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In unserer Gesellschaft leben zunehmend Menschen, die in verschiedenen Lebenslagen auf Unterstützung angewiesen sind und nicht auf Hilfe aus dem privaten Umfeld zurückgreifen können. Häufig sind es ältere, kranke oder behinderte Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu besorgen. In diesen Fällen muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beiständin oder einen Beistand ernennen.

Informationen

Datum
4. Mai 2016
Autor/-in
KESB

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Name
PriMa Flyer (PDF, 284.59 kB) Download 0 PriMa Flyer

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