Sozialversicherungen und Finanzen
Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen sind eine Versicherungsleistung der AHV, keine Sozialhilfe. Sie sichern AHV-Rentenberechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindesteinkommen. Im Kanton Zürich werden sie Zusatzleistungen genannt.
Ergänzungsleistungen: Sinn und Zweck (svazurich.ch)
Hilflosenentschädigung
Wer dauernd Hilfe braucht, zum Beispiel beim Ankleiden oder bei der Körperpflege, erhält zur Altersrente Hilflosenentschädigung. Die Hilflosenentschädigung ist ein Beitrag an die Pflege- oder Betreuungskosten. Ihre Höhe hängt davon ab, wie stark jemand im Alltag dauernd auf Hilfe, Betreuung oder Pflege angewiesen ist. Die AHV unterscheidet 3 Stufen von Hilflosigkeit: leicht, mittel, schwer.
Hilflosenentschädigung AHV (svazurich.ch)
Individuelle Finanzhilfe Pro Senectute
Die individuelle Finanzhilfe der Pro Senectute unterstützt Sie unter bestimmten Bedingungen und nach einer individuellen Prüfung Ihrer Situation bei dringend notwendigen Ausgaben, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden.
Kontakt
Zentralstr. 9
8304 Wallisellen
Tel. 044 832 61 90
zusatzleistungen@wallisellen.ch