Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) verlangt von den Bauherrschaften und den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern geeignete Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Die Stadt Wallisellen konkretisiert die Bestimmungen mit klaren und einheitlichen Vorgaben, was die Planungssicherheit verbessert.

Steigende Temperaturen führen in städtischen Gebieten zu einer immer grösseren Hitzebelastung. Eine wirksame Gegenmassnahme ist mehr Grün in den Quartieren, unversiegelte Flächen, die Regenwasser zurückhalten und es in den Boden versickern lassen.

Klima

Die kantonalen Vorgaben in § 238a PBG sind sehr allgemein formuliert. Die Stadt Wallisellen hat ihren Spielraum genützt und die Bestimmungen in der BZO wie folgt präzisiert:

  • Grünflächenziffer: In Zentrums- sowie in Industrie- und Gewerbezonen müssen mindestens 10 Prozent des Grundstücks begrünt sein – das heisst natürlich bepflanzt und nicht versiegelt oder als Abstellflächen genutzt. Dies ersetzt die bisherige Regelung, die lediglich offene Spiel-, Ruhe- oder Gartenflächen vorschrieb.
  • Baumerhalt: Wer einen Baum fällen will mit einem Durchmesser über 60 cm, der im Ergänzungsplan Baumerhalt erfasst ist, braucht eine Bewilligung.
  • Baumförderung: Bei Neubauten ist pro 200 m₂ Grünfläche, die an die Grünflächenziffer angerechnet wird, ein Baum zu pflanzen oder nachzuweisen.
  • Vorgärten: In den Wohnzonen ist der Strassenabstands- und Baulinienraum als begrünter Vorgarten herzurichten.