Gesuch für Patent Gastwirtschaft / Klein- und Mittelverkauf

Ein Patent benötigt gemäss §2 des Gastgewerbegesetzes,
  • wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht;
  • wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.

Patent zur Führung einer Gastwirtschaft:
Dieses Patent wird für jede Art von Gastwirtschaftsbetrieb benötigt und auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Benützen Sie dazu das Onlineformular "Patent Gastwirtschaft". Neben dem ausgefüllten Formular sind ausserdem ein Handlungsfähigkeitszeugnis und ein Betreibungsauszug (erhältlich in der Wohngemeinde des Patentinhabers), ein Auszug aus dem eidgenössischen Zentralstrafregister und eine Kopie des Pacht- oder Mietvertrages beizulegen.

Informationen

Datum
25. Januar 2019

Dokumente

Name
Gesuch_Patent_Gastwirtschaft.pdf (PDF, 259.56 kB) Download 0 Gesuch_Patent_Gastwirtschaft.pdf

Zugehörige Objekte