Reform Ergänzungsleistungen: Wichtigste Massnahmen im Überblick
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Am 22. März 2019 hat das Parlament die Reform verabschiedet. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2020 die Ausführungsbestimmungen gutgeheissen und beschlossen, die Reform auf 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.
Informationen
- Datum
- 29. Juni 2020
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Reform_Erganzungsleistungen__Wichtigste_Massnahmen_im_berblick.pdf (PDF, 250.14 kB) | Download | 0 | Reform_Erganzungsleistungen__Wichtigste_Massnahmen_im_berblick.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Soziales | 044 832 61 60 | soziales@wallisellen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zusatzleistungen AHV/IV | 044 832 61 90 | zusatzleistungen@wallisellen.ch |