Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Hier finden Sie eine Auflistung der häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten. Die Fragen sind über die gesamte Website zusammengetragen und allgemein gehalten. Falls Sie hier nicht fündig werden, benutzen Sie das Suchfeld am oberen linken Rand.

 

 

 

Andere

Die Stadt Wallisellen kann aus Datenschutzgründen keine Stellungnahme zu aktuellen Landpreisen abgeben.

In Wallisellen gibt es viele Anlässe und Kurse für Senioren. Im Stadthaus und in den Kirchgemeindehäusern liegt das Halbjahresprogramm für Seniorinnen und Senioren auf.

Hier finden Sie das Halbjahresprogramm für Senioren.

Informationen zu Freizeit und Bildung für Senioren sowie Anlässe

Jeden ersten Sonntag des Monats findet die Tavolata am Sonntag im Restaurant Il Faro statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Interessierte treffen sich um 12.00 Uhr im Restaurant und werden dort von einer freiwilligen Mitarbeiterin von LUNAplus empfangen.

Am letzten Freitag des Monats treffen sich Interessierte im Bistro des Alterszentrums Wägelwiesen zu Mittagessen. Hier ist eine Anmeldung notwendig unter Tel. 044 830 14 60.

Auf der Rückseite des Halbjahresprogrammes sind die Sportangebote für Seniorinnen und Senioren aufgeführt.

Die Spitex Glattal ist an der Bahnhofstrasse 62a in 8305 Dietlikon und via Telefon 044 835 12 12 erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.vereinspitexglattal.ch/.

Bei der Spitex Glattal können Krankenmobilien bezogen werden. Die Spitex liefert diese auch gegen einen kleinen Unkostenbeitrag nach Hause.
Bei der Beauftragten für Altersfragen und bei LUNAplus erhalten Sie Informationen:
Tel. 044 044 832 64 31 oder 044 832 64 30

Der freiwillige Fahrdienst in der Stadt Wallisellen wird vom Schweizerischen Roten Kreuz des Kantons Zürichs betreut.

Der Rotkreuzfahrdienst ermöglicht mobilitätsbeeinträchtigten Personen die Fahrt zum Arzt, zur Therapie oder zur Kur. Gewünschte Fahrten können drei Tage im Voraus angemeldet werden, dies unter der Nummer 044 388 25 00.

Die Spitex Glattal liefert täglich warme Mahlzeiten auf Bestellung.

In Wallisellen gibt es verschiedene Anbieter für Alterswohnungen. Auskunft gibt Ihnen die Dienstleistungsbroschüre für Senioren.

Informationen beim Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum unter Tel. 044 877 76 87.

Niemand muss aufgrund seiner finanziellen Situation auf ein Alters- oder Pflegeheim verzichten.

Auskunft erteilt die Beauftragte für Altersfragen, Tel. 044 832 64 31 oder LUNAplus, Tel. 044 832 64 30.

Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Für Fragen und zur Bestellung der Gesuchsunterlagen finden Sie unter diesem Link genauere Angaben.
Die Beauftragte für Altersfragen, Tel. 044 877 76 07 oder LUNAplus, Tel. 044 830 14 60, geben Ihnen gerne Adressen bekannt.

Auskunft erteilt die Beauftragte für Altersfragen, Tel. 044 832 64 31 oder LUNAplus, Tel. 044 832 64 30.

Jeden 1. Mittwochabend im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr in Wallisellen. Weitere Auskünfte finden Sie hier oder Sie wenden sich an die Beauftragte für Altersfragen: Tel. 044 832 64 31. Weitere Auskünfte über: www.parkinson.ch

Beide Kirchgemeinden bieten einen Besuchsdienst an:

Evang-ref. Kirchgemeinde, Tel. 044 830 03 62
Kath. Pfarrei St. Antonius, Tel. 044 832 58 84
In Wallisellen gibt es das Alters- und Pflegezentrum Wägelwiesen.

Wallisellen gehört zur Trägerschaft des Pflegezentrums Rotacher in Dietlikon.

Angebote für Freiwilligenareit finden Sie hier:

  • auf der Internetplattform www.freiwilligenarbeit-wallisellen.ch
  • LUNAplus, Tel. 044 830 14 60
  • Evang.-ref. Kirchgemeinde, Tel. 044 830 03 62
  • kath. Pfarrei St. Antonius, Tel. 044 832 58 84
In der Schweiz gibt es verschiedenen Formen von Unternehmen. Bei der Gründung einer neuen Firma gibt es diverse Punkte, welche vom Gesetz her, beachtet werden müssen. Es ist auch für Personen ohne Schweizerpass möglich eine Firma zu gründen.

Die Website http://www.gruenden.ch/ zeigt Schritt für Schritt, wie Sie ein eigenes Unternehmen gründen können. Dort sind auch Vorlagen, Muster und Checklisten sowie wichtige Links zu den verschiedenen Themen aufgeführt.
Sie müssen sich möglichst früh bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Zürich als Selbständigerwerbender/r anmelden. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:

Weitere Informationen zum Thema Selbstständigkeit

Auch Menschen ohne Ausbildung oder Personen, die sich freiwillig engagieren, leisten viel und machen wertvolle Erfahrungen. Wer zum Beispiel freiwillige Pflegearbeit leistet oder ohne Lohn in einem Verein oder in der Stadt arbeitet, lernt immer wieder dazu.
In der Stadt Wallisellen wir der Bereich „Freiwilligenarbeit“ unter folgendem Link näher umschrieben:

www.wallisellen.ch/freiwilligenarbeit

Seit ein paar Jahren kann man diese Tätigkeiten auf dem DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT (auch Sozialzeitausweis genannt) festhalten. So können Sie zeigen, in welchen Bereichen Sie schon Erfahrungen machen konnten. Fragen Sie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten Ihre Vorgesetzten nach dem DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT. Sie können dieses Dossier auch bei einer Stellenbewerbung vorlegen.

DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT: Wertschätzung von freiwilligem Engagement

Im Kanton Zürich gelten neun gesetzliche Feiertage. Diese sind den Sonntagen gleichgestellt. Zudem gibt es im ganzen Kanton verschiedene lokale, nicht gesetzliche Feiertage.
  • 1. Januar (Neujahr)
  • Karfreitag*
  • Ostermontag*
  • 1. Mai (Tag der Arbeit)
  • Auffahrt*
  • Pfingstmontag*
  • 1. August (Nationalfeiertag)
  • 25. Dezember (Weihnachten)
  • 26. Dezember (Stefanstag)

Beim Berchtsoldstag (2. Januar), dem Sechseläuten sowie dem Knabenschiessen handelt es sich um lokale, nicht gesetzliche Feiertage.

* Die Daten variieren jedes Jahr. Weitere Informationenentnehmen Sie dem aktuellen Feiertagskalender.
Die offene Jugendarbeit Wallisellen begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Selbständigkeit. Dabei setzt sie sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in der Stadt partnerschaftlich integriert sind, sich wohl fühlen und an den Prozessen unserer Gesellschaft mitwirken.

Die Offene Jugendarbeit in Wallisellen ist ein Angebot der Stadt– die Angebote gelten für alle Kinder und Jugendlichen. Es braucht keine Mitgliedschaft, und die Angebote sind gratis.
In Wallisellen gibt es diverse Treffpunkte und Angebote für Jugendliche.
Hast Du Ideen, die Du verwirklichen möchtest, ruf an, komm vorbei.

Für Tipps oder für die Vermittlung von Kontakten zu Gleichgesinnten kannst du mit dem Jugendbeauftragten der Stadt Wallisellen Kontakt aufnehmen.

Guido Welte
Hast Du Fragen? Suchst Du ein offenes Ohr? Dann kannst Du dich gerne an den Jugendbeauftragten der Stadt Wallisellen, Guido Welte wenden.

Nachfolgende weitere Kontaktstellen bieten Dir nützliche Infos zum einen oder anderen Thema:

Guido Welte
Bei Fragen können Sie gerne unsere Familienbeauftragte, Susan Wiederkehr kontaktieren.

Weitere Anlaufstellen und Internetseiten, welche nützliche Infos zu verschiedenen Themenbereichen anbieten:

Susan Wiederkehr
Bestattungen: Wenn eine Person aus Wallisellen verstirbt, müssen die Angehörigen den Todesfall beim Bereich Friedhof und Bestattungen anmelden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zivilstandsamt: Hier werden die Urkunden über Zivilstandsereignisse (Geburt, Trauung, Namensänderungen) ausgestellt. Für unsere Stadt ist das Zivilstandsamt in Dübendorf zuständig.
Ausserdem ist das Zivilstandsamt Dübendorf für folgende Anliegen zuständig:

  • Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Namensänderungen
  • Kindsanerkennung
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Landeskirchen zur Finanzierung ihrer Kosten erheben.

Den Steuerfuss der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, der römisch-katholischen Kirchgemeinde sowie der christ-katholischen Kirchgemeinde finden Sie hier.

Für alle anderen Konfessionen (Religionen) werden keine Steuern erhoben.
Fahrzeuge können in weissen Zonen gemäss Beschilderung vor Ort abgestellt werden. Meist gibt es einen Automat, wo die Gebühren bezahlt werden müssen.

Fahrzeuge können in den Blauen Zonen nur für bestimmte Zeit gemäss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine Parkkarte zu erwerben. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone. In Wallisellen unterscheiden wir nur zwei verschiedene Blaue Zonen. Jene im Zentrum ohne Parkkartenberechtigung und alle übrigen Blauen Zonen mit Parkkartenberechtigung.

Weitere Informationen zum Parkieren in Wallisellen finden Sie hier.

Wenn Sie in der gleichen Gemeinde umziehen, reicht eine Adressänderung an Ihre Einwohnerkontrolle. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden.

Bevölkerungsdienste Wallisellen

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt.

Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:

  • Post: Sie können einen Auftrag zum Nachsenden Ihrer Post bei der Poststelle hinterlegen.
  • Strom, Gas, Wasser: Informieren Sie die zuständigen Werke über Ihren Umzug, damit diese die Schlussabrechnung machen können.
  • Telefon: Informieren Sie Ihre Telefongesellschaft, damit diese Telefon, Internetanschluss und allenfalls digitales TV ändern kann.
  • Schule: Falls Sie Kinder haben, informieren Sie die Lehrpersonen und die Schulbehörden über den Umzug.
ch.ch: Informationen zum Thema Umzug
Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate hier aufhält, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt.

Es gibt Bewilligungen für Kurzaufenthalte von weniger als einem Jahr, befristete Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassungsbewilligungen. Für Migrantinnen und Migranten aus Staaten der Europäischen Union und der Freihandelsassoziation gelten andere Aufenthaltsbewilligungen als für Menschen, die aus anderen Staaten stammen.

Migrationsamt Kanton Zürich

Weitere Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen

Adressen der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden

"die werke versorgung wallisellen ag" versorgt die Bevölkerung von Wallisellen zuverlässig, nachhaltig und zu marktgerechten Preisen mit Energie, Wasser und einem Digitalnetzt für Radio, TV und Internet.

Weitere Angaben finden Sie unter dem Link: www.diewerke.ch.

In Wallisellen gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Im Stadtzentrum in der Nähe des Bahnhofs, im Richti-Areal sowie in weiteren kleineren Geschäften in den Quartieren. Daneben bietet das Einkaufszentrum Glatt mit über 100 Geschäften eine grosse Auswahl.

Die lokalen Geschäfte in Wallisellen sowie das Einkaufszentrum Glatt haben von Montag-Samstag geöffnet. An Sonntagen und Feiertagen bleiben die Läden geschlossen.

Sonntagsverkäufe
Pro Zürcher Gemeinde dürfen bewilligungsfrei höchstens vier Sonntage oder Feiertage für Sonntagsverkäufe in Verkaufsgeschäften ausgewählt werden. Die Übersicht über die Sonntagsverkäufe im aktuellen Jahr finden Sie hier.

Bauen und Planen

Die Anleitung hilft Ihnen den Solarkataster zu bedienen.
Mindestabstände von Pflanzen, Sträuchern, Mauern und Zäunen: Telefonische Auskunft erteilt Ihnen das Friedensrichteramt unter Telefon 044 830 08 48.

Bildung

Bevor Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden, sollten Sie sich über folgende Fragen klarwerden:

• Zu welchem Thema will ich mich weiterbilden?
• Wie viel Zeit kann ich investieren?
• Kann ich Kurse tagsüber oder am Abend besuchen?
• Was ist mein Ziel (z.B. ein bestimmter Abschluss oder eine Zwischenlösung)?
• Wie viel kann und will ich für die Weiterbildung bezahlen?
Unterstützt mich mein Arbeitgeber? Bezahlt er mir einen Teil der Weiterbildung?
• Wie weit kann der Kursort von meinem Wohnort entfernt sein?
• Gibt es eine Kinderbetreuung?

Berufsberatung: Hier finden Sie eine Weiterbildungsdatenbank, in der Sie gezielt nach passenden Angeboten suchen können

Nicht für jeden Beruf ist eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich. Falls Ihr Beruf in der Schweiz nicht reglementiert ist, können Sie ohne Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises Ihren Beruf ausüben. Ob Sie in Ihrem Berufsfeld arbeiten können, ist jedoch vom Arbeitsmarkt und den geforderten Ansprüchen des künftigen Arbeitgebers abhängig. Die Mehrheit der Berufe in der Schweiz ist nicht reglementiert.

Ist Ihr erlernter Beruf in der Schweiz reglementiert, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Diploms oder Berufsabschlusses durch eine schweizerische Behörde oder Institution. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms oder Ausweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist.

Je nach Beruf sind in der Schweiz verschiedene Behörden oder Institutionen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. Im Bereich der nicht universitären Ausbildungen in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, sozialen Berufen und Kunst ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zuständig. Das gilt auch für Fachhochschulabschlüsse. Vor allem in den Bereichen Erziehung und Gesundheit sind andere Institutionen zuständig.

Ausländische Maturitätsabschlüsse werden auf Bundesebene nicht anerkannt. Für die Zulassung zu einem Studium wenden Sie sich direkt an die Hochschulen.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Informationen über die Anerkennung von ausländischen Diplomen und über die verschiedenen Anlaufstellen

swissuniversities: Auf der Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen finden Sie Informationen zur Anerkennung von Maturitäts- und Universitätsabschlüssen

Berufsberatung: Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome

In vielen Fällen bezahlt der Arbeitgeber die Weiterbildung teilweise oder ganz. Besonders dann, wenn der Arbeitgeber wünscht, dass Sie den Lehrgang besuchen. Sprechen Sie dieses Thema mit dem Arbeitgeber ab, bevor Sie sich für den Kurs anmelden.

Wer Probleme hat, die Kosten einer Aus- oder Weiterbildung zu bezahlen, kann an verschiedenen Orten um Hilfe bitten. Es gibt die Möglichkeit, Stipendien oder Darlehen zu erhalten. In jedem Kanton gibt es eine Stipendienstelle. Dort kann man ein Gesuch einreichen. Die Stipendienstellen informieren auch über andere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Einige private Stiftungen helfen Menschen in schwierigen finanziellen Situationen ebenfalls bei der Finanzierung der Weiterbildung.

Kantonale Stipendienstellen: Überblick über das Stipendienwesen und Adressen der verschiedenen Stipendienstellen

Nach der Schule absolvieren in der Schweiz rund zwei von drei Jugendlichen eine Berufslehre. Sie dauert je nach Beruf drei oder vier Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Lernenden einen Eidgenössischen Fähigkeitsausweis. Schülerinnen und Schüler können auch eine zweijährige Lehre mit einem eidgenössischen Berufsattest abschliessen.

Das Besondere an der Berufsausbildung in der Schweiz ist die Kombination von Schule und Arbeitspraxis. Man nennt dies das duale System. Die Lernenden arbeiten in der Regel während vier Tagen in der Woche – in manchen Berufen sind es weniger – in einem Lehrbetrieb, wo sie praktische Kenntnisse erwerben. An den übrigen Wochentagen besuchen sie eine kantonale Berufsfachschule, an der sie die Theorie lernen.

Schulisch begabte Lernende können zusätzlich einen Unterricht an der Berufsmaturitätsschule besuchen, der zur Berufsmaturität führt. Man kann den Unterricht schon während der Lehre oder im Anschluss daran absolvieren. Lernende mit Berufsmaturitätszeugnis haben später die Möglichkeit, eine Fachhochschule zu besuchen.

berufsbildung.ch: Portal der Kantone mit vielen Informationen zum System der Berufsbildung

lehrstellen.ch: modern aufgemachte Überblicksseite zum Thema Lehrstellen für Jugendliche
In der Schweiz gibt es rund 300 Lehrberufe. Die Berufswahl ist deshalb im Schulunterricht der Oberstufe ein wichtiges Thema. Dennoch kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur Berufsberatung zu gehen, um sich Klarheit zu verschaffen, welcher Beruf am besten passt.

Eine Möglichkeit ist das Berufsinformationszentrum (BIZ), die Beratungen sind kostenlos. Die Jugendlichen können sich dort über die Berufsbilder informieren und finden Unterstützung bei der Berufswahl. Sie erfahren, wo es noch freie Lehrstellen gibt. Das BIZ organisiert auch Berufsinformationsveranstaltungen, an denen die Berufswelt vorgestellt wird.
Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Jugendlichen rechtzeitig, sich bei der Berufsberatung anzumelden. An manchen Schulen werden zudem Elternabende im BIZ durchgeführt.

Wer einen Beruf in die engere Wahl zieht, sich aber noch nicht entscheiden kann, hat die Möglichkeit, eine Schnupperlehre zu absolvieren. Sie wird von Lehrbetrieben angeboten und dauert in der Regel zwischen einem und fünf Tagen. Die Jugendlichen lernen so den Lehrbetrieb kennen und erhalten einen guten Einblick in den Berufsalltag. Der Lehrbetrieb wiederum kann beurteilen, ob sich jemand für den gewünschten Beruf eignet.

Für die Stadt Wallisellen ist das Berufsinformationszentrum (BIZ) Kloten zuständig.  

Adressen: Verzeichnis der Adressen von Berufsbildung und Berufsberatung

Filme: Diese Seite bietet Filme über Berufe und Grundbildungen

Schnupperlehre: Informationen über die Schnupperlehre

Die Jugendlichen müssen sich zunächst informieren, wo Lehrstellen angeboten werden. Man findet sie unter anderem im Lehrstellennachweis Lena, auf Websites von Unternehmen oder in Tageszeitungen.

Es kann hilfreich sein, zu Beginn persönlichen oder telefonischen Kontakt mit dem Lehrbetrieb aufzunehmen. Dann folgt eine schriftliche Bewerbung. Lehrkräfte und Berufsberatungen zeigen den Jugendlichen, wie man eine Bewerbung schreibt und welche Unterlagen beizulegen sind. Auch die Eltern sollten ihr Kind dabei so gut wie möglich unterstützen. Tipps gibt es auch im Internet.

Fast alle Jugendlichen – selbst bei guten Schulzeugnissen – müssen meistens zahlreiche Bewerbungen schreiben, bis sie eine Lehrstelle finden; denn das Angebot ist beschränkt. Dies gilt ganz besonders für Schülerinnen und Schüler mit schlechten Noten. Die Chancen erhöhen sich, wenn die Jugendlichen gleichzeitig in mehreren Berufen eine Lehrstelle suchen, also nicht nur im Wunschberuf.

Lehrstellennachweis Lena: Hier werden offene Lehrstellen ausgeschrieben

berufsberatung.ch: Tipps für die Lehrstellensuche

yousty.ch ist das unabhängige Berufsbildungsportal mit dem grössten Nutzen für Lehrstellensuchende und Lehrbetriebe.

Die Berufswahl und die Suche nach einer Lehrstelle beginnen bereits im vorletzten Schuljahr der Oberstufe. In dieser Zeit kann man auch bereits Schnupperlehren absolvieren.
Es gibt verschiedene Brückenangebote, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen ausgerichtet sind: etwa das Berufsvorbereitungsjahr, Vorkurse, Vorlehren, Integrationskurse oder das freiwillige 10. Schuljahr.

Im Brückenangebot bereiten sich die Jugendlichen auf eine Berufsausbildung vor. Sie sammeln praktische Berufserfahrung, verbessern ihre schulischen Leistungen und lernen ihre Stärken kennen und auszubauen. Man unterstützt sie zudem bei der Berufswahl oder bei der Suche nach einer Lehrstelle.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Lehrkraft oder Berufsberatung über die Angebote in Ihrer Region. Sie erfahren dort, was sich am besten für Ihr Kind eignet, wann und wie man sich anmeldet und wie hoch die Kosten sind. Man kann auch ein Gesuch um einen Kostenbeitrag einreichen; beachten Sie dazu die Fristen.

berufsberatung.ch: Informationen zu Brückenangeboten und Zwischenlösungen

Stipendien sind Gelder, die jemandem ausbezahlt werden, um eine Aus- oder Weiterbildung zu finanzieren und zu besuchen. Diese staatlichen Ausbildungsbeiträge müssen nicht zurückbezahlt werden.

Ob jemand Anspruch auf ein Stipendium hat, hängt unter anderem von der finanziellen Situation der Familie ab. Für die Berufslehre, die man nach der obligatorischen Schulzeit absolviert, gibt es keine Stipendien. Für berufliche Weiterbildungen nach dem Lehrabschluss werden hingegen Stipendien erteilt. Informieren Sie sich bei der kantonalen Verwaltung über die Möglichkeiten.

Stipendien: Adressen der kantonalen Stipendienstellen

Freizeit

Mit der Familie oder mit Freunden können Sie auch schöne Ausflüge in die Umgebung unternehmen. Ein Spaziergang an einem Fluss oder See, eine Velotour, eine Wanderung in den Bergen oder ein Picknick in der Natur bieten eine Abwechslung zum Alltag.

Veranstaltungen in Wallisellen

Ausflugsziele und Veranstaltungen: Auf der Website von Schweiz Tourismus finden Sie regionale Ausflugsziele, Informationen und Hinweise auf Veranstaltungen

Um sich in der Schweiz gut zu integrieren und wohl zu fühlen, ist es wichtig, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. In den meisten Gemeinden gibt es zahlreiche kulturelle Anlässe – von Ausstellungen und Vorträgen über Theateraufführungen bis hin zu Konzerten. Die Veranstaltungen sind teils kostenlos und frei zugänglich.

Die Schweiz gilt auch als das Land der Vereine. Viele Menschen engagieren sich in einem Verein, um gemeinsam ein Hobby zu betreiben. Vereine gibt es auf allen möglichen Gebieten: Musik, Sport, Kultur, Natur und vieles mehr. Meistens bezahlt man einen Jahresbeitrag, um Mitglied zu werden und die Angebote nutzen zu können.

Kulturelle Anlässe zu besuchen oder in einem Verein mitzumachen, sind gute Möglichkeiten, Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Gesellschaft und das Land zu erfahren. Sie können so auch Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, erweitern Ihr Beziehungsnetz und sind in der Gemeinde besser verankert. Wie Sie sich als Migrantin oder Migrant am politischen Leben in der Schweiz beteiligen können, erfahren Sie in der Rubrik Politik.

Zahlreiche Gemeinden veröffentlichen im Internet ein Vereinsverzeichnis. Man kann thematisch oder alphabetisch nach Vereinen suchen, findet die Kontaktinformationen und erfährt vielfach auch, welche Veranstaltungen die Vereine geplant haben.
Wenn Sie mehr über einen Verein erfahren möchten, rufen Sie am besten die angegebene Kontaktperson an oder schreiben Sie ein E-Mail. Die meisten Vereine freuen sich über Interessentinnen und Interessenten.

Veranstaltungen in Wallisellen

Vereinliste Gemeinde Wallisellen

Ein Verein (Wort stammt ab vereinen = zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und langfristiger Zusammenschluss von mehreren Personen für einen bestimmten Zweck oder zur Verfolgung einer gemeinsamen Idee. Es gibt verschiedene Formen: Sportvereine, Musikvereine, Naturschutzvereine, Kulturvereine, usw.

In Wallisellen gibt es über 90 Vereine – eine Auflistung finden Sie in der Vereinsliste.
In einem Verein aktiv mitzumachen, bedeutet vor allem Spass und Geselligkeit. Und man hat das gute Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.

Nicht nur Schweizerinnen und Schweizer engagieren sich in Vereinen, sondern immer mehr auch Migrantinnen und Migranten. Sie können dort ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern und lernen Leute kennen, welche die gleichen Interessen haben. Mit der Zeit erweitert man so das eigene Beziehungsnetz und ist in der Stadt oder im Quartier besser verankert.

Ja, auch Migranten und Migrantinnen haben das Recht, einen Verein zu gründen und/oder Mitglied in einem Verein zu werden.

In Wallisellen wurde ein Verein zwischen Migranten und Migrationen gegründet, welche sich in diversen Projekten in der Stadt engagiert. www.migrationsrat-wallisellen.ch.

Einen Verein zu gründen, ist relativ einfach. Es braucht dazu
  • gleichgesinnte Menschen, die mit Ihnen zusammen einen Verein gründen wollen und bereit sind, gewisse Aufgaben zu übernehmen;
  • schriftliche Statuten, die den Vereinszweck und die Organisation beschreiben;
  • eine Gründungsversammlung, an der man die Statuten genehmigt und den Vorstand wählt. Der Verein ist übrigens bereits nach der Versammlung rechtsgültig.
  • allenfalls einen Eintrag im Handelsregister, falls der Verein für die Erfüllung seines Zweckes ein Gewerbe nach kaufmännischer Art betreibt und mehr als 100’000 Franken Jahresumsatz erzielt.
Für alle diese Etappen gibt es Hilfsmittel und Informationen im Internet – wie etwa allgemeine Statuten, die Sie nur noch für Ihre Zwecke abändern müssen. Nachdem ein Verein gegründet ist, sollte man ihn in der Gemeinde oder Region bekannt machen. Denn meistens gibt es noch weitere Personen, die sich für den Verein und sein Engagement interessieren. Wenn Ihre Gemeinde ein Vereinsverzeichnis im Internet führt, lassen Sie ihn dort eintragen. So wird der Verein besser gefunden.

Vitamin B: Der Verein von A bis Z

Zeitschrift «Beobachter»: So gründe ich einen Verein

Unter Freiwilligenarbeit wird der unentgeltliche und zeitlich eingeschränkte Beitrag an Mitmenschen und Umwelt verstanden. Freiwilligenarbeit ergänzt die bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr.

Die Freiwilligenarbeit hat in Wallisellen einen hohen Stellenwert. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft geleistet.

Weiter Informationen zur Freiwilligenarbeit in Wallisellen finden Sie unter www.freiwilligenarbeit-wallisellen.ch.

Im Rahmen der Freiwilligenarbeit können Vereine ihren Mitgliedern ein sogenanntes DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT ausstellen. Sie zeigen damit, dass die Arbeit der Freiwilligen wichtig ist und geschätzt wird.

In diesem Dossier (auch Sozialzeitausweis genannt) wird die eigene freiwillige Arbeit aufgelistet. Die so erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen will man damit sichtbar machen. Die Freiwilligenarbeit wird dadurch aufgewertet und mit bezahlter Arbeit vergleichbar. Man kann dieses Dossier auch nutzen, wenn man auf Stellensuche ist. Denn engagierte Mitarbeitende werden überall geschätzt.

DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT

Viele Sport- und Musikvereine in der Stadt bieten Kindern immer wieder Gelegenheit, zum Beispiel während der Schulferien in einem Kurs den Verein und seine Aktivitäten kennen zu lernen. Nutzen Sie diese Gelegenheiten.

Wenn ihr Kind gerne Sport treiben möchte, nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit dem entsprechenden Turnverein oder Sportverein auf. Im Verein kann Ihr Kind regelmässig mit anderen Kindern zusammen trainieren, Spass haben, an Turnieren teilnehmen. Es lernt aber auch Disziplin und Teamgeist.

Wenn Ihr Kind gerne Musik hat oder singt, gibt es die Möglichkeit, in einem Jugendmusikverein oder einem Kinderchor mitzumachen. Vielleicht gibt es in der Stadt auch die Möglichkeit, einer Ballett- oder Tanzgruppe beizutreten.
Eine eigene Welt für Kinder bietet die Bewegung der Pfadfinder, die Pfadi. Die Pfadi soll einen Ausgleich zur Schule bieten. Die Kinder sind viel in der Natur, sie erleben gemeinsam Abenteuer und lernen ihre Stärken und Schwächen besser kennen. Die Pfadi findet meistens am Samstagnachmittag statt.

Vereinliste Wallisellen mit über 90 verschiedenen Vereinen

CAT WEEK: Die Erlebniswoche der speziellen Art für Kinder in den Herbstferien.

Für Ausländerinnen und Ausländer

Die Integration hat ein zentrales Anliegen: Man will Migrantinnen und Migranten befähigen, sich in die schweizerische Gesellschaft zu integrieren. Sie sollen sich wohl fühlen und im Alltag gut zurechtkommen. Dazu gehört es etwa, einer Arbeit nachzugehen und am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen.

Ziel der Integration ist es, dass die einheimische und die ausländische Wohnbevölkerung gut zusammenleben. Grundlage bilden dabei die Grundwerte der Bundesverfassung, gegenseitige Achtung und Toleranz.

Integration ist ein fortlaufender Prozess, der sich immer wieder verändert, weil sich auch unsere Gesellschaft ständig wandelt. Erst wenn alle Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Schweizerinnen und Schweizer sowie die Institutionen – mitmachen, kann Integration gelingen.

Staatssekretariat für Migration SEM: häufig gestellte Fragen zum Thema Integration

Eidgenössische Migrationskommission EKM: Vollständige Definition von Integration der EKM

Wer sich als Migrantin oder Migrant in die Gesellschaft integrieren will, muss sich mit den Mitmenschen verständigen können. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass Sie die deutsche Sprache lernen. Dies erlaubt es Ihnen etwa, eine Arbeitsstelle zu finden, sich im täglichen Leben mit Nachbarn, Freunden oder Arbeitskollegen zu unterhalten und sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen. Sie können so auch Ihren Kindern beim Erlernen der deutschen Sprache helfen.

Das Erlernen einer Sprache braucht Zeit, Geduld und viel Übung. Besonders am Anfang kann das schwierig sein; lassen Sie sich aber davon nicht entmutigen. Am besten Sie besuchen eine der zahlreichen Sprachschulen; es gibt teils spezielle Kurse für Migrantinnen und Migranten. Gemeinsam mit anderen zu lernen, ist motivierend und macht mehr Spass. Informieren Sie sich über die Angebote und Preise. Ihre Sprachkenntnisse können Sie zusätzlich verbessern, indem Sie sich mit anderen Personen unterhalten, Zeitungen, Texte im Internet oder Bücher in deutscher Sprache lesen, Radio hören oder fernsehen.

Deutschkurse (teilweise mit Kinderbetreuung)

Weiterbildungsangebot WBK Dübendorf

Für Kinder, die während der Schulzeit neu in die Schweiz einreisen, gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden eine Integrationsklasse. In dieser Klasse erhalten die Kinder während eines halben oder ganzen Jahres intensiven Deutschunterricht als Unterstützung für die schulische Integration.

Kinder, die noch Mühe mit dem Deutschen haben, können den Unterricht Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DAZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht während ein bis zwei Jahren.

Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes. Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden in vielen Kantonen im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.

Familienraum: Kurse für Kinder

Weiterbildungsangebot WBK Dübendorf

Sind Sie neu in der Schweiz und wohnen in Wallisellen, dann laden wir Sie gerne zu einem Informationsgespräch ein. Melden Sie sich bei der Stadtverwaltung, Abteilung Gesellschaft, und vereinbaren Sie einen Termin unter gesellschaft@wallisellen.ch.  Sie erfahren viel Wissenswertes über Wallisellen, das Wohnen und Leben in der Schweiz.

In Wallisellen findet jährlich ein Neuzuzügeranlass (Willkommensanlass) für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die neu in die Stadt gezogen sind, statt. Sie werden dazu persönlich eingeladen. Die Mitglieder der Behördenstellen dabei die Stadt vor. Dies ist eine gute Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen.

Viele Gemeinden bieten auch Integrationskurse an. Sie erfahren dort etwa, wie das Schulsystem funktioniert, wie man den Abfall richtig entsorgt oder welche Regeln im Zusammenleben mit den Nachbarn gelten. An Staatskundekursen lernen Migrantinnen und Migranten zudem, wie der schweizerische Staat aufgebaut ist und wie das politische Leben funktioniert. Diese Kurse sind in erster Linie für Ausländerinnen und Ausländer gedacht, welche das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen; sie können aber auch von anderen Migrantinnen und Migranten besucht werden.

Um sich in der Schweiz gut zu integrieren und wohl zu fühlen, ist es wichtig, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. In den meisten Gemeinden gibt es zahlreiche kulturelle Anlässe – von Ausstellungen und Vorträgen über Theateraufführungen bis hin zu Konzerten. Die Veranstaltungen sind teils kostenlos und frei zugänglich.

Die Schweiz gilt auch als das Land der Vereine. Viele Menschen engagieren sich in einem Verein, um gemeinsam ein Hobby zu betreiben. Vereine gibt es auf allen möglichen Gebieten: Musik, Sport, Kultur, Natur und vieles mehr. Meistens bezahlt man einen Jahresbeitrag, um Mitglied zu werden und die Angebote nutzen zu können.

Kulturelle Anlässe zu besuchen oder in einem Verein mitzumachen, sind gute Möglichkeiten, Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Gesellschaft und das Land zu erfahren. Sie können so auch Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, erweitern Ihr eigenes Beziehungsnetz und sind in der Gemeinde besser verankert. Wie Sie sich als Migrantin oder Migrant am politischen Leben in der Schweiz beteiligen können, erfahren Sie in der Rubrik Politik.

Anlässe in Wallisellen: Veranstaltungskalender

Das Christentum ist die am weitesten verbreitete Religion im Land, vornehmlich vertreten durch die römisch-katholische und die protestantische Kirche. In den einzelnen Kantonen dominiert jeweils eine der beiden Konfessionen. Im Jahr 2023 waren rund 34 Prozent der Bevölkerung katholisch und etwa 22 Prozent evangelisch-reformiert. Doch es gibt noch weitere Glaubensrichtungen in der Schweiz: 6 Prozent der Wohnbevölkerung sind Muslime, 3 Prozent orthodoxe und andere Christen sowie etwa 1 Prozent Hindus, Buddhisten und Juden. Rund 31 Prozent der Wohnbevölkerung gehört keiner Religion an. (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2023).

Informationen der EDA Präsenz Schweiz: weitere Informationen zur religiösen Landschaft der Schweiz

In der Schweiz sind Kirche und Staat getrennt. Das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit ist in der Bundesverfassung fest verankert. Jeder Mensch hat also das Recht, frei zu entscheiden, ob er gläubig sein möchte und welche Religion er praktizieren will oder nicht.

Man darf seinen Glauben oder die Religion auch wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und ausleben. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften. Jeder hat das Recht, alleine oder in einer Gruppe Kulthandlungen, religiöse Praktiken oder Rituale zu vollziehen.

EDA Präsenz Schweiz: weitere Informationen zum Thema

Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der schweizerischen Verfassung verankert. 1988 wurde ein Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet. Seit 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches insbesondere jegliche Form der Diskriminierung im Bereich der Erwerbsarbeit verbietet. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens: Anstellung, Lohn, Beförderung, Weiterbildung oder Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten.

Gleichstellung soll über die rein rechtliche Chancengleichheit hinausgehen und auch gesellschaftliche oder kulturelle Aspekte der Ungleichheit berücksichtigen. Der Begriff steht zudem für eine gewisse Ausgeglichenheit der Aufgabenverteilung zwischen beiden Geschlechtern. Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Auch das schweizerische Eherecht ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Laut Gesetz hat derjenige Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf «einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung» aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten.

Eidgenössiches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau: weitere Informationen zum Thema

Ebenso wie in anderen Ländern gibt es auch in der Schweiz zahlreiche gängige Verhaltensregeln und Umgangsformen. Sie zu kennen, erleichtert das Zusammenleben mit Schweizerinnen und Schweizern erheblich.
  • Pünktlichkeit: Es wird erwartet, dass man pünktlich zu einem Treffen erscheint. Das gilt für die Berufswelt, Behörden und private Anlässe gleichermassen. Wenn man merkt, dass man sich verspätet, ruft man vorher an und teilt dies mit.
  • Begrüssung: In der Deutschschweiz reichen sich die Menschen zur Begrüssung die rechte Hand. Unter Freunden gibt man sich teils auch drei Küsschen auf die Wangen (links, rechts und dann wieder links – oder umgekehrt). Doch aufgepasst: Dies gilt nicht in jedem Fall. Am besten man informiert sich, was in der eigenen Region üblich ist.
  • Begegnung: Läuft man in einer kleinen Gemeinde an jemandem vorbei, so grüsst man sich – selbst wenn man die Person nicht kennt. In Städten kommt dies nur sehr selten vor.
  • Besuch: Die meisten Schweizerinnen und Schweizer mögen keine spontanen Besuche bei sich zuhause. Am besten man ruft vorher an und fragt, ob ein Besuch jetzt erwünscht ist. Vor dem Betreten der Wohnung erkundigt man sich, ob man die Schuhe ausziehen soll.
  • Einladung: Ist man zum Essen eingeladen, ist es ein beliebter Brauch, ein kleines Geschenk mitzubringen – etwa eine Flasche Wein, Schokolade, ein Dessert oder Blumen. Doch aufgepasst: Nicht alle Blumen sind geeignet (rote Rosen nur für Partner, weisse Astern sind an Begräbnissen üblich).
  • Bei Tisch: Bevor man gemeinsam mit dem Essen beginnt, wünscht man sich einen guten Appetit. Wird Wein getrunken, erhebt man am Anfang das Glas. Man schaut sich dabei in die Augen, stösst die Gläser an und sagt «Prost» oder «zum Wohl».
  • Gespräch am Telefon: Ruft man jemanden an, begrüsst man die Person zunächst und sagt seinen Namen. Erst dann beginnt das eigentliche Gespräch.
Diese Verhaltensweisen können nach Sprachregionen oder sozialen Gruppen erheblich variieren. Wenn Sie in einer Situation unsicher sind, fragen Sie am besten nach. Das entspannt die Situation und Sie kommen mit anderen Leuten ins Gespräch.
Die Demokratie der Schweiz stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung und kennt die Gewaltenteilung. Damit ist gemeint, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane verteilt ist. Auf nationaler Ebene sieht dies wie folgt aus:
  • Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist das nationale Parlament. Es wird auch Bundesversammlung genannt und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat mit 46 Mitgliedern repräsentiert im Parlament die 26 Kantone.
  • Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist der Bundesrat (Landesregierung). Er hat sieben Mitglieder, welche der Eidgenössischen Verwaltung vorstehen. Einer der Bundesräte übernimmt jeweils für ein Jahr zusätzlich die Funktion des Bundespräsidenten.
  • Die Judikative (Recht sprechende Gewalt) besteht auf nationaler Ebene aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.
Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die Gewaltenteilung; ihre Struktur kann allerdings variieren: Es gibt kantonale Parlamente (nicht in allen Kantonen), kantonale Regierungen und Kantonsgerichte.

Presence Switzerland: weitere Informationen zum Thema

Virtueller Rundgang durch das Bundeshaus

In der Schweiz haben die Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Politik aktiv mitzugestalten. Dies betrifft alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt und mündig sind und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen. Die wichtigsten Bürgerrechte werden nachfolgend kurz erläutert.
  • Wahlrecht: Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Volksvertreter in die Parlamente. Sie bestimmen auch die Exekutiven von Kantonen und Gemeinden. Die Landesregierung hingegen wird nicht durch das Volk gewählt, sondern vom nationalen Parlament bestimmt.
  • Stimmrecht: Bei Volksabstimmungen entscheiden die Stimmberechtigten mehrmals pro Jahr über Sachfragen oder Gesetze – auf lokaler, kantonaler und Bundesebene. In kleineren Gemeinden kennt man zudem die Gemeindeversammlung: Die Bürgerinnen und Bürger versammeln sich vor Ort, diskutieren über lokale Sachfragen und entscheiden darüber.
  • Initiativ- und Referendumsrecht: Mittels einer Initiative haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Änderungen in der Bundesverfassung zu verlangen. Und sie können mit einem Referendum erwirken, dass man Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorlegt. Damit eine Initiative oder ein Referendum möglich ist, braucht es allerdings eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten, welche dies innerhalb einer vorgegebenen Frist mit ihrer Unterschrift so verlangen. Das letzte Wort hat dann das Volk bei der Abstimmung.
  • Petitionsrecht: Es erlaubt allen Personen – also auch Migrantinnen und Migranten –, schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten. Diese sind zwar nicht verpflichtet, aufgrund einer Petition etwas zu unternehmen. Aber die Behörden müssen die Anliegen mindestens zur Kenntnis nehmen.
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Die meisten Instrumente der politischen Mitsprache in der Schweiz erfordern das Bürgerrecht; sie sind also Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten. Einige Kantone haben aber bereits das Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeinde- oder Kantonsebene eingeführt. Gemeinden dieser Kantone haben also die Befugnis, diese Rechte ihrer ausländischen Wohnbevölkerung zu gewähren oder auch nicht.

In den Kantonen Neuenburg und Jura kennt man solche Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene, in den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. Auch Gemeinden der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen.

Es gibt für Ausländerinnen und Ausländer weitere Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren. So haben sie das Recht, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen. Das Ausländerstimmrecht kennt man zudem in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz. Und es gibt fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren. Damit lässt sich auf lokaler Ebene, also beispielsweise im Quartier oder in der Gemeinde, einiges bewirken.

Geld

Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe. Sie bildet die wichtigste Einnahmequelle des Staates und ermöglicht es ihm, seine Aufgaben zu erfüllen.

Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer.

Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben.

Wie Schweizerinnen und Schweizer sind auch Migrantinnen und Migranten verpflichtet, Steuern zu bezahlen. Man bezahlt sie sowohl an die Gemeinde und an den Kanton, in denen man wohnt – das ist die Gemeinde- und Staatssteuer , wie auch an den Bund – diese nennt man direkte Bundessteuer.

Das Steuersystem ist so organisiert, dass die meisten Leute einmal pro Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Sie geben darin an, wie viel sie im letzten Jahr verdient haben und wie hoch ihr Vermögen ist. Die Steuererklärung wird dann bei den lokalen Steuerbehörden eingereicht. Diese berechnen die Höhe der Steuern und stellen die Steuerrechnungen aus.

In der Schweiz kennt man zudem die Quellensteuer. Sie wird direkt durch den Arbeitgeber der steuerpflichtigen Person abgeführt. Er zieht die Steuer jeweils vom Lohn ab und überweist den Betrag an die Steuerbehörden. Betroffen sind Migrantinnen und Migranten ohne Niederlassungsbewilligung C, wenn sie nicht mit jemandem verheiratet sind, der diese Bewilligung oder das Schweizer Bürgerrecht hat. Je nach Kanton ist die Quellensteuer unterschiedlich hoch; sie kann sich von Jahr zu Jahr ändern.

Um zu verhindern, dass Migrantinnen und Migranten doppelt besteuert werden – in der Schweiz und zusätzlich im Heimatland – hat die Schweiz mit über 50 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Comparis: Quellensteuer-Rechner für die verschiedenen Kantone der Schweiz

Eidgenössische Steuerverwaltung: Übersicht über die Organisation der zuständigen Behörden für die Quellensteuer

Wer immer wieder mehr Geld ausgibt, als er verdient, unüberlegt Kleinkredite aufnimmt oder Waren auf Abzahlung kauft, ohne sich Gedanken über die Finanzierung zu machen, landet früher oder später in der Überschuldung. Überschuldet ist jemand dann, wenn er auf absehbare Zeit nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Rechnungen bleiben unbezahlt, man erhält Mahnungen und wird betrieben. Ohne professionelle Hilfe kommen die Betroffenen kaum mehr aus dieser Situation heraus.

Wichtig zu wissen: Ausländerinnen und Ausländer müssen bei einer Überschuldung zudem mit weiteren negativen Konsequenzen rechnen, zum Beispiel, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erneuert wird.

Gesundheit

Notfälle sind akute Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die sofort behandelt werden müssen. In den meisten öffentlichen Spitälern gibt es eine Notfallstation, die 24 Stunden offen ist. Sie ist aber für schwerwiegende Fälle vorgesehen. Kontaktieren Sie deshalb bei einem Notfall immer zuerst zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Viele Hausärzte kommen in dringenden Situationen auch zu Ihnen nach Hause. Ist der Hausarzt oder die Hausärztin nicht erreichbar, gibt der Anrufbeantworter Auskunft über seine Stellvertretung oder den Dienstarzt.

Wenn ein Mensch in Ihrer Nähe einen Notfall erleidet (z.B. einen Unfall), ist die Erste Hilfe das Wichtigste. Dabei müssen lebenswichtige Körperfunktionen wie das Bewusstsein, die Atmung und der Kreislauf sichergestellt werden. Was genau zu tun ist, kann man in einem Kurs lernen.

Wichtige Notfallnummern:
  • Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
  • Polizei: 117
  • Feuerwehr: 118
  • Ärztlicher Notfalldienst: 0800 33 66 55
  • Vergiftungen: Toxikologischer Notfalldienst: 145
  • Die dargebotene Hand: 147
Die „dargebotene Hand“ ist eine erste Anlaufstelle für Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dazu gehören auch alltägliche Sorgen – unabhängig von Alter, kultureller oder konfessioneller Zugehörigkeit. Die Stelle ist rund um die Uhr erreichbar.
  • Für dich da!: Kostenlose Beratung und Hilfe für Jugendliche: www.147.ch (Pro Juventute)
  • Elternnotruf: 0848 35 45 55
Der Elternnotruf ist eine Beratungsstelle für Eltern, die sich mit ihrem Kind in einer belastenden Situation oder in einer Krise befinden. Der Notruf ist rund um die Uhr (24 Stunden) erreichbar.
Erste Hilfe heisst, einer verunfallten Person zu helfen, bis der Krankenwagen eintrifft. Dafür gibt es Regeln, die man in Kursen lernen kann. Viele Schweizer Gemeinden bieten solche Kurse an. Diese so genannten Nothelferkurse braucht man auch, um den Führerschein machen zu können. Es gibt auch spezielle Kurse für Notfälle bei Kleinkindern. Diese sind für Eltern, Grosseltern und andere Betreuungspersonen sehr zu empfehlen.

Samariterverein8304: Link zum Samariterverein in Wallisellen
Ein Hausarzt oder eine Hausärztin übernimmt die erste Behandlung, wenn Sie krank sind. Sie sind für die Vorsorge und Behandlung des ganzen Körpers ausgebildet. Ein Hausarzt kennt Sie durch die regelmässigen Besuche gut und kann Sie optimal beraten. Es ist deshalb besser, immer zum gleichen Hausarzt zu gehen.

Einen Hausarzt zu haben, hat noch einen Vorteil: Wenn Sie krank sind, können Sie jederzeit in die Hausarztpraxis anrufen und einfacher kurzfristig einen Termin abmachen. Bei vielen Krankenkassen ist zudem die Prämie billiger, wenn Sie einen Hausarzt haben.

Es gibt verschiedene Wege, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden: Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis, suchen Sie im Telefonbuch (die Ärzte sind nach Ortschaft/Stadtquartier und nach Fachgebiet aufgelistet) oder schauen Sie im Internet nach.

doctor.ch: Übersicht über Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz

www.fmh-index.ch: Website der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH

Gesundheitswegweiser Schweiz: Hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden – in 18 Sprachen erhältlich

In der Schweiz müssen Erwachsene die Kosten für den Zahnarzt selbst bezahlen. Ausser man hat eine Zusatzversicherung für Zahnarztbehandlungen abgeschlossen. Es lohnt sich aber, auf eine gute Zahnpflege zu achten und mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt zu gehen.

Es gibt auch die Möglichkeit über die Krankenversicherung eine Zahnversicherung abzuschliessen. Erkundigen Sie sich über die Angebote bei Ihrer Krankenkasse.
Nach einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie vielleicht weitere Pflege. Dafür gibt es den Spitex-Dienst. Entsprechend ausgebildete Personen kommen zu Ihnen nach Hause, um Sie zu pflegen und/oder im Alltag und im Haushalt zu unterstützen. Die Kosten der Spitex werden teilweise von der Krankenkasse übernommen. Die Spitex bietet auch weitere Dienste an: zum Beispiel Fahrdienste oder Vermietung von Krücken oder Rollstühlen.

Sie können sich nicht selbst anmelden, sondern ein Arzt oder eine Ärztin muss dies entscheiden. Bevor die Spitex-Betreuung beginnt, klärt der Arzt/die Ärztin ab, was Sie genau brauchen.

Spitex Glattal: Weitere Informationen zur Spitex in Wallisellen

Die Spitex organisiert auch den Frischmahlzeiten-Dienst: Ältere, kranke und behinderte Personen bekommen täglich ein warmes Mittagessen nach Hause geliefert.

Auch die Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich liefert in den meisten Kantonen durch CasaGusto Mahlzeiten nach Hause. Ausserdem bietet Pro Senectute Kanton Zürich  viele weitere Dienstleistungen für ältere Menschen an. So können sie länger zu Hause wohnen. Pro Senectute Kanton Zürich will die Selbständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten kostenlose, vertrauliche Beratungen bei:

  • finanziellen Schwierigkeiten,
  • rechtlichen Angelegenheiten,
  • der Bewältigung von Lebenskrisen,
  • der Freizeitgestaltung,
  • und bei Wohn- und Beziehungsfragen.

Vielleicht genügt diese Hilfe nicht und Sie brauchen Unterstützung rund um die Uhr. Dann passt ein Betagtenzentrum oder ein Altersheim besser für Ihre Bedürfnisse.

Spitex Glattal: Weitere Informationen zur Spitex in Wallisellen

Pro Senectute Kanton Zürich

Alters- und Pflegezentrum Wägelwiesen

Die Lebensqualität hat einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit. Das gilt besonders für Menschen im Alter. Viele verschiedene Angebote von Organisationen helfen, auch nach der Pensionierung ein selbständiges Leben mit guter Lebensqualität zu führen.

Pro Senectute Kanton Zürich

Seniorweb: Bietet in Deutsch, Französisch oder Italienisch Informationen über die Generation 50plus

"Älter werden in der Schweiz" (kostenlose Broschüre)

Im Leben gibt es immer wieder schwierige Situationen in der Familie, im persönlichen Umfeld oder am Arbeitsplatz. Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen sind sehr häufig. Jede dritte Person leidet einmal im Leben darunter. Betroffene leiden zum Beispiel immer wieder an Ängsten oder erleben über längere Zeit eine lähmende Traurigkeit. Oftmals ist es unmöglich, diese Situationen ohne professionelle Hilfe zu bewältigen.

Psychische Erkrankungen sind echte Krankheiten. Sie sollten behandelt werden. Psychiater/innen (Ärzte und Ärztinnen mit Spezialisierung auf die menschliche Seele = Psyche) und Psycholog/innen können Sie in solchen Lebensphasen begleiten und unterstützen. Die Psycholog/innen und Psychologen suchen gemeinsam mit den Patienten in Gesprächen oder einer Therapie neue Wege. So kann die Situation verbessert werden.

Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie auch zuerst mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin sprechen. Er kann Ihnen eine Fachperson vermitteln. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt eine Behandlung nur, wenn Sie von einem Psychiater/einer Psychiaterin durchgeführt wird. Alle Beratenden sowie psychologischen und psychiatrischen Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden und dürfen keine Informationen von Ihnen weitergeben.

Psychologisch-psychiatrische Praxisgemeinschaft Wallisellen

Hilfe für Folter- und Kriegsopfer: In Bern, St. Gallen, Zürich, Lausanne und Genf gibt es ein Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer.

Manchmal brauchen Menschen in einer Krise sofort einen Ratschlag. Eine sofortige Hilfe gibt die Organisation Dargebotene Hand. Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat (www.143.ch) kostenlose Beratungen an. Unter der Nummer 143 kann man in Krisensituationen anrufen und mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin sprechen: Sie hören zu und können auch dabei helfen, wie es weitergehen soll. Die Dargebotene Hand ist eine Anlaufstelle für alle und untersteht der völligen Anonymität.

Dargebotene Hand: Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat kostenlose Beratungen an

Auf dem Internet gibt es auch spezielle Beratung für Jugendliche. Eine nützliche Website ist zum Beispiel www.lilli.ch. Sie informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren: zum Beispiel Beziehungen, Sexualität, Verhütung oder Gewalt. Man kann selbst Fragen stellen oder nachlesen, was andere gefragt haben.

Für dich da! Pro Juventute: kostenlose Beratung und Hilfe für Jugendliche

Beratung für Jugendliche: Informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren

Manche Eltern sind mit ihrem Kind überfordert, in einer Krise oder einer belastenden Situation. Für sie gibt es die Beratungsstelle Elternnotruf. Sie ist rund um die Uhr erreichbar. Beim Elternnotruf ist es auch möglich, einen Termin für eine Erziehungsberatung zu vereinbaren.
Elternnotruf: 0848 35 45 55 / www.elternnotruf.ch

Für Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung haben und keine öffentlichen Stellen aufsuchen wollen, gibt es an verschiedenen Orten Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers, die kostenlose Pflege und Beratung anbieten.
Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers
Im Spital oder in der Arztpraxis müssen Sie mit den Ärzten oder Ärztinnen, den Pflegefachleuten oder Therapeuten und Therapeutinnen reden können. Nur so erhalten Sie wirklich die nötige und richtige Behandlung. Sonst kommt es zu Missverständnissen und Problemen.

Ein/e professionelle/r Übersetzer/in kann hier weiterhelfen. Viele grössere Spitäler haben einen eigenen Übersetzungsdienst. Fragen Sie nach, wenn Ihnen nicht automatisch jemand angeboten wird.

Oft entstehen Missverständnisse auch durch unterschiedliche Wertvorstellungen der verschiedenen Kulturen. Dafür gibt es interkulturelle Übersetzer/innen. Sie übersetzen nicht nur die Sprache, sondern können auch auf unterschiedliche Wahrnehmungen und Bedeutungen hinweisen, die von Kultur zu Kultur verschieden sind.

Lokale Vermittlungsstellen zu interkultureller Übersetzung: Hier finden Sie eine Übersicht über die lokalen Vermittlungsstellen zu interkultureller Übersetzung
Abgesehen von der Schulmedizin, werden in der Schweiz auch alternative Heilmethoden und -praktiken angeboten. Diese Alternativ- oder Komplementärmedizin sind als Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin zu verstehen. Dazu gehören z.B. die Homöopathie, die Akupunktur, die Osteopathie oder die Naturheilkunde. Einige alternative Heilmethoden werden von den Krankenkassen oder Zusatzversicherungen zurückerstattet. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Verfahren bezahlt werden.
Menschen können nach verschiedenen Mitteln süchtig sein: nach Alkohol oder Zigaretten oder nach Medikamenten wie Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Es gibt auch eine Sucht nach Arbeiten, Essen, Spielen, Einkaufen oder nach illegalen Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin.

Sucht und Drogen haben Auswirkungen auf den Körper und die Psyche. Drogensucht kann auch für nahe stehende Mitmenschen ein Problem sein. Familienmitglieder und Freunde bemerken die Sucht manchmal lange Zeit nicht. Und wenn sie es merken, reden sie oft nicht darüber. Deshalb ist es wichtig, sich professionelle Hilfe ausserhalb der Familie zu holen.
Denn häufig können süchtige Menschen nicht alleine von ihrer Sucht loskommen. Bei der Suchtberatung können sie gemeinsam mit Fachpersonen nach neuen Lösungen suchen. Betroffene und Angehörige erhalten Unterstützung und Begleitung in dieser schwierigen Situation. Die Beratungen sind oftmals kostenlos. Die Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen über Sie weitergeben.

Sucht Schweiz: Auf der Website von Sucht Schweiz finden Sie weitere Informationen sowie ein Beratungstelefon
Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung versichern. Mit der Krankenkasse sind Sie für Kosten im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder bei einem Unfall versichert. Das heisst, Sie müssen nur einen kleinen Teil der Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder bestimmte Medikamente bezahlen. Den Rest bezahlt die Krankenkasse.

Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht, d.h. sie müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen.

Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen.

Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. Durch die Grundversicherung ohne Zusatzversicherung (= allgemein versichert) sind die Kosten in der allgemeinen Abteilung für ein Vierbettzimmer abgedeckt.

Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert (siehe auch Frage 6). Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie.

comparis.ch: Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung

Gesundheitswegweiser Schweiz: Hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden – in verschiedenen Sprachen erhältlich

Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung

Die versicherten Personen müssen für den Krankenversicherungsschutz jeden Monat einen Beitrag bezahlen: die Krankenkassenprämie. Die Höhe der Prämie kann sich jedes Jahr verändern. Die Krankenkasse teilt den Versicherten die neue Prämie im Herbst schriftlich mit (dann können Sie auch die Krankenkasse wechseln – beachten Sie aber die Kündigungsfristen im Vertrag!). Die Versicherten erhalten mit der neuen Prämie den Krankenkassenausweis mit der Versichertennummer. Sie sollten den Ausweis immer bei sich haben: Sie müssen ihn in der Apotheke, beim Arzt oder im Spital vorweisen.

Die Prämien der Krankenkassen unterscheiden sich nach Kasse und Wohnort. In der Grundversicherung sind aber bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen versichert. Die Prämien unterscheiden sich auch nach dem gewählten Versicherungsmodell und der gewählten Kostenbeteiligung (Franchise).

Sie können Ihr Versicherungsmodell selbst wählen: Sie bezahlen zum Beispiel weniger Prämien mit einem Versicherungsmodell ohne freie Arztwahl. Das heisst, Sie müssen immer zuerst zu einem bestimmten Hausarzt oder einer Hausärztin gehen oder ein  Gesundheitszentrum (HMO) aufsuchen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für genauere Informationen. Ein Vergleich lohnt sich!

comparis.ch: Hier können Sie die Leistungen und Preise der einzelnen Krankenkassen vergleichen, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation

Bundesamt für Gesundheit: Auch das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit Prämien der Krankenkassen nach Wohnregion

Zusätzlich zur Prämie müssen Sie auch einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen. Die Beteiligung nennt man Franchise (ausgesprochen «Fronschiis»). Die Höhe der Franchise können Sie selbst wählen.

Die tiefste Franchise ist 300 Franken, die höchste 2500 Franken. Das heisst: Bei der höchsten Franchise müssen Sie alle Arztkosten bis zu einem Betrag von 2500 Franken pro Jahr selbst bezahlen. Dafür ist die Prämie niedriger. Bei einer tieferen Franchise (z.B. 300 Franken) sind die monatlichen Prämien höher. Dafür übernimmt die Krankenkasse die Kosten bereits, wenn sie 300 Franken übersteigen. Eine hohe Franchise (und tiefe Prämien) lohnen sich nur, wenn Sie wenig krank sind.

Wenn die jährlichen Arztkosten die Franchise übersteigen, müssen Sie zusätzlich 10 Prozent an die Kosten bezahlen, das nennt man den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt laut Gesetz maximal 700 Franken pro Jahr.

Die Kosten für Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenkasse von Anfang an vollständig.
Nach Ihrem Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Mit der Rechnung erhalten Sie eine Kopie der Rechnung (= Rückforderungsbeleg oder Rechnungskopie). Diese Kopie schicken Sie an die Krankenkasse. Sie erhalten dann – wenn der Betrag die Franchise übersteigt – 90 Prozent davon auf das von Ihnen angegebene Bank- oder Postkonto einbezahlt.

Tipp: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse die Rechnung sofort zu. Oft erhalten Sie das Geld von der Krankenkasse, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist.

Manche Arztrechnungen und vorallem die Spitalrechnung werden entweder Ihnen direkt oder an die Krankenkasse geschickt. Meistens wird die Rechnung direkt von der Krankenkasse bezahlt. Für allfällige Kosten, die Sie übernehmen müssen (Selbstbehalt, Verpflegungsbeitrag), sendet Ihnen die Krankenkasse oder das Spital eine separate Rechnung.

Auch bestimmte, vom Arzt verschriebene Medikamente werden von der Krankenkasse bezahlt. Entweder Sie erhalten das Medikament nach Vorweisen der Krankenkassenkarte direkt und ohne zu bezahlen. Oder Sie bezahlen das Medikament selbst und schicken die Rechnung und das Rezept später an die Krankenkasse zur Rückerstattung.
Krankenkassenprämien können das Haushaltsbudget belasten. Es gibt Möglichkeiten, die Kosten für die Prämien zu senken.
  • Durch eine hohe Franchise (Beteiligung an Behandlungskosten): Mit einer hohen Franchise (maximal 2500 Franken) sinkt die Prämie stark (siehe Frage 3). Achtung: Das lohnt sich aber nur, wenn Sie wenig krank sind und wenig zum Arzt gehen müssen. Zudem bedingt dieses Modell, dass man den benötigten Betrag von 2500 Franken auch wirklich gespart hat und dieser zur Verfügung steht.
  • Durch eine preisgünstige Krankenkasse: Vergleichen Sie die Prämien (monatlicher Beitrag) und Leistungen der Krankenkassen miteinander.
Personen mit kleinem Einkommen haben Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Das heisst, der Kanton bezahlt einen Teil der Krankenkassenprämien.

Zuständig für diese individuelle Prämienverbilligung ist die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). Jedes Jahr werden die Berechtigten von der Gemeinde Wallisellen übermittelt und der SVA im Voraus gemeldet. Dafür sind die letztbekannten definitiven Steuerzahlen per Stichtag 1. April des Vorjahres massgebend.

Bei persönlichen oder wirtschaftlichen Veränderungen (Heirat, Trennung/Scheidung oder tieferen definitiven Steuerzahlen), sowie Zuzug aus einer anderen Gemeinde, Zuzug aus dem Ausland oder Wegfall von Ergänzungsleistungen kann bei Bedarf ein Antrag auf Prämienverbilligung gestellt werden, wenn die Einkommens- bzw. Vermögensgrenzen nicht erreicht werden.

Die Anträge können im Gemeindehaus am Schalter der Sozialabteilung gestellt werden. Bei Anspruch werden die Anträge umgehend erstellt und müssen unterschrieben werden. Anschliessend werden diese der SVA zugestellt, die die Verbilligungen Ihrer Krankenkasse auszahlt. Mitzubringen ist die aktuelle Krankenkassenpolice (von allen Familienmitgliedern) und wenn möglich die letzten zwei definitiven Steuerrechnungen oder Quellensteuerabrechnungen (Lohnausweise) der letzten zwei Jahre.

Weitere Informationen rund um das Thema Prämienverbilligung finden Sie auf der Internetseite der SVA unter www.svazurich.ch.

Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
  • Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
  • Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
  • Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.
Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentner und Rentnerinnen oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.

So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
Die Abkürzung IV steht für Invalidenversicherung. Sie ist neben der AHV (Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand dann, wenn er oder sie wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens bleibend oder für längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht mehr arbeiten kann.

Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.

Weitere Informationen zur Invalidenversicherung

Kinder

Einfache Erklärungen mit vielen Tipps bieten die «Pro Juventute Elternbriefe». Von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr erhalten Sie regelmässig Informationen, die sich auf das Alter und die aktuellen Entwicklungsschritte des Kindes beziehen. Viele Gemeinden unterstützen dieses Angebot und schicken den Eltern die Elternbriefe zu. Sie können aber auch direkt bei Pro Juventute abonniert werden.

Für fremdsprachige Eltern hat Pro Juventute die Broschüre «Unser Kind» in den Sprachen Albanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Tamilisch und Türkisch entwickelt. Auch diese Broschüren umfassen den Zeitraum von der Geburt bis zum sechsten Altersjahr, jeweils eine Broschüre pro Jahr.

Es gibt verschiedene Veranstaltungen und Kurse zu Erziehungsthemen, zum Beispiel für Paare, die frisch Eltern wurden, alleinerziehende Eltern, fremdsprachige Eltern oder Eltern mit Jugendlichen. Elternbildung stärkt und fördert die Eltern in ihrem Erziehungswissen und in ihrer Beziehung zum Kind.

Vielleicht sind Sie mit Ihrem Kind alleine zu Hause und haben konkrete Fragen. Oder Sie haben nur wenig freie Zeit. Dann kann eine direkte Beratung am Telefon – teilweise auch in Ihrer Sprache – wertvoll sein. Es gibt auch Online-Foren für Eltern im Internet. Dort finden Sie auf viele Fragen eine ausformulierte Antwort. Familienzeitschriften führen zudem im Internet teilweise gut ausgebaute Serviceteile mit wichtigen Informationen.

Mütter- und Väterberatung im Familienraum Wallisellen

elternbriefe.ch: Informationen zu den Pro Juventute Elternbriefen. Hier können Sie die Elternbriefe und die Broschüren «Unser Kind» auch bestellen

elternbildung.ch: Informationsseite über Elternbildung. Hier gibt es die Möglichkeit, Elternbildungskurse in der Region zu suchen. Die Broschüre «Stark durch Beziehung» können Sie herunterladen. Sie wird in 15 Sprachen angeboten

elternplanet.ch: Informationsseite für Eltern mit einem ausgebauten Forum mit vielen Fragen und Antworten

familienleben.ch: Informationsseite für Eltern mit der Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren

Fritz & Fränzi: Magazin für Eltern
conTAKT-kind.ch: Informationen rund um die Erziehung

Ziel des Projektes conTAKT-kind.ch ist, insbesondere in die Schweiz zugewanderte Eltern für die Themen der Erziehung zu sensibilisieren. Dabei bildet die Frühe Förderung einen wichtigen Schwerpunkt. Das Projekt richtet sich dabei an eine Vielfalt von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die in unterschiedlichen Lern- und Begegnungsforen vermittelnd tätig sind: in der Elternarbeit, im DaZ-Unterricht, in der Elternbildung, in Eltern-Gesprächsgruppen oder Elterntreffs, in Femmes-Tischen, in Migrantenvereinen, als Eltern und Grosseltern oder als Erziehende in Kita und Spielgruppe, Kindergarten sowie Schule. conTAKT-kind.ch verbindet Theorie und Praxis und bietet fundierte theoretische Hintergründe, praktische Vorschläge und direkt einsetzbare Arbeitsmaterialien für Unterricht und Vermittlung. Entsprechend breit sind die Einsatzmöglichkeiten der Informationen und Materialien, die vom direkten Unterricht über das breite Feld der Elternbildung bis zu Elternabenden in der Volksschule oder Projektwochen mit der Kita reichen.

www.conTAKT-kind.ch

Babys und kleine Kinder brauchen Betreuung. Damit sie sich gut entwickeln können, wollen sie auch vielfältig angeregt und gefördert werden. Nicht immer kann jemand von der Familie diese wichtige Aufgabe übernehmen.

Für Kinder bis zum Alter von etwa vier Jahren gibt es in vielen Gemeinden Kinderkrippen oder Kleinkindertagesstätten. Dort werden Ihre Kleinen tagsüber von Fachleuten betreut und gefördert. In der Regel können Sie wählen, ob Sie Ihr Kind jeden Tag, nur an einzelnen Tagen oder nur an Halbtagen in die Kinderkrippe bringen wollen.

Es ist auch möglich, dass Sie Ihr Kind ganztags, halbtags oder stundenweise durch eine Tagesfamilie oder Tageseltern betreuen lassen.

Informationen zur Kinderbetreuung in der Stadt Wallisellen

Informationen zum Elternforum Wallisellen

Kinderkrippen-online.ch: Portal für familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz

 
In der Spielgruppe werden die Kinder in ihrer Entwicklung gefördert und auf den Kindergarten vorbereitet. Sie lernen, mit anderen Kindern zusammen zu sein, zu spielen, zu teilen, aufeinander zu achten, zu streiten und dann wieder Frieden zu schliessen. Falls Ihr Kind noch wenig Deutsch spricht, so ist das eine gute Gelegenheit, die Sprache zu verbessern.

Link zu Spielgruppen in Wallisellen
Gute Möglichkeiten, andere Eltern und ihre Kinder zu treffen, ergeben sich zum Beispiel auf den Spielplätzen der Gemeinde. Ein weiterer Treffpunkt ist die Krabbelgruppe. Dort treffen sich Mütter oder Väter und ihre Kinder bis drei Jahre, um gemütlich beisammen zu sein und Gedanken und Erfahrungen auszutauschen. In Wallisellen gibt es auch einen Familienraum, der als Treffpunkt dient und auch verschiedene Aktivitäten organisiert.

Familienraum Wallisellen: Weitere Informationen

Elternforum Wallisellen: Weitere Informationen

Spielplätze in Wallisellen
Kinder wachsen rasch und entwickeln immer wieder neue Interessen. In Kleiderbörsen und Spielzeugbörsen gibt es für wenig Geld fast neuwertige Kleider und Spielsachen. Bilderbücher und Spiele können auch in Ludotheken und Bibliotheken ausgeliehen werden.

Kinderbörse Elternforum

Mediathek Wallisellen

Verzeichnis Ludotheken: Der Verein der Schweizer Ludotheken führt auch ein Verzeichnis von Ludotheken in der Schweiz

Öffentlicher Verkehr

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in der Schweiz noch höchstens 12 Monate lang Auto fahren. Kümmern Sie sich deshalb schon frühzeitig darum, einen Schweizer Führerschein zu erhalten.
Wenn Sie aus einem Land stammen, das ein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen Sie nur die notwendigen Dokumente einreichen; Sie erhalten dann einen Schweizer Führerschein.

Wenn Sie aus einem Land stammen, das kein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen Sie mindestens eine Kontrollfahrt erfolgreich bestehen oder nochmals eine Fahrprüfung absolvieren. Es lohnt sich, zur Vorbereitung einige Fahrstunden bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer zu nehmen.
Wenn Sie lernen möchten, Motorfahrzeuge zu fahren, benötigen Sie einen Lernfahrausweis.

Dieser wird vom Strassenverkehrsamt des Kanton Zürichs ausgestellt, sofern Sie die Theorieprüfung bestanden haben. Der Lernfahrer oder die Lernfahrerin muss von einer Person begleitet werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie besitzt.

Strassenverkehrsamt Zürich

Um sich zur Fahrprüfung anmelden zu können, sind einige Voraussetzungen notwendig:
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen einen staatlich anerkannten Nothelferkurs besucht und einen Sehtest bei einem autorisierten Optiker bestanden haben.
  • Sie müssen eine schriftliche Theorieprüfung bestanden haben, in der Sie über Verkehrsregeln Auskunft geben.
  • Sie müssen eine bestimmte Anzahl praktische Fahrschulstunden absolviert haben. Die Fahrschulen in der Schweiz sind ziemlich teuer; eine Stunde kostet etwa 90 Franken.
  • Die Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgt meistens durch die Fahrschule oder den Fahrlehrer, die Fahrlehrerin.
Lassen Sie sich von der Fahrschule oder Ihrem Fahrlehrer, Ihrer Fahrlehrerin beraten.

Strassenverkehrsamt Zürich

Informationen zum Autofahren

Der öffentliche Verkehr ist in der Schweiz sehr gut ausgebaut. Mit Zug, Bus oder Tram kommen Sie beinahe überall hin. Auch in Ihrer Gemeinde kann es sich lohnen, für das gesamte Verkehrsnetz ein Abonnement (Abo) zu kaufen, anstatt für jede Fahrt einzeln zu bezahlen.

Nützlich ist auch das Halbtax-Abonnement der SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Damit erhalten Sie Billette (Fahrkarten) für die Bahn zum halben Preis. Dies gilt auch für die meisten Privatbahnen, zahlreiche Bergbahnen, Postautos und für viele Schifffahrtslinien. Mit dem Halbtax-Abo bezahlen Sie zudem für Tram und Bus in den meisten Städten und Agglomerationen nur einen reduzierten Tarif.

In Begleitung fahren Kinder bis 6 Jahre in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gratis mit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren bezahlen nur den halben Fahrpreis. Sehr praktisch ist die Juniorkarte, sie kostet 30 Franken pro Jahr. Damit können die Kinder weiterhin kostenlos fahren, wenn auch nur in Begleitung der Eltern oder Grosseltern.

Der Stadt steht eine gewisse Anzahl vergünstigter Tageskarten für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Damit kann man einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf allen öffentlichen Netzen reisen. Diese Tageskarten sind sehr begehrt. Melden Sie sich deshalb schon früh bei der Stadt, wenn Sie an einem bestimmten Tag eine solche Karte benutzen möchten.

Tageskarten der Stadt Wallisellen bestellen

SBB: Informationen zu Abos und Billetten

Ohne Arbeit

Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Prinzipien: Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Grund dafür sind die Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU).

Arbeitnehmende aus allen anderen Staaten erhalten nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration. Dort können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen es für eine Bewilligung braucht.

Der Kanton, in dem Sie wohnen, entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung bekommen. Mehr Informationen erhalten Sie bei der dafür zuständigen Stelle. Je nach Kanton heisst das: Amt für Ausländerfragen, Migrationsamt oder Fremdenpolizei.

«Vorläufig Aufgenommene» mit Aufenthaltsbewilligung F haben seit Anfang 2006 vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Neu können also auch Asylsuchende arbeiten. Es gibt spezielle Angebote, die sich um ihre Situation kümmern. Erkundigen Sie sich bei den Hilfswerken oder bei der kantonalen Asylkoordination.

Migrationsamt des Kantons Zürichs

Bundesamt für Migration

Flüchtlingshilfe

Es lohnt sich, Freunde und Bekannte über Ihre Stellensuche zu informieren. So erfahren Sie vielleicht frühzeitig, dass eine Stelle frei wird, und können sich bewerben.

Viele Stellen werden aber auch öffentlich ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen, meist in den periodisch beigelegten Stellenanzeigern. Auch Fachzeitschriften enthalten oft Stelleninserate. Falls Sie selber keine Tageszeitung abonniert haben, gehen Sie in die Bibliothek oder in ein Café, wo Sie Tages- und Wochenzeitungen lesen können.

Im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) finden Sie ebenfalls viele Tageszeitungen und Zeitschriften. Nützlich sind auch die im RAV selbst installierten Computer-Suchportale. Hier melden Firmen ihre freien Stellen an. Diese SSI Self Service Information wird von der öffentlichen Verwaltung organisiert.

Das Internet als Stellenmarkt wird immer wichtiger. Unterdessen gibt es viele verschiedene Stellenbörsen im Internet. Zum Teil sind diese Jobsuchmaschinen gratis, zum Teil kosten sie aber auch etwas. Bei den kostenpflichtigen Jobsuchmaschinen können Sie meist einen Suchauftrag für eine bestimmte Zeit hinterlegen. Sie erhalten dann die neuen Stellenangebote per E-Mail.

Viele Firmen schreiben ihre offenen Stellen auf der Firmen-Webseite aus. Schauen Sie bei Unternehmen deshalb direkt im Internet nach oder rufen Sie an. Das können Sie auch tun, wenn keine Stelle ausgeschrieben ist, Sie sich aber für die Firma interessieren. Das nennt man Initiativbewerbung oder Spontanbewerbung. Seriöse und umfassende Bewerbungen haben gute Chancen. Es muss aus den Unterlagen aber ersichtlich sein, dass Stellensuchende sich intensiv mit dem Unternehmen befasst haben.

Es gibt auch private Stellenvermittlungsbüros, die Ihnen bei der Stellensuche helfen. Sie können bei Stellenvermittlungen Ihr Bewerbungsdossier einreichen. Falls Ihr Profil dann zu einer offenen Stelle passt, werden Sie kontaktiert.

RAV Zürich Oerlikon (zuständig für Wallisellen)

www.arbeit.swiss: Auf der gemeinsamen Website aller RAV finden Sie Informationen rund um die Jobsuche, Bewerbungen, Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie zahlreiche Stellenanzeigen

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber hat die Pflicht, Lohn und Sozialleistungen zu bezahlen und Ferien zu geben.

Im Arbeitsvertrag sind mindestens die Namen der beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer), das Datum des Vertragsbeginns, die zu leistende Arbeit und die zu bezahlende Lohnsumme enthalten. Was durch die beiden Parteien im Vertrag nicht festgehalten wird, regeln oft andere Gesetze oder Reglemente, namentlich das Schweizerische Obligationenrecht und die Gesamtarbeitsverträge.

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Informationen zu Arbeitsverträgen

Überlegen Sie sich genau, aus welchen Gründen Sie mit Ihrem Arbeitsplatz nicht zufrieden sind. Am besten machen Sie sich Notizen über einzelne Vorgänge und sorgen auch dafür, dass Sie Zeugen haben (Arbeitskollegen oder -kolleginnen). Sprechen Sie zuerst mit einem Mitglied der Personalkommission, sofern es im Betrieb eine Personalkommission gibt. Allenfalls kann auch ein Gespräch mit dem Personalchef Klärung bringen.

Lassen Sie sich stets professionell beraten, bevor Sie auf eigene Faust Schritte unternehmen. Am besten ist es, bei einer Rechtsberatung oder bei Hilfswerken um Rat zu fragen. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich auch dort erkundigen. Es kann auch hilfreich sein, interkulturelle Vermittler beizuziehen. Oder Sie sprechen erst einmal mit Kolleginnen und Kollegen darüber. Vielleicht kommen Sie so auf Tipps, die weiterhelfen.

Arbeitsgericht Kanton Zürich
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Ist Ihnen Ihre Arbeitsstelle gekündigt worden, müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Stelle suchen. Können Sie keine Stelle finden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu müssen Sie allerdings in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet haben. Wenn Sie die Arbeitsstelle selber gekündigt haben oder Sie der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber Anlass zur Kündigung gegeben haben (so genannte selbst verschuldete Arbeitslosigkeit), müssen Sie mit einer vorübergehenden Einstellung der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengelder rechnen.

Bei drohender Arbeitslosigkeit sollten Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihres Wohnorts anmelden. Das RAV ist die Verbindungsstelle zwischen Arbeitslosen und den Arbeitslosenkassen. Es informiert Sie über Höhe und Dauer der Arbeitslosenentschädigung. Das RAV vermittelt auch Stellen und berät Sie zu Weiterbildungskursen und Beschäftigungsprogrammen.

RAV Zürich Oerlikon (zuständig für Wallisellen)

Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit

Wer schwarzarbeitet, wird für eine legale Arbeit entlohnt, ohne bei den Sozialversicherungen, der Steuerverwaltung und/oder den Ausländerbehörden gemeldet zu sein. Das sind Verstösse gegen Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungsrecht, Quellensteuerrecht und/oder Ausländerrecht. Und Sie machen sich allenfalls strafbar, weil Sie gegen das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) verstossen. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine legale Anstellung mit fairen Arbeitsbedingungen und einem genügenden Versicherungsschutz.

„Keine Schwarzarbeit. Arbeit korrekt melden“: Diese Website informiert sachlich über Schwarzarbeit und die damit verbundenen Risiken

Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate hier aufhält, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es gibt Bewilligungen für Kurzaufenthalte von weniger als einem Jahr, befristete Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassungsbewilligungen. Für Migrantinnen und Migranten aus Staaten der Europäischen Union und der Freihandelsassoziation gelten andere Aufenthaltsbewilligungen als für Menschen, die aus anderen Staaten stammen.

Migrationsamt des Kantons Zürich
Weitere Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen

Polizei

Mit dem selben Parkgebührenkonto von Parkingpay können Sie sowohl Parkbewilligungen beziehen, wie auch bei Parkuhren bargeldlos mit dem Smartphone bezahlen.
Das Parkgebührenkonto kann schweizweit eingesetzt werden.
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge an Werktagen zwischen 08.00 und 11.30 Uhr, sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone mit der üblichen Parkscheibe parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr, bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 bis 09.00 Uhr.

Zwischen 19.00 und 7.59 Uhr muss keine Parkscheibe angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 wieder in den Verkehr eingeführt wird. Diese Zeiten findet man auch auf den üblichen Parkscheiben.
Fahrzeuge können in den Blauen Zonen nur für bestimmte Zeit gemäss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine Parkbewilligung zu erwerben. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone.

An der Gemeindeversammlung vom 25. September 2017 wurde ein neues Parkkartenreglement genehmigt und per 1. April 2018 in Kraft gesetzt. Das Stadtgebiet wird dazu neu in mehrere Zonen unterteilt und die Gebühren angepasst.

Parkbewilligungen können ab 1. April 2018 nur noch unter Auflagen von Einwohnern, einheimischen Handwerks- und Servicebetrieben, Wochenaufenthaltern, wie auch von Besuchern und externen Handwerks- und Servicebetrieben, bezogen werden.

Pendler (bis anhin Arbeitnehmerparkkarten 8304) erhalten nur noch eine Parkbewilligung, wenn Sie nachweislich auf ein privates Fahrzeug angewiesen sind (aufgrund von unregelmässigen Arbeitszeiten, Nachtschicht, ungenügender Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr am Wohnort etc.). Dafür ist zuerst das Gesuchsformular auszufüllen und mit den nötigen Nachweisen (Arbeitsbestätigung etc.) an die Abteilung Sicherheit einzureichen.

Mit dem Lösen der Parkbewilligung und dem Anbringen der Vignette von Parkingpay an der Frontscheibe können Sie jeweils in einer bestimmten Zone für einen gewissen Zeitraum parkieren. Die Zonenzuteilung regelt das Parkkartenreglement, welches in den Downloads zur Verfügung steht.

Parkbewilligungen können ab März 2018 direkt über Parkingpay (App oder online) oder am Schalter im Stadthaus bezogen werden.
Die Parkbewilligungen können über www.parkingpay.ch (App oder online) bezogen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Bewilligung am Schalter der Abteilung Bevölkerung + Sicherheit zu beziehen. Bringen Sie am Schalter bitte einen Ausweis sowie den Fahrzeugausweis mit.

Bitte beachten Sie:
Ab 1. April 2018 werden für Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger und schwere Motorwagen über 3.5 Tonnen keine Parkbewilligungen mehr abgegeben. Zusätzlich besteht keine Bezugsberechtigung für Bewohner von Liegenschaften, für welche der Bauherr gestützt auf die Bau- und Zonenordnung ein Mobilitätskonzept erstellt und dabei freiwillig auf die Erstellung von Parkplätzen verzichtet wurde.

Übergangsbestimmungen
Die vor Inkrafttreten des Reglements abgegebenen dauernden Parkkarten behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit, jedoch ab Inkraftsetzung des Reglements nur noch in der dafür vorgesehenen Zone und in Form einer Parkierbewilligung mit Parkingpay-Funktion. Ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in Wallisellen gemäss altem Reglement sowie aufgrund der Teilrevision betroffene, nicht mehr bezugsberechtigte Betriebe.

Die Parkbewilligungen für Einwohner und Wochenaufenthalter gelten für die Dauer von einem bis zwölf Monaten in einer Zone.
Einheimische Handwerks- und Servicebetriebe können Parkbewilligungen für die Dauer von einem bis zwölf Monaten für die Zonen 1 bis 4 beziehen. Auswärtige Handwerks- und Servicebetriebe können ausschliesslich für eine Zone Tages- oder eine Monatsbewilligungen beziehen.
Für Pendler, die in Wallisellen arbeiten und auf in privates Fahrzeug angewiesen sind, gilt die Parkbewilligung für die Dauer von einem Tag oder einem bis zwölf Monaten in derjenigen Zone, in welcher sich die Arbeitsstätte befindet.
Besucher erhalten für die Zonen 1 bis 4 eine Tages- oder Monatsbewilligung. Die Parkbewilligung für Besucher kann auch von zuhause ausgedruckt werden. Befolgen Sie bitte die Anweisungen auf der gedruckten Bewilligung.
Alle Parkbewilligungen sind über www.parkingpay.ch zu beziehen.

Schule

Die Kinder in der Schweiz werden mit etwa vier Jahren eingeschult. Die Einschulung erfolgt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Der Kindergarten gehört in manchen Kantonen bereits zur obligatorischen Schulzeit, in anderen Kantonen ist er noch freiwillig.
Nach dem Kindergarten folgt die Primarschule (Kindergarten und Primarschule sind zusammen die Primarstufe) und danach die Sekundarstufe I. Der Besuch der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist obligatorisch für alle Kinder und dauert insgesamt elf Jahre. Je nach Kanton können diese Schuljahre anders aufgeteilt. In der Mehrzahl der Kantone dauert der Kindergarten zwei Jahre, die Primarschule sechs Jahre und die Sekundarstufe I drei Jahre. In vielen Kantonen gibt es auf der Sekundarstufe I verschiedene Schultypen mit höherem oder tieferem Schwierigkeitsgrad. Wie diese Anforderungsniveaus genannt werden, ist je nach Kanton unterschiedlich.
Nach der obligatorischen Schulzeit haben die SchülerInnen verschiedene Möglichkeiten ihre Ausbildung fortzusetzen: Sekundarstufe II, Berufsfachschulen, Mittelschulen etc.
Die Kinder werden von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet. Man nennt sie auch Lehrpersonen. Die öffentliche Schule heisst Volksschule und ist kostenlos. Es steht den Eltern frei, eine private Schule für ihre Kinder zu wählen. Private Schulen sind kostenpflichtig.
In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Volksschule. Die Schulsysteme der Kantone unterscheiden sich zum Teil stark. Auch innerhalb eines Kantons können sich die Schulen von Gemeinde zu Gemeinde oder sogar von Schulhaus zu Schulhaus unterscheiden. Erkundigen Sie sich im Schulsekretariat Ihrer Wohngemeinde, wie die Schule bei Ihnen aufgebaut ist.

Schule Wallisellen: Allgemeine Informationen

Swissworld: Übersicht über das schweizerische Bildungssystem (in acht Sprachen)

Nach der Anmeldung bei der Stadt Wallisellen muss ihr Kind auch bei der Schule angemeldet werden – dies geschieht nicht automatisch. Nach erfolgter Anmeldung werden Sie von der Schulverwaltung über die Zuteilung Ihres Kindes informiert.

Anmeldung bei der Schule Wallisellen

Informationen für Neuzuzug im Kanton Zürich mit schulpflichtigen Kindern

Der Kindergarten ist ein Teil der Primarstufe. Die Kinder spielen viel, sie malen, singen, tanzen und basteln und erhalten kurze Lektionen. Manchmal spielen die Kinder alleine oder mit anderen Kindern, manchmal spielen sie nach Anleitung der Kindergartenlehrperson.

Durch das Spielen und die Lektionen erlernen die Kinder wichtige Fähigkeiten, die sie in der Schule und im späteren Leben gut gebrauchen können: zuhören, sich ausdrücken, längere Zeit an einer Arbeit oder an einem Spiel bleiben, sich konzentrieren, selbständig planen und Entscheidungen treffen. Sie lernen auch, sich mit anderen Kindern und Erwachsenen zurechtzufinden und gemeinsame Regeln zu respektieren. Mit diesen Fähigkeiten haben Kinder gute Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein.

Kinder, die sich in ihrer Muttersprache gut ausdrücken können und viele Wörter kennen, lernen die deutsche Sprache leichter. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit den Kindern in Ihrer Muttersprache sprechen. Im Alltag gibt es dafür unzählige Möglichkeiten. Nehmen Sie sich so oft wie möglich Zeit, mit dem Sohn oder der Tochter zu sprechen und ihnen zuzuhören. Unterstützen können Sie Ihr Kind auch so: Freuen Sie sich darüber, wenn es im Kindergarten oder in der Schule neue deutsche Wörter gelernt hat.

Mütter und Väter können am Arbeitsplatz, im Gespräch mit den Nachbarn oder in einem Kurs die deutsche Sprache lernen. Damit helfen Sie Ihrem Kind auf seinem Weg durch den Kindergarten und die Schule.

www.kinder-4.ch
In der Regel erhalten die Kinder Unterricht in folgenden Fächern: Deutsch (in der französischen Schweiz Französisch, in der italienischen Schweiz Italienisch), Mathematik, Mensch und Umwelt, Sport (Turnen und Schwimmen), Musik, Zeichnen, Handarbeit und Werken, zweite Landessprache, Englisch, Hauswirtschaft. Zum Schulprogramm können auch Religion und Lebenskunde gehören. Viele Lehrpersonen führen regelmässige Besprechungen mit der ganzen Klasse durch (Klassenrat).

Auch die Unterrichtsfächer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Das betrifft insbesondere die Fremdsprachen. In den meisten Kantonen wird bereits ab der zweiten oder dritten Klasse der Primarschule eine erste Fremdsprache unterrichtet (Englisch oder eine zweite Landessprache) und ab der fünften Klasse eine zweite Fremdsprache (Englisch oder eine zweite Landesprache).

Der allgemeine Religionsunterricht beschäftigt sich mit allen Weltreligionen. Dieser Unterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Unterricht in christlicher Religion (teilweise auch «Biblische Geschichte» genannt) bieten zum Teil die Schulen, zum Teil die Kirchen an. Kinder ohne christlichen Hintergrund müssen nicht an diesen Unterricht teilnehmen. Die Eltern müssen ihre Kinder schriftlich abmelden. Erkundigen Sie sich bei der Lehrerin oder dem Lehrer oder beim Schulsekretariat.

Eltern ABC

Informationen zum Thema Religion und Kultur

Auch die Beurteilung der Leistungen eines Schülers oder einer Schülerin können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. In den meisten Kantonen der deutschen Schweiz gibt es spätestens ab der 2. oder 3. Klasse der Primarschule zweimal im Jahr ein Zeugnis und einen Bericht über die schulischen Leistungen des Kindes (Lernbericht). In den ersten Jahren der Primarschule verfassen die Lehrpersonen in vielen Kantonen nur einen Lernbericht.

Die Zeugnisnoten gehen von 1 bis 6:
Die Noten bedeuten:
1 = sehr schwach
2 = schwach
3 = ungenügend
4 = genügend
5 = gut
6 = sehr gut

Im Zeugnis können auch halbe Noten stehen, zum Beispiel 4.5 oder 5.5.
Manchmal stehen im Zeugnis statt Noten auch Worte, zum Beispiel sehr gut, gut, genügend oder ungenügend. Die Eltern müssen das Zeugnis unterschreiben und das Kind muss es wieder in die Schule zurückbringen.

Eltern ABC
Nach der Primarstufe wechselt Ihr Kind in die Sekundarstufe. Die Lehrerin oder der Lehrer macht einen Vorschlag, welchem Schultypus Ihr Kind zugewiesen wird. Dabei wird auf seine Noten und auf sein Verhalten in der Schule geachtet. Damit ist gemeint, wie das Kind im Unterricht Interesse, Fleiss, Selbständigkeit im Lernen und Verlässlichkeit gezeigt hat.

Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, informieren Sie die Lehrperson darüber. Der Entscheid wird durch die Schulpflege (lokale Schulbehörde) gefällt. Die Eltern können gegen diesen Entscheid Rekurs einlegen.

Eltern ABC
In manchen Gemeinden werden die Kinder an wichtigen religiösen oder kulturellen Festtagen in ihrer Herkunftskultur vom Kindergartenbesuch dispensiert. Das heisst, sie müssen an diesem Tag nicht in den Kindergarten gehen.

In manchen Kantonen können die Kinder an zwei frei gewählten Tagen im Jahr (z.B. an hohen religiösen Feiertagen der Herkunftskultur) vom Schulbesuch befreit werden. Die Eltern müssen den Antrag auf einen schulfreien Tag an die Lehrerin oder den Lehrer stellen. Diese Tage werden in vielen Gemeinden Joker-Tage genannt. Ferienreisen gelten in der Regel nicht als Grund, um im Kindergarten und in der Schule zu fehlen. Informieren Sie sich, wie dies an der Schule Ihres Kindes organisiert ist.

Eltern ABC

Weitere Informationen
Ja, die Teilnahme an Schulreisen und Ausflügen, Sporttagen, Skitagen, Klassenlagern, Projektwochen und Ähnlichem ist obligatorisch. Diese Aktivitäten gehören zum Schulunterricht und fördern das Lernen. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, sprechen Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer.

Eltern ABC
Die Lehrperson informiert die Eltern über die Leistungen und das Verhalten ihres Kindes in der Schule. Die Eltern dürfen Schulbesuche machen. Melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an. Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Entscheiden über die Zuteilung Ihres Kindes. Gegen Entscheide der Schulbehörde über die Zuteilung Ihres Kindes zu einem bestimmten Schultypus können Sie Rekurs einlegen.

Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zu Hause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen die Eltern den Lehrer oder die Lehrerin sofort informieren.

In der Schweiz wird viel Wert auf die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern gelegt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen. An Elterngesprächen erfahren Sie mehr darüber, wie sich Ihr Kind in der Schule verhält und wie es vorwärtskommt. An Elternabenden informiert die Lehrperson über das Programm der nächsten Zeit, über die Inhalte des Unterrichts und über die Organisation der Schule.
Bei Fragen oder Problemen ist grundsätzlich Kindergartenlehrperson oder die Lehrerperson Ihre erste Ansprechperson. Falls Ihr Anliegen nicht mit der Lehrperson geklärt werden kann, wird die Schulleitung beigezogen.

Wenn das Kind krank ist, müssen Sie die Kindergartenlehrperson oder die Lehrperson unbedingt darüber informieren. Rufen Sie deshalb vor Schulbeginn im Kindergarten oder in der Schule an. Manche Kindergartenlehrpersonen oder Lehrpersonen geben für den Notfall auch ihre Privatnummer an.

Wenn Ihr Kind krank ist, haben Sie das Recht, zu Hause zu bleiben und nicht zur Arbeit zu gehen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber, wie viele Tage Sie pro Jahr wegen Krankheit eines Kindes fehlen dürfen.

In manchen Gemeinden gibt es Tageshorte oder Kindertagesstätten. Dort werden Kinder ausserhalb des Kindergartens und der Schulzeit betreut. Die Kinder können dort auch zu Mittag essen. Manche Schulen bieten selber eine Mittagsbetreuung an. Das ist aber nicht die Regel.
In vielen Gemeinden gibt es über Mittag auch einen Mittagstisch, wo die Kinder essen können. Erkundigen Sie sich im Kindergarten oder der Schule nach Betreuungsangeboten der Gemeinde.
Die Kosten für die Betreuung sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von den Eltern bezahlt werden.

Informationen zu den Familienergänzende Tagesstrukturen 

Weitere Informationen
Berufstätige Eltern können meistens nicht während allen Schulferienwochen selbst Ferien nehmen. Für Kindergarten- und Schulkinder bestehen in verschiedenen Gemeinden Betreuungsmöglichkeiten, die zum Teil die Schule anbietet. Erkundigen Sie sich bei der Schule oder beim Hort, welche Möglichkeiten es gibt. Familien können sich auch privat zusammentun und ihre Kinder gegenseitig betreuen.

Informationen Familienergänzende Tagesstrukturen

Weitere Informationen

Informationen zu Jugendsportcamps
Das Wichtigste ist Ihr Interesse für die Schule und das, was Ihr Kind lernt. Fragen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn deshalb so oft wie möglich: «Wie ist es heute im Kindergarten / in der Schule gegangen?» Oder: «Was habt ihr gemacht?» Nehmen Sie sich Zeit zum Zuhören. Freuen Sie sich mit dem Kind, wenn ihm etwas gut gelungen ist und machen Sie ihm Mut, wenn etwas noch schwierig ist.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach der Schule regelmässig (am gleichen Ort und zur gleichen Zeit) und ungestört die Hausaufgaben macht (ohne Mobiltelefon, Fernsehen oder Radio).

Die Welt der Schule und die Welt der Familie können sehr unterschiedlich sein. Dann ist es für die Kinder manchmal schwierig, die Regeln und Werte der beiden Welten zusammenzubringen. Es ist deshalb wichtig, dass die Eltern, Lehrpersonen und Betreuungspersonen Kontakt halten und zusammenarbeiten. Wenn die Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenen gut funktioniert, kann sich das Kind leichter auf die Schule und das Lernen konzentrieren.

Vor allem bei wichtigen Gesprächen ist es sinnvoll, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei ist (auch «interkulturelle(r) ÜbersetzerIn» oder «interkulturelle(r) VermittlerIn»). Es ist nicht gut, wenn das Kind selber oder ein älteres Geschwister für Sie übersetzt.

Informationen "Zusammenarbeit Eltern & interkulturelles Dolmetschen"

Ernährung: Tipps für eine gesunde Zwischenmahlzeit

Die Lehrerin oder der Lehrer gibt den Schülerinnen und Schülern Hausaufgaben. Die Kinder sollen die Hausaufgaben zuhause selber lösen. Die Eltern können ihr Kind aber unterstützen, damit es die Hausaufgaben jeden Tag macht. Es hilft, wenn es die Hausaufgaben jeden Tag zur gleichen Zeit und am gleichen Ort macht und dabei nicht gestört wird. Schalten Sie deshalb in dieser Zeit auch das Handy, das Radio und den Fernseher ab. Vielleicht kann Ihr Kind die Hausaufgaben auch zusammen mit einem Mitschüler oder einer Mitschülerin machen. Gemeinsames Lernen macht oft viel mehr Spass.

Manche Gemeinden und Schulen bieten anschliessend an die Schulzeit eine betreute Aufgabenhilfe an. Dort kann das Kind die Aufgaben unter Aufsicht einer Betreuungsperson machen. Auch Vereine und Organisationen führen manchmal kostengünstige Lernprojekte durch, die von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern betreut werden. Es gibt auch private Nachhilfeangebote.
Für Kinder, die während der Schulzeit neu in die Schweiz einreisen, gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden eine Integrationsklasse. In dieser Klasse erhalten die Kinder während eines halben oder ganzen Jahres intensiven Deutschunterricht als Unterstützung für die schulische Integration.

Kinder, die noch Mühe mit der deutschen Sprache haben, können den Unterricht Deutsch für Fremdsprachige (DfF) oder Deutsch als Zweitsprache (DAZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht während einem bis zwei Jahren.

Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes. Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden in vielen Kantonen im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.
Ja, die Schulen sind verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung und Diskretion über den Aufenthaltsstatus zu wahren. Wenden Sie sich für genaue Informationen an eine spezialisierte Beratungsstelle.

Beratungsstellen für Sans-Papiers
Es ist wichtig, dass Sie mit der (Kindergarten-)Lehrperson darüber sprechen. So können Sie miteinander eine Lösung suchen. Das kann der Beizug eines Kinderarztes, einer Psychologin oder einer Heilpädagogin sein. Nehmen Sie jemandem zum Übersetzen mit, wenn das nötig ist. Wenn Sie sich mit der (Kindergarten-)Lehrperson nicht einigen können, sprechen Sie mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich in der Schule. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren oder sind unruhig im Unterricht. Oder ein Kind geht wegen der Schulkollegen nicht gern zur Schule.

Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und mit den Eltern. Er kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate schlägt die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe vor, wie man dem Kind am besten helfen kann.

Die Schulpsychologin kann eine Therapie oder einen Zusatzunterricht oder auch die Versetzung des Kindes in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät sie auch einfach die Lehrperson, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern kann.

Informationen zum Schulpsychologischen Dienst
Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten haben, ist es wichtig, dass sie Hilfe bekommen. Für verschiedene Probleme gibt es kostenlose Unterstützung: Wenn das Kind Probleme beim Sprechen hat, kann eine Fachperson in Logopädie helfen. Bei Problemen beim Lesen und Schreiben hilft eine Legasthenie-Therapie. Eine Therapie in Psychomotorik unterstützt bei Problemen beim Bewegen und integrativer Förderunterricht bei Problemen beim Lernen.

Manche Kinder haben Mühe, dem normalen Unterricht zu folgen. Für sie gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden besondere Klassen. Sie heissen Kleinklassen. In diesen Klassen hat es weniger Schülerinnen und Schüler als in den Regelklassen (normale Klassen). Die Lehrpersonen in den Kleinklassen haben eine zusätzliche Ausbildung.

Für Kinder mit schweren körperlichen und geistigen Problemen gibt es Sonderschulen. In manchen Kantonen und Gemeinden werden heute aber auch Kinder mit schweren Problemen in der Regelklasse (normale Klasse) unterrichtet und sie erhalten zusätzlich einen integrativen Förderunterricht.

Soziales

Die Abkürzung AHV steht für Alters- und Hinterlassenen-Versicherung. Sie wurde 1948 eingeführt und ist die wichtigste Sozialversicherung in der Schweiz.

Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten nach der Pensionierung (Austritt aus dem Erwerbsleben) einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. Dank den Hinterlassenenrenten hilft die AHV auch mit, dass Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versorgers oder der Versorgerin nicht in finanzielle Not geraten.

Die AHV basiert auf dem Grundgedanken der Solidarität. Die beruflich aktive Bevölkerung finanziert jeweils die laufenden Renten und vertraut darauf, dass spätere Generationen das ebenfalls tun werden. Die Versicherung ist ab dem 18. Lebensjahr für alle in der Schweiz wohnhaften, erwerbstätigen Personen obligatorisch. Finanziert wird die AHV aus den vom Lohn abgezogenen Beiträgen der Arbeitnehmenden, den Beiträgen der Arbeitgeber, vom Bund und den Kantonen.

Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte sich drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Bei Fragen helfen die Gemeindezweigstellen der Ausgleichskassen weiter.

Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur AHV

Informationen zur AHV

Adressen der kantonalen Ausgleichskassen

Die Abkürzung IV steht für Invalidenversicherung. Sie ist neben der AHV eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand dann, wenn er oder sie wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens bleibend oder für längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht mehr arbeiten kann.

Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.

Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Invalidenversicherung

ch.ch: Informationen zur Invalidenversicherung

Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.

  • Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
  • Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
  • Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.

Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, z.B. Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentner/-innen oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.

So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Unfallversicherung

Wer in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, also einen Lohn bezieht, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Der Versicherungsbeitrag wird direkt vom Lohn abgezogen und ist auf dem Lohnausweis ersichtlich. Die Arbeitslosenversicherung bezahlt den versicherten Personen eine Arbeitslosenentschädigung bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsausfällen infolge schlechten Wetters und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. In der Regel werden 70 Prozent des versicherten AHV-pflichtigen Lohns als Arbeitslosenentschädigung ausgezahlt. 80 Prozent des versicherten AHV-pflichtigen Lohns werden ausgezahlt, wenn man Kinder hat, weniger als 4000 Franken verdient oder invalid ist. Selbständige können sich in der ALV nicht versichern.

Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich zuerst bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. Dies sollten Sie tun, sobald Sie erfahren, dass Ihnen beispielsweise gekündigt wird, also schon bevor Sie arbeitslos werden. Falls Sie noch bei keiner Arbeitslosenkasse sind, können Sie das dort erledigen.

Für Wallisellen ist das RAV Zürich Nansenstrasse zuständig. 

Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Arbeitslosenversicherung

Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung versichern. Mit der Krankenkasse sind Sie für Kosten im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder bei einem Unfall versichert. Das heisst, Sie müssen nur einen kleinen Teil der Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder bestimmte Medikamente bezahlen. Den Rest bezahlt die Krankenkasse.

Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen.

Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen.

Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. Durch die Grundversicherung ohne Zusatzversicherung (= allgemein versichert) sind die Kosten in der allgemeinen Abteilung für ein Vierbettzimmer abgedeckt.

Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie.

Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung

comparis.ch: Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung

Die 1. Säule der Altersvorsorge ist die AHV. Sie funktioniert nach dem Prinzip des Umlageverfahrens. Die arbeitende Generation bezahlt die Renten der Rentnerinnen und Rentner. Um die AHV-Rente aufzustocken, gibt es die 2. Säule, die berufliche Vorsorge. Sie funktioniert auf dem Prinzip des Vorsorgesparens: Sie bezahlen Beiträge ein und erhalten ab der Pensionierung eine Rente, die sich nach den einbezahlten Beträgen richtet.

Die vielen verschiedenen Pensionskassen und Versicherungen organisieren die berufliche Vorsorge. Analog zur AHV sind alle angestellten Arbeitnehmenden obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie weniger als 20’880 Franken im Jahr verdienen (gilt für das Jahr 2011). Für Selbständige ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch, sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Vielfach organisieren Branchenverbände für Selbständige eine solche Kasse.

Von Ihrer Pensionskasse erhalten Sie jährlich einen Auszug, auf dem unter anderem steht, wie viel Geld Sie schon gespart haben und welche Rente Sie mit diesem Geld erhalten. Das gesamte angesparte Geld (bei Wohneigentum auch nur einen Teil davon) können Sie sich unter bestimmten Bedingungen auszahlen lassen: zum Beispiel, wenn Sie die Schweiz für immer verlassen oder wenn Sie Wohneigentum kaufen wollen. Bevor Sie einen solchen Schritt wagen, sollten Sie sich gut beraten lassen.

Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge

Neben der AHV und der zweiten Säule gibt es die private Vorsorge, die dritte Säule. In der dritten Säule (genauer: in der Säule 3a) kann man freiwillig Geld für das Leben nach der Pensionierung sparen. Der Staat fördert dieses Sparen mit Steuervergünstigungen, allerdings nur begrenzt.

Angestellte, die schon Beiträge in die AHV und die Pensionskasse bezahlen, können zusätzlich knapp 7000 Franken pro Jahr (wird jährlich neu festgelegt) in die dritte Säule einzahlen und dieses Geld von den Steuern abziehen. Selbständige können 20 Prozent ihres jährlichen Einkommens in die dritte Säule einzahlen und diesen Betrag von den Steuern abziehen. (Auch hier gibt es eine Obergrenze.) Die dritte Säule ist deshalb die wichtigste Form der Altersvorsorge für Selbständige.

Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie die Höhe der jährlichen Beiträge und weitere Informationen zur dritten Säule.

In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Das heisst, erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt).

Am 1. Januar 2021 trat die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Kraft. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird der Urlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO).

Am 1. Juli 2022 sind die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der «Ehe für alle» in Kraft getreten. Damit gilt die Ehefrau der Mutter als der andere Elternteil, wenn sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist und das Kind gemäss Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung durch eine Samenspende gezeugt wurde. In diesem Fall hat sie ebenfalls Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung.

Mutterschaftsversicherung: Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder auf der Website von ch.ch.

Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft.

Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zum Vaterschaftsurlaub

Alle Angestellten erhalten pro Kind eine Familienzulage:
  • mindestens 200 Franken pro Kind und Monat
  • mindestens 250 Franken pro Monat für Kinder in Ausbildung von 16 bis 25 Jahren (sogenannte Ausbildungszulage)
Die Kantone können über dieses Minimum hinausgehen. Die Familienzulage wird demjenigen Elternteil ausbezahlt, der das höhere Einkommen nach Hause bringt.
In allen Kantonen haben auch Nichterwerbstätige einen Anspruch auf eine Familienzulage. Ihr Einkommen darf (in den meisten Kantonen) 42‘120 Franken im Jahr nicht übersteigen. Gemeint sind damit geringfügig Beschäftigte oder beispielsweise Studierende mit einem kleinen Nebeneinkommen.

Selbstständigerwerbende müssen sich einer Familienausgleichskasse (FAK) anschliessen und haben auch Anspruch auf Familienzulagen. Den Angestellten wird die Familienzulage vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt. Nichterwerbstätige und allenfalls Selbständige erhalten die Familienzulage von der kantonalen Familienausgleichskasse.

Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zu Familienzulagen sowie die Adressen der kantonalen Familienausgleichskassen

Umwelt und Ökologie

Besuchen Sie unsere Wertstoffsammelstellen im Stadtgebiet.

Bei allen Sammelstellen können Alu/Weissblech, Glas (Grün, Weiss, Braun) und Textilien abgegeben werden. Die Sammelstellen dürfen von Montag bis Samstag von 7:00 – 12:00 und von 13:00 bis 20:00 Uhr benutzt werden.

Name   Lage
Altes Gemeindehaus  Opfikonerstrasse 9, östlich des Gebäudes
Stadthaus-Parkplatz Zentralstrasse 9, bei Tiefgarageneinfahrt
Melchrüti Melchrütistrasse 31, südlich des Gebäudes
Richti Geerenstrasse
Säntis-/Bubentalstrasse  Säntisstrasse 30, östlich des Gebäudes
Zwicky Seidenstrasse 10

Sperrige Güter (brennbarer Hausrat, wie Möbel und dergleichen) sind mit Sperrgutmarken zu versehen und zusammen mit dem übrigen Haushaltkehricht (Freitag bis 7.00 Uhr) bereitzustellen.

Tipps Brockenhäuser nehmen gut erhaltene Möbel meistens gratis entgegen!

In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine/n Abnehmer/in.

Wichtig Metallteile bei Sperrgut entfernen!
Sammelstellen Wertstoffsammelstelle Remondis Recycling AG

Wohnen

Jeden Tag verursachen die Menschen unzählige Tonnen Abfall. Die Entsorgung und Vernichtung (Verwertung) dieses Abfalls ist eine aufwändige Sache. So braucht es Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmen, die den Abfall vor Ihrer Haustüre abholen; mit speziellen Kehrichtfahrzeugen transportiert man den Abfall in die Verbrennungsanlagen, wo er dann vernichtet wird. Dies alles verursacht hohe Kosten, weshalb die Stadt Abfallsack-Gebühren verlangt.

Wie in den meisten Orten gilt dabei auch in Ihrer Stadt das Verursacherprinzip. Das heisst: Je mehr Abfall Sie verursachen, desto mehr müssen Sie dafür bezahlen. Oder umgekehrt: Wenn Sie den Abfall getrennt entsorgen, werden Sie belohnt: Denn Sie brauchen weniger Abfallsäcke zu kaufen und sparen Geld.

Und ein weiterer wichtiger Vorteil: Die getrennt entsorgten Abfälle (Wertstoffe) lassen sich zu einem Grossteil wiederverwerten. Sie tragen also damit auch zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen bei. Beim Recycling (Wiederverwertung bereits benutzter Rohstoffe) gehört die Schweiz übrigens zur Weltspitze.

Wenn Sie Ihren Haushaltsabfall entsorgen wollen, müssen Sie dafür die offiziellen Abfallsäcke oder Abfallmarken der Stadt Wallisellen kaufen und verwenden. Denn nur die offiziellen Abfallsäcke in den Grössen 17, 35 oder 60 l werden mitgenommen.

Offizielle Abfallsäcke und Abfallmarken gibt es unter anderem in allen lokalen Lebensmittelgeschäften sowie bei der Post und beim Empfang der Stadtverwaltung.

Abfallmarken können für 110 l-Säcke verwendet werden. 3 Marken sind aufzukleben. Für die Entsorgung von Sperrgut – wie etwa Matratzen, Möbel oder Teppiche – brauchen Sie ebenfalls Abfallmarken. Ein Merkblatt für die Verwendung der Abfallmarken finden Sie hier.

Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz verboten.

Wenn Ihr Haus über einen Abfallcontainer verfügt, werfen Sie den gut verschnürten Abfallsack dort hinein. Ob dies nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist, lesen Sie entweder in der Hausordnung oder erfahren Sie vom Hauswart.

Gibt es bei Ihnen keinen Abfallcontainer, bringen Sie den gut verschnürten Abfallsack zum Sammelpunkt Ihres Hauses oder Wohnquartiers. Dies ist allerdings nur am Abfuhrtag und nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Die entsprechenden Regeln erfahren Sie aus dem Abfallkalender von Wallisellen.

Diese Vorschriften haben gute Gründe: Zum einen sieht es nicht besonders einladend aus, wenn überall Berge von Abfallsäcken auf der Strasse liegen. Ein weiterer Grund: Tiere wie Füchse, Marder, Krähen und Katzen reissen die herumliegenden Abfallsäcke in der Nacht gerne auf und plündern den Inhalt.

Je mehr Abfall Sie getrennt entsorgen, desto mehr können Sie sparen und unsere Umwelt schonen. Folgende Abfälle sind für die getrennte Entsorgung geeignet:

• Altpapier
• Karton
• Flaschen und Gläser (Altglas)
• Grüngut (kompostierbare Garten- und Küchenabfälle)
• Altöl (Speiseöle und Mineralöle)
• Textilien und Schuhe
• Metalle
• Aluminium und Konservendosen
• Sperrgut

Ein übersichtliches Merkblatt zu diesem Thema finden Sie hier.

In der Stadt Wallisellen gibt es 7 Wertstoff-Sammelstellen (Altglas, Aluminium + Konservendosen, Altöl, Textilien). Auf der Website erfahren Sie, wo sich diese befinden und welche Wertstoffe Sie dort entsorgen können.

Auch Getränkeflaschen aus PET und Flaschen aus Plastik (z.B. Milchflaschen) sollten Sie getrennt entsorgen. Denn leere Flaschen lassen sich dank einem speziellen Verfahren für die Herstellung neuer Flaschen oder Plastikverwerten. Öffentliche Sammelstellen dafür gibt es zwar keine. Sie können die Flaschen aber in den Geschäften abgeben, in denen Sie sie gekauft haben.

Es gibt etliche Abfälle, die nicht in den Abfallsack gehören. Dazu zählen unter anderem:
  • Batterien, Akkus und Knopfzellen
  • Kaffeekapseln (Nespresso und andere Hersteller)
  • Leuchtstoffröhren, Entladungslampen
  • Stromsparlampen
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Sonderabfälle
Bringen Sie diese Abfälle zur Entsorgung in die Geschäfte zurück, in denen Sie die Produkte gekauft haben.

Als Sonderabfälle gelten jene Abfälle, die etwa wegen ihrer Giftigkeit oder anderer Eigenschaften speziell zu entsorgen sind. Unbedingt zu beachten ist dabei: Sonderabfälle gehören nie in den Abfallsack und auch nicht ins Abwasser.

Dies sind die wichtigsten Sonderabfälle aus dem Haushalt:

• Farben, Lacke, Klebstoffe, Säuren, Laugen, Entkalker
• Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
• Medikamente
• Quecksilber, Thermometer mit Quecksilber
• Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser
• Spraydosen, Druckgaspatronen
• Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel
• Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger
• Andere Stoffe, die Ihnen unbekannt sind

Für die Entsorgung dieser Abfälle gilt der Grundsatz: Wo Sie die Produkte gekauft haben, können Sie die daraus entstandenen Sonderabfälle auch wieder entsorgen. Denn die Hersteller und der Handel sind per Gesetz verpflichtet, diese Abfälle zurückzunehmen.
Es gibt auch die Möglichkeit beim Sonderabfall-Mobil diese Abfälle zu entsorgen. Die Termine wann das Sonderabfall-Mobil auf dem Stadthaus-Parkplatz ist, entnehmen Sie dem Entsorgungskalender.

Viel Abfall entsteht Tag für Tag auch in der Küche. Einige dieser Abfälle können Sie kompostieren. Das heisst: Die Abfälle werden durch einen biologischen Prozess zu Kohlendioxid, Wasser und Humus umgewandelt. In den Kompost oder die Grünabfuhr gehören unter anderem:
  • Rüstabfälle von Obst und Gemüse
  • Speiseresten (auch Fleisch und Fisch)
  • Verdorbene Früchte und verdorbenes Gemüse
  • Kaffeesatz, Tee (mit Beutel, aber ohne Verpackung)
  • Zerkleinerte Eierschalen
  • Schnittblumen und Topfpflanzen
Gibt es bei Ihnen keinen Komposthaufen, nutzen Sie für die Entsorgung einfach die Grünabfuhr Ihrer Stadt.
Wenn Sie mit Ihrem Hund spazieren gehen, nehmen Sie stets spezielle Hundekotsäcke mit. Diese benötigen Sie nämlich, um den Kot Ihres Hundes vom Boden aufzuheben und zu entsorgen. Als Hundehalter sind Sie dazu verpflichtet. Hundekotsäcke können Sie unter anderem im Tierfachhandel kaufen oder sie stehen an den öffentlichen Abfalleimern zur Verfügung.
Es empfiehlt sich, auf verschiedenen Wegen eine neue Wohnung zu suchen:
  • Internet: Auf Immobilienportalen sind freie Wohnungen ausgeschrieben. Suchkriterien wie Ortschaft, Anzahl Zimmer oder Mietzins helfen Ihnen, geeignete Wohnungen ausfindig zu machen. Auch die Adressen von Liegenschaftsverwaltungen und Baugenossenschaften Ihrer Region finden Sie im Internet.
  • Verwaltungen: Verlangen Sie bei möglichst vielen Baugenossenschaften und Liegenschaftsverwaltungen ein Anmeldeformular. Nachdem Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben, lohnt es sich, regelmässig nachzufragen. Rufen Sie an oder gehen Sie wenn möglich persönlich vorbei.
  • Zeitungen: Freie Wohnungen sind auch in Tageszeitungen, Gemeindeanzeigern oder Quartierzeitungen ausgeschrieben. Melden Sie sich möglichst früh am Vormittag beim Vermieter. Das erhöht Ihre Chancen.
  • Gratisinserate: In Einkaufs- und Gemeindezentren, Quartierläden, Restaurants, Schulen oder Spitälern gibt es auch Inseratetafeln. Sie können dort gratis eine Annonce aufhängen oder nach Angeboten suchen.
  • Bekanntenkreis: Längst nicht alle freien Wohnungen werden auch ausgeschrieben. Informieren Sie deshalb Ihre Verwandten, Freunde oder Arbeitskollegen, dass Sie auf der Suche sind. Sie erhalten so möglicherweise wertvolle Tipps.
Mieter und Vermieter schliessen in der Regel einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen einzuhalten. Den Mietvertrag müssen Sie aufbewahren.

Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrags und enthält Regeln, die das friedliche und ordentliche Zusammenleben im Haus gewährleisten sollen. Geregelt sind etwa Nachtruhe, Benützung der Waschküche, Ordnung im Treppenhaus, das Halten von Haustieren und anderes mehr.
Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags haben Mieter wie auch Vermieter Rechte und Pflichten. Diese Punkte sollen im Vertrag geregelt sein:
  • Vermieter und Mieter werden mit Namen erwähnt
  • Mietobjekt
  • Mietbeginn
  • Mietzins mit Nebenkosten
  • Kaution (Mietzinsdepot)
  • Kündigungsfristen (Mieter und Vermieterseite)

Was sollten Sie beachten:
Bei der Wohnungsübergabe wird eine Mängelliste/ Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt. Im Wohnungsabnahmeprotokoll wird alles aufgeführt, was in der Wohnung nicht in Ordnung ist, also Beschädigungen oder fehlende Gegenstände (z.B. Schlüssel). Als neuer Mieter können Sie sich somit von allfälligen Schäden durch den Vormieter entlasten. Dieses Protokoll sollte zwingend aufbewahrt und mit dem Mietvertrag abgelegt werden.
Zunächst kostet die Wohnung den monatlichen Mietzins, der im Mietvertrag abgemacht wurde. Hinzu kommen Ausgaben für Strom oder Gas, Telefonanschlüsse, Internetverbindung oder Kabelfernsehen.

Unter Nebenkosten können Ausgaben fallen für Heizung, Wasser, Hauswart, Gartenunterhalt, Abwasser, Kehrichtgebühr und weiteres mehr. Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein. Sie sind sonst nicht zulässig. Die Nebenkosten werden anteilsmässig auf alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses verteilt.

Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie in der Regel monatlich zusammen mit dem Mietzins. Man nennt das Akontozahlungen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie dann eine Schlussabrechnung. Wenn die Akontozahlungen niedriger sind als die Schlussabrechnung, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Liegen die Kosten darunter, wird Ihnen der zu viel einbezahlte Betrag zurückerstattet.

Wenn Sie in der gleichen Gemeinde umziehen, reicht eine Adressänderung an Ihre Einwohnerkontrolle. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden.

Bevölkerungsdienste Wallisellen

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt.

Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:

  • Post: Sie können einen Auftrag zum Nachsenden Ihrer Post bei der Poststelle hinterlegen.
  • Strom, Gas, Wasser: Informieren Sie die zuständigen Werke über Ihren Umzug, damit diese die Schlussabrechnung machen können.
  • Telefon: Informieren Sie Ihre Telefongesellschaft, damit diese Telefon, Internetanschluss und allenfalls digitales TV ändern kann.
  • Schule: Falls Sie Kinder haben, informieren Sie die Lehrpersonen und die Schulbehörden über den Umzug.
ch.ch: Informationen zum Thema Umzug
Kleinere Reparaturen, die Sie selbst ohne eine Fachperson ausführen können, gehören zum sogenannten kleinen Unterhalt (Kosten bis rund 150 Franken). Dafür müssen Sie als Mieterin und Mieter selber aufkommen. Einige Beispiele: Duschschlauch, Filter im Dampfabzug, Wasserhahnfilter, Seifenschalen, Plastikkörbchen im Geschirrspüler oder Backblech im Ofen.

Wenn grössere Reparaturen nötig sind, müssen Sie dies sofort der Verwaltung oder dem Hauswart melden. Sind Sie nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt der Vermieter die Reparatur auf seine Kosten. Ansonsten müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, je nach Lebensdauer des defekten Gegenstands.
Viele Vermieter und Verwaltungen verlangen eine Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn Schäden entstehen, die Sie nicht absichtlich verursacht haben. Ein Beispiel: Das Lavabo geht kaputt, weil ein Gegenstand herunterfällt. Der Schaden kann schnell viel Geld kosten. Hier springt die Privathaftpflichtversicherung ein.

Ausserdem ist es für Mieterinnen und Mieter empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Mit Hausrat bezeichnet man die gesamte Wohnungseinrichtung samt Haushaltsgeräten, Computer, TV-Gerät, CDs, Büchern, Kleidern usw. Die Hausratversicherung übernimmt – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – die Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse, Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind.

Zivilschutz, Militär

Auf den 01.01.2015 schlossen sich die Zivilschutzorganisationen: Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Opfikon und Wallisellen zur Zivilschutzorganisation Hardwald zusammen. Weitere Informationen erhalten sie von der Stadt Kloten.