Wenn ein ausgewiesenes Bedürfnis für Bauarbeiten während den Sperrzeiten vorhanden ist, so ist das Gesuch frühzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor den Arbeiten bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. Unter Sperrzeiten verstehen sich:
  • Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr
  • Nachtruhe von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr
  • Sonntagsruhe von 00.00 bis 24.00 Uhr.
Die Gebühr wird in der Bewilligung festgelegt. Die Bewilligung kann mit entsprechenden Auflagen versehen werden

Informationen

Datum
2. April 2019

Dokumente

Name
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