Weiterbildung
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Bevor Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden, sollten Sie sich über folgende Fragen klarwerden:
• Zu welchem Thema will ich mich weiterbilden? Berufsberatung: Hier finden Sie eine Weiterbildungsdatenbank, in der Sie gezielt nach passenden Angeboten suchen können |
Nicht für jeden Beruf ist eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich. Falls Ihr Beruf in der Schweiz nicht reglementiert ist, können Sie ohne Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises Ihren Beruf ausüben. Ob Sie in Ihrem Berufsfeld arbeiten können, ist jedoch vom Arbeitsmarkt und den geforderten Ansprüchen des künftigen Arbeitgebers abhängig. Die Mehrheit der Berufe in der Schweiz ist nicht reglementiert.
Ist Ihr erlernter Beruf in der Schweiz reglementiert, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Diploms oder Berufsabschlusses durch eine schweizerische Behörde oder Institution. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms oder Ausweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist. Je nach Beruf sind in der Schweiz verschiedene Behörden oder Institutionen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. Im Bereich der nicht universitären Ausbildungen in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, sozialen Berufen und Kunst ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zuständig. Das gilt auch für Fachhochschulabschlüsse. Vor allem in den Bereichen Erziehung und Gesundheit sind andere Institutionen zuständig. Ausländische Maturitätsabschlüsse werden auf Bundesebene nicht anerkannt. Für die Zulassung zu einem Studium wenden Sie sich direkt an die Hochschulen. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Informationen über die Anerkennung von ausländischen Diplomen und über die verschiedenen Anlaufstellen swissuniversities: Auf der Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen finden Sie Informationen zur Anerkennung von Maturitäts- und Universitätsabschlüssen Berufsberatung: Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome |
In vielen Fällen bezahlt der Arbeitgeber die Weiterbildung teilweise oder ganz. Besonders dann, wenn der Arbeitgeber wünscht, dass Sie den Lehrgang besuchen. Sprechen Sie dieses Thema mit dem Arbeitgeber ab, bevor Sie sich für den Kurs anmelden.
Wer Probleme hat, die Kosten einer Aus- oder Weiterbildung zu bezahlen, kann an verschiedenen Orten um Hilfe bitten. Es gibt die Möglichkeit, Stipendien oder Darlehen zu erhalten. In jedem Kanton gibt es eine Stipendienstelle. Dort kann man ein Gesuch einreichen. Die Stipendienstellen informieren auch über andere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Einige private Stiftungen helfen Menschen in schwierigen finanziellen Situationen ebenfalls bei der Finanzierung der Weiterbildung. Kantonale Stipendienstellen: Überblick über das Stipendienwesen und Adressen der verschiedenen Stipendienstellen |
Auch Menschen ohne Ausbildung oder Personen, die sich freiwillig engagieren, leisten viel und machen wertvolle Erfahrungen. Wer zum Beispiel freiwillige Pflegearbeit leistet oder ohne Lohn in einem Verein oder in der Stadt arbeitet, lernt immer wieder dazu. In der Stadt Wallisellen wir der Bereich „Freiwilligenarbeit“ unter folgendem Link näher umschrieben: www.wallisellen.ch/freiwilligenarbeit Seit ein paar Jahren kann man diese Tätigkeiten auf dem DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT (auch Sozialzeitausweis genannt) festhalten. So können Sie zeigen, in welchen Bereichen Sie schon Erfahrungen machen konnten. Fragen Sie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten Ihre Vorgesetzten nach dem DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT. Sie können dieses Dossier auch bei einer Stellenbewerbung vorlegen. DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT: Wertschätzung von freiwilligem Engagement |