennt man zudem die Gemeindeversammlung: Die Bürgerinnen und Bürger versammeln sich vor Ort, diskutieren über lokale Sachfragen und entscheiden darüber.
- Initiativ- und Referendumsrecht: Mittels einer Initiative haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Änderungen in der Bundesverfassung zu verlangen. Und sie können mit einem Referendum erwirken, dass man Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorlegt. Damit eine Initiative oder ein Referendum möglich ist, braucht es allerdings eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten, welche dies innerhalb einer vorgegebenen Frist mit ihrer Unterschrift so verlangen. Das letzte Wort hat dann das Volk bei der Abstimmung.
- Petitionsrecht: Es erlaubt allen Personen – also auch Migrantinnen und Migranten –, schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten. Diese sind zwar nicht verpflichtet, aufgrund einer Petition etwas zu unternehmen. Aber die Behörden müssen die Anliegen mindestens zur Kenntnis nehmen.
In den Kantonen Neuenburg und Jura kennt man solche Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene, in den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. Auch Gemeinden der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen.
Es gibt für Ausländerinnen und Ausländer weitere Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren. So haben sie das Recht, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen. Das Ausländerstimmrecht kennt man zudem in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz. Und es gibt fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren. Damit lässt sich auf lokaler Ebene, also beispielsweise im Quartier oder in der Gemeinde, einiges bewirken.
Geld
Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer.
Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben.
Das Steuersystem ist so organisiert, dass die meisten Leute einmal pro Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Sie geben darin an, wie viel sie im letzten Jahr verdient haben und wie hoch ihr Vermögen ist. Die Steuererklärung wird dann bei den lokalen Steuerbehörden eingereicht. Diese berechnen die Höhe der Steuern und stellen die Steuerrechnungen aus.
In der Schweiz kennt man zudem die Quellensteuer. Sie wird direkt durch den Arbeitgeber der steuerpflichtigen Person abgeführt. Er zieht die Steuer jeweils vom Lohn ab und überweist den Betrag an die Steuerbehörden. Betroffen sind Migrantinnen und Migranten ohne Niederlassungsbewilligung C, wenn sie nicht mit jemandem verheiratet sind, der diese Bewilligung oder das Schweizer Bürgerrecht hat. Je nach Kanton ist die Quellensteuer unterschiedlich hoch; sie kann sich von Jahr zu Jahr ändern.
Um zu verhindern, dass Migrantinnen und Migranten doppelt besteuert werden – in der Schweiz und zusätzlich im Heimatland – hat die Schweiz mit über 50 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Comparis: Quellensteuer-Rechner für die verschiedenen Kantone der Schweiz
Wichtig zu wissen: Ausländerinnen und Ausländer müssen bei einer Überschuldung zudem mit weiteren negativen Konsequenzen rechnen, zum Beispiel, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erneuert wird.
Gesundheit
Wenn ein Mensch in Ihrer Nähe einen Notfall erleidet (z.B. einen Unfall), ist die Erste Hilfe das Wichtigste. Dabei müssen lebenswichtige Körperfunktionen wie das Bewusstsein, die Atmung und der Kreislauf sichergestellt werden. Was genau zu tun ist, kann man in einem Kurs lernen.
Wichtige Notfallnummern:
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Ärztlicher Notfalldienst: 0800 33 66 55
- Vergiftungen: Toxikologischer Notfalldienst: 145
- Die dargebotene Hand: 147
- Für dich da!: Kostenlose Beratung und Hilfe für Jugendliche: www.147.ch (Pro Juventute)
- Elternnotruf: 0848 35 45 55
Samariterverein8304: Link zum Samariterverein in Wallisellen
Einen Hausarzt zu haben, hat noch einen Vorteil: Wenn Sie krank sind, können Sie jederzeit in die Hausarztpraxis anrufen und einfacher kurzfristig einen Termin abmachen. Bei vielen Krankenkassen ist zudem die Prämie billiger, wenn Sie einen Hausarzt haben.
Es gibt verschiedene Wege, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden: Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis, suchen Sie im Telefonbuch (die Ärzte sind nach Ortschaft/Stadtquartier und nach Fachgebiet aufgelistet) oder schauen Sie im Internet nach.
doctor.ch: Übersicht über Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz
www.fmh-index.ch: Website der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH
Gesundheitswegweiser Schweiz: Hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden – in 18 Sprachen erhältlich
Es gibt auch die Möglichkeit über die Krankenversicherung eine Zahnversicherung abzuschliessen. Erkundigen Sie sich über die Angebote bei Ihrer Krankenkasse.
Sie können sich nicht selbst anmelden, sondern ein Arzt oder eine Ärztin muss dies entscheiden. Bevor die Spitex-Betreuung beginnt, klärt der Arzt/die Ärztin ab, was Sie genau brauchen.
Spitex Glattal: Weitere Informationen zur Spitex in Wallisellen
Die Spitex organisiert auch den Frischmahlzeiten-Dienst: Ältere, kranke und behinderte Personen bekommen täglich ein warmes Mittagessen nach Hause geliefert.
Auch die Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich liefert in den meisten Kantonen durch CasaGusto Mahlzeiten nach Hause. Ausserdem bietet Pro Senectute Kanton Zürich viele weitere Dienstleistungen für ältere Menschen an. So können sie länger zu Hause wohnen. Pro Senectute Kanton Zürich will die Selbständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten kostenlose, vertrauliche Beratungen bei:
- finanziellen Schwierigkeiten,
- rechtlichen Angelegenheiten,
- der Bewältigung von Lebenskrisen,
- der Freizeitgestaltung,
- und bei Wohn- und Beziehungsfragen.
Vielleicht genügt diese Hilfe nicht und Sie brauchen Unterstützung rund um die Uhr. Dann passt ein Betagtenzentrum oder ein Altersheim besser für Ihre Bedürfnisse.
Spitex Glattal: Weitere Informationen zur Spitex in Wallisellen
Die Lebensqualität hat einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit. Das gilt besonders für Menschen im Alter. Viele verschiedene Angebote von Organisationen helfen, auch nach der Pensionierung ein selbständiges Leben mit guter Lebensqualität zu führen.
Seniorweb: Bietet in Deutsch, Französisch oder Italienisch Informationen über die Generation 50plus
"Älter werden in der Schweiz" (kostenlose Broschüre)
Psychische Erkrankungen sind echte Krankheiten. Sie sollten behandelt werden. Psychiater/innen (Ärzte und Ärztinnen mit Spezialisierung auf die menschliche Seele = Psyche) und Psycholog/innen können Sie in solchen Lebensphasen begleiten und unterstützen. Die Psycholog/innen und Psychologen suchen gemeinsam mit den Patienten in Gesprächen oder einer Therapie neue Wege. So kann die Situation verbessert werden.
Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie auch zuerst mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin sprechen. Er kann Ihnen eine Fachperson vermitteln. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt eine Behandlung nur, wenn Sie von einem Psychiater/einer Psychiaterin durchgeführt wird. Alle Beratenden sowie psychologischen und psychiatrischen Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden und dürfen keine Informationen von Ihnen weitergeben.
Psychologisch-psychiatrische Praxisgemeinschaft Wallisellen
Hilfe für Folter- und Kriegsopfer: In Bern, St. Gallen, Zürich, Lausanne und Genf gibt es ein Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer.
Dargebotene Hand: Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat kostenlose Beratungen an
Auf dem Internet gibt es auch spezielle Beratung für Jugendliche. Eine nützliche Website ist zum Beispiel www.lilli.ch. Sie informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren: zum Beispiel Beziehungen, Sexualität, Verhütung oder Gewalt. Man kann selbst Fragen stellen oder nachlesen, was andere gefragt haben.
Für dich da! Pro Juventute: kostenlose Beratung und Hilfe für Jugendliche
Beratung für Jugendliche: Informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren
Manche Eltern sind mit ihrem Kind überfordert, in einer Krise oder einer belastenden Situation. Für sie gibt es die Beratungsstelle Elternnotruf. Sie ist rund um die Uhr erreichbar. Beim Elternnotruf ist es auch möglich, einen Termin für eine Erziehungsberatung zu vereinbaren.
Elternnotruf: 0848 35 45 55 / www.elternnotruf.ch
Für Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung haben und keine öffentlichen Stellen aufsuchen wollen, gibt es an verschiedenen Orten Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers, die kostenlose Pflege und Beratung anbieten.
Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers
Ein/e professionelle/r Übersetzer/in kann hier weiterhelfen. Viele grössere Spitäler haben einen eigenen Übersetzungsdienst. Fragen Sie nach, wenn Ihnen nicht automatisch jemand angeboten wird.
Oft entstehen Missverständnisse auch durch unterschiedliche Wertvorstellungen der verschiedenen Kulturen. Dafür gibt es interkulturelle Übersetzer/innen. Sie übersetzen nicht nur die Sprache, sondern können auch auf unterschiedliche Wahrnehmungen und Bedeutungen hinweisen, die von Kultur zu Kultur verschieden sind.
Lokale Vermittlungsstellen zu interkultureller Übersetzung: Hier finden Sie eine Übersicht über die lokalen Vermittlungsstellen zu interkultureller Übersetzung
Sucht und Drogen haben Auswirkungen auf den Körper und die Psyche. Drogensucht kann auch für nahe stehende Mitmenschen ein Problem sein. Familienmitglieder und Freunde bemerken die Sucht manchmal lange Zeit nicht. Und wenn sie es merken, reden sie oft nicht darüber. Deshalb ist es wichtig, sich professionelle Hilfe ausserhalb der Familie zu holen.
Denn häufig können süchtige Menschen nicht alleine von ihrer Sucht loskommen. Bei der Suchtberatung können sie gemeinsam mit Fachpersonen nach neuen Lösungen suchen. Betroffene und Angehörige erhalten Unterstützung und Begleitung in dieser schwierigen Situation. Die Beratungen sind oftmals kostenlos. Die Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen über Sie weitergeben.
Sucht Schweiz: Auf der Website von Sucht Schweiz finden Sie weitere Informationen sowie ein Beratungstelefon
Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht, d.h. sie müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen.
Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen.
Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. Durch die Grundversicherung ohne Zusatzversicherung (= allgemein versichert) sind die Kosten in der allgemeinen Abteilung für ein Vierbettzimmer abgedeckt.
Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert (siehe auch Frage 6). Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie.
comparis.ch: Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung
Gesundheitswegweiser Schweiz: Hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden – in verschiedenen Sprachen erhältlich
Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung
Die Prämien der Krankenkassen unterscheiden sich nach Kasse und Wohnort. In der Grundversicherung sind aber bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen versichert. Die Prämien unterscheiden sich auch nach dem gewählten Versicherungsmodell und der gewählten Kostenbeteiligung (Franchise).
Sie können Ihr Versicherungsmodell selbst wählen: Sie bezahlen zum Beispiel weniger Prämien mit einem Versicherungsmodell ohne freie Arztwahl. Das heisst, Sie müssen immer zuerst zu einem bestimmten Hausarzt oder einer Hausärztin gehen oder ein Gesundheitszentrum (HMO) aufsuchen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für genauere Informationen. Ein Vergleich lohnt sich!
comparis.ch: Hier können Sie die Leistungen und Preise der einzelnen Krankenkassen vergleichen, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation
Bundesamt für Gesundheit: Auch das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit Prämien der Krankenkassen nach Wohnregion
Die tiefste Franchise ist 300 Franken, die höchste 2500 Franken. Das heisst: Bei der höchsten Franchise müssen Sie alle Arztkosten bis zu einem Betrag von 2500 Franken pro Jahr selbst bezahlen. Dafür ist die Prämie niedriger. Bei einer tieferen Franchise (z.B. 300 Franken) sind die monatlichen Prämien höher. Dafür übernimmt die Krankenkasse die Kosten bereits, wenn sie 300 Franken übersteigen. Eine hohe Franchise (und tiefe Prämien) lohnen sich nur, wenn Sie wenig krank sind.
Wenn die jährlichen Arztkosten die Franchise übersteigen, müssen Sie zusätzlich 10 Prozent an die Kosten bezahlen, das nennt man den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt laut Gesetz maximal 700 Franken pro Jahr.
Die Kosten für Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenkasse von Anfang an vollständig.
Tipp: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse die Rechnung sofort zu. Oft erhalten Sie das Geld von der Krankenkasse, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist.
Manche Arztrechnungen und vorallem die Spitalrechnung werden entweder Ihnen direkt oder an die Krankenkasse geschickt. Meistens wird die Rechnung direkt von der Krankenkasse bezahlt. Für allfällige Kosten, die Sie übernehmen müssen (Selbstbehalt, Verpflegungsbeitrag), sendet Ihnen die Krankenkasse oder das Spital eine separate Rechnung.
Auch bestimmte, vom Arzt verschriebene Medikamente werden von der Krankenkasse bezahlt. Entweder Sie erhalten das Medikament nach Vorweisen der Krankenkassenkarte direkt und ohne zu bezahlen. Oder Sie bezahlen das Medikament selbst und schicken die Rechnung und das Rezept später an die Krankenkasse zur Rückerstattung.
- Durch eine hohe Franchise (Beteiligung an Behandlungskosten): Mit einer hohen Franchise (maximal 2500 Franken) sinkt die Prämie stark (siehe Frage 3). Achtung: Das lohnt sich aber nur, wenn Sie wenig krank sind und wenig zum Arzt gehen müssen. Zudem bedingt dieses Modell, dass man den benötigten Betrag von 2500 Franken auch wirklich gespart hat und dieser zur Verfügung steht.
- Durch eine preisgünstige Krankenkasse: Vergleichen Sie die Prämien (monatlicher Beitrag) und Leistungen der Krankenkassen miteinander.
Zuständig für diese individuelle Prämienverbilligung ist die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). Jedes Jahr werden die Berechtigten von der Gemeinde Wallisellen übermittelt und der SVA im Voraus gemeldet. Dafür sind die letztbekannten definitiven Steuerzahlen per Stichtag 1. April des Vorjahres massgebend.
Bei persönlichen oder wirtschaftlichen Veränderungen (Heirat, Trennung/Scheidung oder tieferen definitiven Steuerzahlen), sowie Zuzug aus einer anderen Gemeinde, Zuzug aus dem Ausland oder Wegfall von Ergänzungsleistungen kann bei Bedarf ein Antrag auf Prämienverbilligung gestellt werden, wenn die Einkommens- bzw. Vermögensgrenzen nicht erreicht werden.
Die Anträge können im Gemeindehaus am Schalter der Sozialabteilung gestellt werden. Bei Anspruch werden die Anträge umgehend erstellt und müssen unterschrieben werden. Anschliessend werden diese der SVA zugestellt, die die Verbilligungen Ihrer Krankenkasse auszahlt. Mitzubringen ist die aktuelle Krankenkassenpolice (von allen Familienmitgliedern) und wenn möglich die letzten zwei definitiven Steuerrechnungen oder Quellensteuerabrechnungen (Lohnausweise) der letzten zwei Jahre.
Weitere Informationen rund um das Thema Prämienverbilligung finden Sie auf der Internetseite der SVA unter www.svazurich.ch.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
- Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
- Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
- Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.
So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.
Kinder
Für fremdsprachige Eltern hat Pro Juventute die Broschüre «Unser Kind» in den Sprachen Albanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Tamilisch und Türkisch entwickelt. Auch diese Broschüren umfassen den Zeitraum von der Geburt bis zum sechsten Altersjahr, jeweils eine Broschüre pro Jahr.
Es gibt verschiedene Veranstaltungen und Kurse zu Erziehungsthemen, zum Beispiel für Paare, die frisch Eltern wurden, alleinerziehende Eltern, fremdsprachige Eltern oder Eltern mit Jugendlichen. Elternbildung stärkt und fördert die Eltern in ihrem Erziehungswissen und in ihrer Beziehung zum Kind.
Vielleicht sind Sie mit Ihrem Kind alleine zu Hause und haben konkrete Fragen. Oder Sie haben nur wenig freie Zeit. Dann kann eine direkte Beratung am Telefon – teilweise auch in Ihrer Sprache – wertvoll sein. Es gibt auch Online-Foren für Eltern im Internet. Dort finden Sie auf viele Fragen eine ausformulierte Antwort. Familienzeitschriften führen zudem im Internet teilweise gut ausgebaute Serviceteile mit wichtigen Informationen.
Mütter- und Väterberatung im Familienraum Wallisellen
elternbriefe.ch: Informationen zu den Pro Juventute Elternbriefen. Hier können Sie die Elternbriefe und die Broschüren «Unser Kind» auch bestellen
elternbildung.ch: Informationsseite über Elternbildung. Hier gibt es die Möglichkeit, Elternbildungskurse in der Region zu suchen. Die Broschüre «Stark durch Beziehung» können Sie herunterladen. Sie wird in 15 Sprachen angeboten
elternplanet.ch: Informationsseite für Eltern mit einem ausgebauten Forum mit vielen Fragen und Antworten
familienleben.ch: Informationsseite für Eltern mit der Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren
Fritz & Fränzi: Magazin für Eltern
Ziel des Projektes conTAKT-kind.ch ist, insbesondere in die Schweiz zugewanderte Eltern für die Themen der Erziehung zu sensibilisieren. Dabei bildet die Frühe Förderung einen wichtigen Schwerpunkt. Das Projekt richtet sich dabei an eine Vielfalt von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die in unterschiedlichen Lern- und Begegnungsforen vermittelnd tätig sind: in der Elternarbeit, im DaZ-Unterricht, in der Elternbildung, in Eltern-Gesprächsgruppen oder Elterntreffs, in Femmes-Tischen, in Migrantenvereinen, als Eltern und Grosseltern oder als Erziehende in Kita und Spielgruppe, Kindergarten sowie Schule. conTAKT-kind.ch verbindet Theorie und Praxis und bietet fundierte theoretische Hintergründe, praktische Vorschläge und direkt einsetzbare Arbeitsmaterialien für Unterricht und Vermittlung. Entsprechend breit sind die Einsatzmöglichkeiten der Informationen und Materialien, die vom direkten Unterricht über das breite Feld der Elternbildung bis zu Elternabenden in der Volksschule oder Projektwochen mit der Kita reichen.
Für Kinder bis zum Alter von etwa vier Jahren gibt es in vielen Gemeinden Kinderkrippen oder Kleinkindertagesstätten. Dort werden Ihre Kleinen tagsüber von Fachleuten betreut und gefördert. In der Regel können Sie wählen, ob Sie Ihr Kind jeden Tag, nur an einzelnen Tagen oder nur an Halbtagen in die Kinderkrippe bringen wollen.
Es ist auch möglich, dass Sie Ihr Kind ganztags, halbtags oder stundenweise durch eine Tagesfamilie oder Tageseltern betreuen lassen.
Informationen zur Kinderbetreuung in der Stadt Wallisellen
Informationen zum Elternforum Wallisellen
Kinderkrippen-online.ch: Portal für familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz
Link zu Spielgruppen in Wallisellen
Familienraum Wallisellen: Weitere Informationen
Elternforum Wallisellen: Weitere Informationen
Spielplätze in Wallisellen
Verzeichnis Ludotheken: Der Verein der Schweizer Ludotheken führt auch ein Verzeichnis von Ludotheken in der Schweiz
Öffentlicher Verkehr
Wenn Sie aus einem Land stammen, das kein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen Sie mindestens eine Kontrollfahrt erfolgreich bestehen oder nochmals eine Fahrprüfung absolvieren. Es lohnt sich, zur Vorbereitung einige Fahrstunden bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer zu nehmen.
Wenn Sie lernen möchten, Motorfahrzeuge zu fahren, benötigen Sie einen Lernfahrausweis.
Dieser wird vom Strassenverkehrsamt des Kanton Zürichs ausgestellt, sofern Sie die Theorieprüfung bestanden haben. Der Lernfahrer oder die Lernfahrerin muss von einer Person begleitet werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie besitzt.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen einen staatlich anerkannten Nothelferkurs besucht und einen Sehtest bei einem autorisierten Optiker bestanden haben.
- Sie müssen eine schriftliche Theorieprüfung bestanden haben, in der Sie über Verkehrsregeln Auskunft geben.
- Sie müssen eine bestimmte Anzahl praktische Fahrschulstunden absolviert haben. Die Fahrschulen in der Schweiz sind ziemlich teuer; eine Stunde kostet etwa 90 Franken.
- Die Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgt meistens durch die Fahrschule oder den Fahrlehrer, die Fahrlehrerin.
Nützlich ist auch das Halbtax-Abonnement der SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Damit erhalten Sie Billette (Fahrkarten) für die Bahn zum halben Preis. Dies gilt auch für die meisten Privatbahnen, zahlreiche Bergbahnen, Postautos und für viele Schifffahrtslinien. Mit dem Halbtax-Abo bezahlen Sie zudem für Tram und Bus in den meisten Städten und Agglomerationen nur einen reduzierten Tarif.
In Begleitung fahren Kinder bis 6 Jahre in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gratis mit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren bezahlen nur den halben Fahrpreis. Sehr praktisch ist die Juniorkarte, sie kostet 30 Franken pro Jahr. Damit können die Kinder weiterhin kostenlos fahren, wenn auch nur in Begleitung der Eltern oder Grosseltern.
Der Stadt steht eine gewisse Anzahl vergünstigter Tageskarten für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Damit kann man einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf allen öffentlichen Netzen reisen. Diese Tageskarten sind sehr begehrt. Melden Sie sich deshalb schon früh bei der Stadt, wenn Sie an einem bestimmten Tag eine solche Karte benutzen möchten.
Ohne Arbeit
Arbeitnehmende aus allen anderen Staaten erhalten nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration. Dort können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen es für eine Bewilligung braucht.
Der Kanton, in dem Sie wohnen, entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung bekommen. Mehr Informationen erhalten Sie bei der dafür zuständigen Stelle. Je nach Kanton heisst das: Amt für Ausländerfragen, Migrationsamt oder Fremdenpolizei.
«Vorläufig Aufgenommene» mit Aufenthaltsbewilligung F haben seit Anfang 2006 vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Neu können also auch Asylsuchende arbeiten. Es gibt spezielle Angebote, die sich um ihre Situation kümmern. Erkundigen Sie sich bei den Hilfswerken oder bei der kantonalen Asylkoordination.
Viele Stellen werden aber auch öffentlich ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen, meist in den periodisch beigelegten Stellenanzeigern. Auch Fachzeitschriften enthalten oft Stelleninserate. Falls Sie selber keine Tageszeitung abonniert haben, gehen Sie in die Bibliothek oder in ein Café, wo Sie Tages- und Wochenzeitungen lesen können.
Im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) finden Sie ebenfalls viele Tageszeitungen und Zeitschriften. Nützlich sind auch die im RAV selbst installierten Computer-Suchportale. Hier melden Firmen ihre freien Stellen an. Diese SSI Self Service Information wird von der öffentlichen Verwaltung organisiert.
Das Internet als Stellenmarkt wird immer wichtiger. Unterdessen gibt es viele verschiedene Stellenbörsen im Internet. Zum Teil sind diese Jobsuchmaschinen gratis, zum Teil kosten sie aber auch etwas. Bei den kostenpflichtigen Jobsuchmaschinen können Sie meist einen Suchauftrag für eine bestimmte Zeit hinterlegen. Sie erhalten dann die neuen Stellenangebote per E-Mail.
Viele Firmen schreiben ihre offenen Stellen auf der Firmen-Webseite aus. Schauen Sie bei Unternehmen deshalb direkt im Internet nach oder rufen Sie an. Das können Sie auch tun, wenn keine Stelle ausgeschrieben ist, Sie sich aber für die Firma interessieren. Das nennt man Initiativbewerbung oder Spontanbewerbung. Seriöse und umfassende Bewerbungen haben gute Chancen. Es muss aus den Unterlagen aber ersichtlich sein, dass Stellensuchende sich intensiv mit dem Unternehmen befasst haben.
Es gibt auch private Stellenvermittlungsbüros, die Ihnen bei der Stellensuche helfen. Sie können bei Stellenvermittlungen Ihr Bewerbungsdossier einreichen. Falls Ihr Profil dann zu einer offenen Stelle passt, werden Sie kontaktiert.
RAV Zürich Oerlikon (zuständig für Wallisellen)
www.arbeit.swiss: Auf der gemeinsamen Website aller RAV finden Sie Informationen rund um die Jobsuche, Bewerbungen, Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie zahlreiche Stellenanzeigen
Im Arbeitsvertrag sind mindestens die Namen der beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer), das Datum des Vertragsbeginns, die zu leistende Arbeit und die zu bezahlende Lohnsumme enthalten. Was durch die beiden Parteien im Vertrag nicht festgehalten wird, regeln oft andere Gesetze oder Reglemente, namentlich das Schweizerische Obligationenrecht und die Gesamtarbeitsverträge.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Informationen zu Arbeitsverträgen
Lassen Sie sich stets professionell beraten, bevor Sie auf eigene Faust Schritte unternehmen. Am besten ist es, bei einer Rechtsberatung oder bei Hilfswerken um Rat zu fragen. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich auch dort erkundigen. Es kann auch hilfreich sein, interkulturelle Vermittler beizuziehen. Oder Sie sprechen erst einmal mit Kolleginnen und Kollegen darüber. Vielleicht kommen Sie so auf Tipps, die weiterhelfen.
Arbeitsgericht Kanton Zürich
Bei drohender Arbeitslosigkeit sollten Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihres Wohnorts anmelden. Das RAV ist die Verbindungsstelle zwischen Arbeitslosen und den Arbeitslosenkassen. Es informiert Sie über Höhe und Dauer der Arbeitslosenentschädigung. Das RAV vermittelt auch Stellen und berät Sie zu Weiterbildungskursen und Beschäftigungsprogrammen.
„Keine Schwarzarbeit. Arbeit korrekt melden“: Diese Website informiert sachlich über Schwarzarbeit und die damit verbundenen Risiken
Migrationsamt des Kantons Zürich
Weitere Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen
Polizei
Das Parkgebührenkonto kann schweizweit eingesetzt werden.
Zwischen 19.00 und 7.59 Uhr muss keine Parkscheibe angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 wieder in den Verkehr eingeführt wird. Diese Zeiten findet man auch auf den üblichen Parkscheiben.
An der Gemeindeversammlung vom 25. September 2017 wurde ein neues Parkkartenreglement genehmigt und per 1. April 2018 in Kraft gesetzt. Das Stadtgebiet wird dazu neu in mehrere Zonen unterteilt und die Gebühren angepasst.
Parkbewilligungen können ab 1. April 2018 nur noch unter Auflagen von Einwohnern, einheimischen Handwerks- und Servicebetrieben, Wochenaufenthaltern, wie auch von Besuchern und externen Handwerks- und Servicebetrieben, bezogen werden.
Pendler (bis anhin Arbeitnehmerparkkarten 8304) erhalten nur noch eine Parkbewilligung, wenn Sie nachweislich auf ein privates Fahrzeug angewiesen sind (aufgrund von unregelmässigen Arbeitszeiten, Nachtschicht, ungenügender Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr am Wohnort etc.). Dafür ist zuerst das Gesuchsformular auszufüllen und mit den nötigen Nachweisen (Arbeitsbestätigung etc.) an die Abteilung Sicherheit einzureichen.
Mit dem Lösen der Parkbewilligung und dem Anbringen der Vignette von Parkingpay an der Frontscheibe können Sie jeweils in einer bestimmten Zone für einen gewissen Zeitraum parkieren. Die Zonenzuteilung regelt das Parkkartenreglement, welches in den Downloads zur Verfügung steht.
Parkbewilligungen können ab März 2018 direkt über Parkingpay (App oder online) oder am Schalter im Stadthaus bezogen werden.
Bitte beachten Sie:
Ab 1. April 2018 werden für Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger und schwere Motorwagen über 3.5 Tonnen keine Parkbewilligungen mehr abgegeben. Zusätzlich besteht keine Bezugsberechtigung für Bewohner von Liegenschaften, für welche der Bauherr gestützt auf die Bau- und Zonenordnung ein Mobilitätskonzept erstellt und dabei freiwillig auf die Erstellung von Parkplätzen verzichtet wurde.
Übergangsbestimmungen
Die vor Inkrafttreten des Reglements abgegebenen dauernden Parkkarten behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit, jedoch ab Inkraftsetzung des Reglements nur noch in der dafür vorgesehenen Zone und in Form einer Parkierbewilligung mit Parkingpay-Funktion. Ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in Wallisellen gemäss altem Reglement sowie aufgrund der Teilrevision betroffene, nicht mehr bezugsberechtigte Betriebe.
Einheimische Handwerks- und Servicebetriebe können Parkbewilligungen für die Dauer von einem bis zwölf Monaten für die Zonen 1 bis 4 beziehen. Auswärtige Handwerks- und Servicebetriebe können ausschliesslich für eine Zone Tages- oder eine Monatsbewilligungen beziehen.
Für Pendler, die in Wallisellen arbeiten und auf in privates Fahrzeug angewiesen sind, gilt die Parkbewilligung für die Dauer von einem Tag oder einem bis zwölf Monaten in derjenigen Zone, in welcher sich die Arbeitsstätte befindet.
Besucher erhalten für die Zonen 1 bis 4 eine Tages- oder Monatsbewilligung. Die Parkbewilligung für Besucher kann auch von zuhause ausgedruckt werden. Befolgen Sie bitte die Anweisungen auf der gedruckten Bewilligung.
Alle Parkbewilligungen sind über www.parkingpay.ch zu beziehen.
Schule
Nach dem Kindergarten folgt die Primarschule (Kindergarten und Primarschule sind zusammen die Primarstufe) und danach die Sekundarstufe I. Der Besuch der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist obligatorisch für alle Kinder und dauert insgesamt elf Jahre. Je nach Kanton können diese Schuljahre anders aufgeteilt. In der Mehrzahl der Kantone dauert der Kindergarten zwei Jahre, die Primarschule sechs Jahre und die Sekundarstufe I drei Jahre. In vielen Kantonen gibt es auf der Sekundarstufe I verschiedene Schultypen mit höherem oder tieferem Schwierigkeitsgrad. Wie diese Anforderungsniveaus genannt werden, ist je nach Kanton unterschiedlich.
Nach der obligatorischen Schulzeit haben die SchülerInnen verschiedene Möglichkeiten ihre Ausbildung fortzusetzen: Sekundarstufe II, Berufsfachschulen, Mittelschulen etc.
Die Kinder werden von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet. Man nennt sie auch Lehrpersonen. Die öffentliche Schule heisst Volksschule und ist kostenlos. Es steht den Eltern frei, eine private Schule für ihre Kinder zu wählen. Private Schulen sind kostenpflichtig.
In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Volksschule. Die Schulsysteme der Kantone unterscheiden sich zum Teil stark. Auch innerhalb eines Kantons können sich die Schulen von Gemeinde zu Gemeinde oder sogar von Schulhaus zu Schulhaus unterscheiden. Erkundigen Sie sich im Schulsekretariat Ihrer Wohngemeinde, wie die Schule bei Ihnen aufgebaut ist.
Schule Wallisellen: Allgemeine Informationen
Swissworld: Übersicht über das schweizerische Bildungssystem (in acht Sprachen)
Anmeldung bei der Schule Wallisellen
Informationen für Neuzuzug im Kanton Zürich mit schulpflichtigen Kindern
Durch das Spielen und die Lektionen erlernen die Kinder wichtige Fähigkeiten, die sie in der Schule und im späteren Leben gut gebrauchen können: zuhören, sich ausdrücken, längere Zeit an einer Arbeit oder an einem Spiel bleiben, sich konzentrieren, selbständig planen und Entscheidungen treffen. Sie lernen auch, sich mit anderen Kindern und Erwachsenen zurechtzufinden und gemeinsame Regeln zu respektieren. Mit diesen Fähigkeiten haben Kinder gute Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein.
Mütter und Väter können am Arbeitsplatz, im Gespräch mit den Nachbarn oder in einem Kurs die deutsche Sprache lernen. Damit helfen Sie Ihrem Kind auf seinem Weg durch den Kindergarten und die Schule.
www.kinder-4.ch
Auch die Unterrichtsfächer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Das betrifft insbesondere die Fremdsprachen. In den meisten Kantonen wird bereits ab der zweiten oder dritten Klasse der Primarschule eine erste Fremdsprache unterrichtet (Englisch oder eine zweite Landessprache) und ab der fünften Klasse eine zweite Fremdsprache (Englisch oder eine zweite Landesprache).
Der allgemeine Religionsunterricht beschäftigt sich mit allen Weltreligionen. Dieser Unterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Unterricht in christlicher Religion (teilweise auch «Biblische Geschichte» genannt) bieten zum Teil die Schulen, zum Teil die Kirchen an. Kinder ohne christlichen Hintergrund müssen nicht an diesen Unterricht teilnehmen. Die Eltern müssen ihre Kinder schriftlich abmelden. Erkundigen Sie sich bei der Lehrerin oder dem Lehrer oder beim Schulsekretariat.
Die Zeugnisnoten gehen von 1 bis 6:
Die Noten bedeuten:
1 = sehr schwach
2 = schwach
3 = ungenügend
4 = genügend
5 = gut
6 = sehr gut
Im Zeugnis können auch halbe Noten stehen, zum Beispiel 4.5 oder 5.5.
Manchmal stehen im Zeugnis statt Noten auch Worte, zum Beispiel sehr gut, gut, genügend oder ungenügend. Die Eltern müssen das Zeugnis unterschreiben und das Kind muss es wieder in die Schule zurückbringen.
Eltern ABC
Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, informieren Sie die Lehrperson darüber. Der Entscheid wird durch die Schulpflege (lokale Schulbehörde) gefällt. Die Eltern können gegen diesen Entscheid Rekurs einlegen.
Eltern ABC
In manchen Kantonen können die Kinder an zwei frei gewählten Tagen im Jahr (z.B. an hohen religiösen Feiertagen der Herkunftskultur) vom Schulbesuch befreit werden. Die Eltern müssen den Antrag auf einen schulfreien Tag an die Lehrerin oder den Lehrer stellen. Diese Tage werden in vielen Gemeinden Joker-Tage genannt. Ferienreisen gelten in der Regel nicht als Grund, um im Kindergarten und in der Schule zu fehlen. Informieren Sie sich, wie dies an der Schule Ihres Kindes organisiert ist.
Eltern ABC
Weitere Informationen
Eltern ABC
Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zu Hause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen die Eltern den Lehrer oder die Lehrerin sofort informieren.
In der Schweiz wird viel Wert auf die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern gelegt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen. An Elterngesprächen erfahren Sie mehr darüber, wie sich Ihr Kind in der Schule verhält und wie es vorwärtskommt. An Elternabenden informiert die Lehrperson über das Programm der nächsten Zeit, über die Inhalte des Unterrichts und über die Organisation der Schule.
Bei Fragen oder Problemen ist grundsätzlich Kindergartenlehrperson oder die Lehrerperson Ihre erste Ansprechperson. Falls Ihr Anliegen nicht mit der Lehrperson geklärt werden kann, wird die Schulleitung beigezogen.
Wenn Ihr Kind krank ist, haben Sie das Recht, zu Hause zu bleiben und nicht zur Arbeit zu gehen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber, wie viele Tage Sie pro Jahr wegen Krankheit eines Kindes fehlen dürfen.
In vielen Gemeinden gibt es über Mittag auch einen Mittagstisch, wo die Kinder essen können. Erkundigen Sie sich im Kindergarten oder der Schule nach Betreuungsangeboten der Gemeinde.
Die Kosten für die Betreuung sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von den Eltern bezahlt werden.
Informationen zu den Familienergänzende Tagesstrukturen
Weitere Informationen
Informationen Familienergänzende Tagesstrukturen
Weitere Informationen
Informationen zu Jugendsportcamps
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach der Schule regelmässig (am gleichen Ort und zur gleichen Zeit) und ungestört die Hausaufgaben macht (ohne Mobiltelefon, Fernsehen oder Radio).
Die Welt der Schule und die Welt der Familie können sehr unterschiedlich sein. Dann ist es für die Kinder manchmal schwierig, die Regeln und Werte der beiden Welten zusammenzubringen. Es ist deshalb wichtig, dass die Eltern, Lehrpersonen und Betreuungspersonen Kontakt halten und zusammenarbeiten. Wenn die Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenen gut funktioniert, kann sich das Kind leichter auf die Schule und das Lernen konzentrieren.
Vor allem bei wichtigen Gesprächen ist es sinnvoll, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei ist (auch «interkulturelle(r) ÜbersetzerIn» oder «interkulturelle(r) VermittlerIn»). Es ist nicht gut, wenn das Kind selber oder ein älteres Geschwister für Sie übersetzt.
Informationen "Zusammenarbeit Eltern & interkulturelles Dolmetschen"
Manche Gemeinden und Schulen bieten anschliessend an die Schulzeit eine betreute Aufgabenhilfe an. Dort kann das Kind die Aufgaben unter Aufsicht einer Betreuungsperson machen. Auch Vereine und Organisationen führen manchmal kostengünstige Lernprojekte durch, die von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern betreut werden. Es gibt auch private Nachhilfeangebote.
Kinder, die noch Mühe mit der deutschen Sprache haben, können den Unterricht Deutsch für Fremdsprachige (DfF) oder Deutsch als Zweitsprache (DAZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht während einem bis zwei Jahren.
Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes. Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden in vielen Kantonen im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.
Beratungsstellen für Sans-Papiers
Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und mit den Eltern. Er kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate schlägt die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe vor, wie man dem Kind am besten helfen kann.
Die Schulpsychologin kann eine Therapie oder einen Zusatzunterricht oder auch die Versetzung des Kindes in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät sie auch einfach die Lehrperson, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern kann.
Informationen zum Schulpsychologischen Dienst
Manche Kinder haben Mühe, dem normalen Unterricht zu folgen. Für sie gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden besondere Klassen. Sie heissen Kleinklassen. In diesen Klassen hat es weniger Schülerinnen und Schüler als in den Regelklassen (normale Klassen). Die Lehrpersonen in den Kleinklassen haben eine zusätzliche Ausbildung.
Für Kinder mit schweren körperlichen und geistigen Problemen gibt es Sonderschulen. In manchen Kantonen und Gemeinden werden heute aber auch Kinder mit schweren Problemen in der Regelklasse (normale Klasse) unterrichtet und sie erhalten zusätzlich einen integrativen Förderunterricht.
Soziales
Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten nach der Pensionierung (Austritt aus dem Erwerbsleben) einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. Dank den Hinterlassenenrenten hilft die AHV auch mit, dass Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versorgers oder der Versorgerin nicht in finanzielle Not geraten.
Die AHV basiert auf dem Grundgedanken der Solidarität. Die beruflich aktive Bevölkerung finanziert jeweils die laufenden Renten und vertraut darauf, dass spätere Generationen das ebenfalls tun werden. Die Versicherung ist ab dem 18. Lebensjahr für alle in der Schweiz wohnhaften, erwerbstätigen Personen obligatorisch. Finanziert wird die AHV aus den vom Lohn abgezogenen Beiträgen der Arbeitnehmenden, den Beiträgen der Arbeitgeber, vom Bund und den Kantonen.
Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte sich drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Bei Fragen helfen die Gemeindezweigstellen der Ausgleichskassen weiter.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur AHV
Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Invalidenversicherung
ch.ch: Informationen zur Invalidenversicherung
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
- Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
- Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
- Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.
Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, z.B. Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentner/-innen oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Unfallversicherung
Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich zuerst bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. Dies sollten Sie tun, sobald Sie erfahren, dass Ihnen beispielsweise gekündigt wird, also schon bevor Sie arbeitslos werden. Falls Sie noch bei keiner Arbeitslosenkasse sind, können Sie das dort erledigen.
Für Wallisellen ist das RAV Zürich Nansenstrasse zuständig.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Arbeitslosenversicherung
Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen.
Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen.
Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. Durch die Grundversicherung ohne Zusatzversicherung (= allgemein versichert) sind die Kosten in der allgemeinen Abteilung für ein Vierbettzimmer abgedeckt.
Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung
comparis.ch: Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung
Die vielen verschiedenen Pensionskassen und Versicherungen organisieren die berufliche Vorsorge. Analog zur AHV sind alle angestellten Arbeitnehmenden obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie weniger als 20’880 Franken im Jahr verdienen (gilt für das Jahr 2011). Für Selbständige ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch, sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Vielfach organisieren Branchenverbände für Selbständige eine solche Kasse.
Von Ihrer Pensionskasse erhalten Sie jährlich einen Auszug, auf dem unter anderem steht, wie viel Geld Sie schon gespart haben und welche Rente Sie mit diesem Geld erhalten. Das gesamte angesparte Geld (bei Wohneigentum auch nur einen Teil davon) können Sie sich unter bestimmten Bedingungen auszahlen lassen: zum Beispiel, wenn Sie die Schweiz für immer verlassen oder wenn Sie Wohneigentum kaufen wollen. Bevor Sie einen solchen Schritt wagen, sollten Sie sich gut beraten lassen.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge
Angestellte, die schon Beiträge in die AHV und die Pensionskasse bezahlen, können zusätzlich knapp 7000 Franken pro Jahr (wird jährlich neu festgelegt) in die dritte Säule einzahlen und dieses Geld von den Steuern abziehen. Selbständige können 20 Prozent ihres jährlichen Einkommens in die dritte Säule einzahlen und diesen Betrag von den Steuern abziehen. (Auch hier gibt es eine Obergrenze.) Die dritte Säule ist deshalb die wichtigste Form der Altersvorsorge für Selbständige.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie die Höhe der jährlichen Beiträge und weitere Informationen zur dritten Säule.
In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Das heisst, erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt).
Am 1. Januar 2021 trat die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Kraft. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird der Urlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO).
Am 1. Juli 2022 sind die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der «Ehe für alle» in Kraft getreten. Damit gilt die Ehefrau der Mutter als der andere Elternteil, wenn sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist und das Kind gemäss Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung durch eine Samenspende gezeugt wurde. In diesem Fall hat sie ebenfalls Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung.
Mutterschaftsversicherung: Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder auf der Website von ch.ch.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zum Vaterschaftsurlaub
- mindestens 200 Franken pro Kind und Monat
- mindestens 250 Franken pro Monat für Kinder in Ausbildung von 16 bis 25 Jahren (sogenannte Ausbildungszulage)
In allen Kantonen haben auch Nichterwerbstätige einen Anspruch auf eine Familienzulage. Ihr Einkommen darf (in den meisten Kantonen) 42‘120 Franken im Jahr nicht übersteigen. Gemeint sind damit geringfügig Beschäftigte oder beispielsweise Studierende mit einem kleinen Nebeneinkommen.
Selbstständigerwerbende müssen sich einer Familienausgleichskasse (FAK) anschliessen und haben auch Anspruch auf Familienzulagen. Den Angestellten wird die Familienzulage vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt. Nichterwerbstätige und allenfalls Selbständige erhalten die Familienzulage von der kantonalen Familienausgleichskasse.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zu Familienzulagen sowie die Adressen der kantonalen Familienausgleichskassen
Umwelt und Ökologie
Besuchen Sie unsere Wertstoffsammelstellen im Stadtgebiet.
Bei allen Sammelstellen können Alu/Weissblech, Glas (Grün, Weiss, Braun) und Textilien abgegeben werden. Die Sammelstellen dürfen von Montag bis Samstag von 7:00 – 12:00 und von 13:00 bis 20:00 Uhr benutzt werden.
Name | Lage |
Altes Gemeindehaus | Opfikonerstrasse 9, östlich des Gebäudes |
Stadthaus-Parkplatz | Zentralstrasse 9, bei Tiefgarageneinfahrt |
Melchrüti | Melchrütistrasse 31, südlich des Gebäudes |
Richti | Geerenstrasse |
Säntis-/Bubentalstrasse | Säntisstrasse 30, östlich des Gebäudes |
Zwicky | Seidenstrasse 10 |
Sperrige Güter (brennbarer Hausrat, wie Möbel und dergleichen) sind mit Sperrgutmarken zu versehen und zusammen mit dem übrigen Haushaltkehricht (Freitag bis 7.00 Uhr) bereitzustellen.
Tipps | Brockenhäuser nehmen gut erhaltene Möbel meistens gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine/n Abnehmer/in. |
Wichtig | Metallteile bei Sperrgut entfernen! |
Sammelstellen | Wertstoffsammelstelle Remondis Recycling AG |
Wohnen
Wie in den meisten Orten gilt dabei auch in Ihrer Stadt das Verursacherprinzip. Das heisst: Je mehr Abfall Sie verursachen, desto mehr müssen Sie dafür bezahlen. Oder umgekehrt: Wenn Sie den Abfall getrennt entsorgen, werden Sie belohnt: Denn Sie brauchen weniger Abfallsäcke zu kaufen und sparen Geld.
Und ein weiterer wichtiger Vorteil: Die getrennt entsorgten Abfälle (Wertstoffe) lassen sich zu einem Grossteil wiederverwerten. Sie tragen also damit auch zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen bei. Beim Recycling (Wiederverwertung bereits benutzter Rohstoffe) gehört die Schweiz übrigens zur Weltspitze.
- Alles zum Thema Abfall und Entsorgung finden Sie unter: www.wallisellen.ch/entsorgung
- Bundesamt für Umwelt: Der Abfallwegweiser informiert über die Entsorgung verschiedener Abfälle.
Wenn Sie Ihren Haushaltsabfall entsorgen wollen, müssen Sie dafür die offiziellen Abfallsäcke oder Abfallmarken der Stadt Wallisellen kaufen und verwenden. Denn nur die offiziellen Abfallsäcke in den Grössen 17, 35 oder 60 l werden mitgenommen.
Offizielle Abfallsäcke und Abfallmarken gibt es unter anderem in allen lokalen Lebensmittelgeschäften sowie bei der Post und beim Empfang der Stadtverwaltung.
Abfallmarken können für 110 l-Säcke verwendet werden. 3 Marken sind aufzukleben. Für die Entsorgung von Sperrgut – wie etwa Matratzen, Möbel oder Teppiche – brauchen Sie ebenfalls Abfallmarken. Ein Merkblatt für die Verwendung der Abfallmarken finden Sie hier.
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz verboten.
Wenn Ihr Haus über einen Abfallcontainer verfügt, werfen Sie den gut verschnürten Abfallsack dort hinein. Ob dies nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist, lesen Sie entweder in der Hausordnung oder erfahren Sie vom Hauswart.
Gibt es bei Ihnen keinen Abfallcontainer, bringen Sie den gut verschnürten Abfallsack zum Sammelpunkt Ihres Hauses oder Wohnquartiers. Dies ist allerdings nur am Abfuhrtag und nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Die entsprechenden Regeln erfahren Sie aus dem Abfallkalender von Wallisellen.
Diese Vorschriften haben gute Gründe: Zum einen sieht es nicht besonders einladend aus, wenn überall Berge von Abfallsäcken auf der Strasse liegen. Ein weiterer Grund: Tiere wie Füchse, Marder, Krähen und Katzen reissen die herumliegenden Abfallsäcke in der Nacht gerne auf und plündern den Inhalt.
Je mehr Abfall Sie getrennt entsorgen, desto mehr können Sie sparen und unsere Umwelt schonen. Folgende Abfälle sind für die getrennte Entsorgung geeignet:
• Altpapier
• Karton
• Flaschen und Gläser (Altglas)
• Grüngut (kompostierbare Garten- und Küchenabfälle)
• Altöl (Speiseöle und Mineralöle)
• Textilien und Schuhe
• Metalle
• Aluminium und Konservendosen
• Sperrgut
Ein übersichtliches Merkblatt zu diesem Thema finden Sie hier.
In der Stadt Wallisellen gibt es 7 Wertstoff-Sammelstellen (Altglas, Aluminium + Konservendosen, Altöl, Textilien). Auf der Website erfahren Sie, wo sich diese befinden und welche Wertstoffe Sie dort entsorgen können.
Auch Getränkeflaschen aus PET und Flaschen aus Plastik (z.B. Milchflaschen) sollten Sie getrennt entsorgen. Denn leere Flaschen lassen sich dank einem speziellen Verfahren für die Herstellung neuer Flaschen oder Plastikverwerten. Öffentliche Sammelstellen dafür gibt es zwar keine. Sie können die Flaschen aber in den Geschäften abgeben, in denen Sie sie gekauft haben.
- Batterien, Akkus und Knopfzellen
- Kaffeekapseln (Nespresso und andere Hersteller)
- Leuchtstoffröhren, Entladungslampen
- Stromsparlampen
- Elektro- und Elektronikgeräte
- Sonderabfälle
Als Sonderabfälle gelten jene Abfälle, die etwa wegen ihrer Giftigkeit oder anderer Eigenschaften speziell zu entsorgen sind. Unbedingt zu beachten ist dabei: Sonderabfälle gehören nie in den Abfallsack und auch nicht ins Abwasser.
Dies sind die wichtigsten Sonderabfälle aus dem Haushalt:
• Farben, Lacke, Klebstoffe, Säuren, Laugen, Entkalker
• Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
• Medikamente
• Quecksilber, Thermometer mit Quecksilber
• Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser
• Spraydosen, Druckgaspatronen
• Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel
• Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger
• Andere Stoffe, die Ihnen unbekannt sind
Für die Entsorgung dieser Abfälle gilt der Grundsatz: Wo Sie die Produkte gekauft haben, können Sie die daraus entstandenen Sonderabfälle auch wieder entsorgen. Denn die Hersteller und der Handel sind per Gesetz verpflichtet, diese Abfälle zurückzunehmen.
Es gibt auch die Möglichkeit beim Sonderabfall-Mobil diese Abfälle zu entsorgen. Die Termine wann das Sonderabfall-Mobil auf dem Stadthaus-Parkplatz ist, entnehmen Sie dem Entsorgungskalender.
- Rüstabfälle von Obst und Gemüse
- Speiseresten (auch Fleisch und Fisch)
- Verdorbene Früchte und verdorbenes Gemüse
- Kaffeesatz, Tee (mit Beutel, aber ohne Verpackung)
- Zerkleinerte Eierschalen
- Schnittblumen und Topfpflanzen
- Internet: Auf Immobilienportalen sind freie Wohnungen ausgeschrieben. Suchkriterien wie Ortschaft, Anzahl Zimmer oder Mietzins helfen Ihnen, geeignete Wohnungen ausfindig zu machen. Auch die Adressen von Liegenschaftsverwaltungen und Baugenossenschaften Ihrer Region finden Sie im Internet.
- Verwaltungen: Verlangen Sie bei möglichst vielen Baugenossenschaften und Liegenschaftsverwaltungen ein Anmeldeformular. Nachdem Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben, lohnt es sich, regelmässig nachzufragen. Rufen Sie an oder gehen Sie wenn möglich persönlich vorbei.
- Zeitungen: Freie Wohnungen sind auch in Tageszeitungen, Gemeindeanzeigern oder Quartierzeitungen ausgeschrieben. Melden Sie sich möglichst früh am Vormittag beim Vermieter. Das erhöht Ihre Chancen.
- Gratisinserate: In Einkaufs- und Gemeindezentren, Quartierläden, Restaurants, Schulen oder Spitälern gibt es auch Inseratetafeln. Sie können dort gratis eine Annonce aufhängen oder nach Angeboten suchen.
- Bekanntenkreis: Längst nicht alle freien Wohnungen werden auch ausgeschrieben. Informieren Sie deshalb Ihre Verwandten, Freunde oder Arbeitskollegen, dass Sie auf der Suche sind. Sie erhalten so möglicherweise wertvolle Tipps.
Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrags und enthält Regeln, die das friedliche und ordentliche Zusammenleben im Haus gewährleisten sollen. Geregelt sind etwa Nachtruhe, Benützung der Waschküche, Ordnung im Treppenhaus, das Halten von Haustieren und anderes mehr.
- Vermieter und Mieter werden mit Namen erwähnt
- Mietobjekt
- Mietbeginn
- Mietzins mit Nebenkosten
- Kaution (Mietzinsdepot)
- Kündigungsfristen (Mieter und Vermieterseite)
Was sollten Sie beachten:
Bei der Wohnungsübergabe wird eine Mängelliste/ Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt. Im Wohnungsabnahmeprotokoll wird alles aufgeführt, was in der Wohnung nicht in Ordnung ist, also Beschädigungen oder fehlende Gegenstände (z.B. Schlüssel). Als neuer Mieter können Sie sich somit von allfälligen Schäden durch den Vormieter entlasten. Dieses Protokoll sollte zwingend aufbewahrt und mit dem Mietvertrag abgelegt werden.
Unter Nebenkosten können Ausgaben fallen für Heizung, Wasser, Hauswart, Gartenunterhalt, Abwasser, Kehrichtgebühr und weiteres mehr. Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein. Sie sind sonst nicht zulässig. Die Nebenkosten werden anteilsmässig auf alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses verteilt.
Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie in der Regel monatlich zusammen mit dem Mietzins. Man nennt das Akontozahlungen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie dann eine Schlussabrechnung. Wenn die Akontozahlungen niedriger sind als die Schlussabrechnung, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Liegen die Kosten darunter, wird Ihnen der zu viel einbezahlte Betrag zurückerstattet.
Bevölkerungsdienste Wallisellen
Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt.
Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:
- Post: Sie können einen Auftrag zum Nachsenden Ihrer Post bei der Poststelle hinterlegen.
- Strom, Gas, Wasser: Informieren Sie die zuständigen Werke über Ihren Umzug, damit diese die Schlussabrechnung machen können.
- Telefon: Informieren Sie Ihre Telefongesellschaft, damit diese Telefon, Internetanschluss und allenfalls digitales TV ändern kann.
- Schule: Falls Sie Kinder haben, informieren Sie die Lehrpersonen und die Schulbehörden über den Umzug.
Wenn grössere Reparaturen nötig sind, müssen Sie dies sofort der Verwaltung oder dem Hauswart melden. Sind Sie nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt der Vermieter die Reparatur auf seine Kosten. Ansonsten müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, je nach Lebensdauer des defekten Gegenstands.
Ausserdem ist es für Mieterinnen und Mieter empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Mit Hausrat bezeichnet man die gesamte Wohnungseinrichtung samt Haushaltsgeräten, Computer, TV-Gerät, CDs, Büchern, Kleidern usw. Die Hausratversicherung übernimmt – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – die Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse, Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind.