Für die Benützung von öffentlichem Grund als Drehort wird eine Bewilligung benötigt. Das Gesuch mit Angaben über Ort, Zeit, Zweck ist mit Ausnahme von unvorhergesehenen Fällen bei der Abteilung Sicherheit frühzeitig schriftlich einzureichen:
  • bei politischen Nutzungen mindestens drei Arbeitstage vor Nutzungsbeginn;
  • bei allen anderen Nutzungen mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn.
Die Gebühr wird in der Bewilligung festgelegt. Die Bewilligung kann mit entsprechenden Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Informationen

Datum
14. August 2017

Dokumente

Name
gesuch_drehbewilligung.pdf (PDF, 179.96 kB) Download 0 gesuch_drehbewilligung.pdf

Zugehörige Objekte