Gemäss Art. 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung Wallisellen legt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung jährlich einen Bericht über die Grundsätze und Ziele seiner Politik vor. Dargestellt sind bedeutende spezielle Ziele und Projekte ausserhalb der operativen und laufenden Geschäfte. Die Reihenfolge entspricht nicht einer Prioritätenordnung.

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Datum
4. Oktober 2016

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Name
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