Bitte melden Sie Ihren Umzug innert 14 Tagen. Als Erwachsene(r) können Sie den Umzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren). So gehen Sie vor:
Anmeldung mit eUmzug

Ihre Zuzugs- Wegzugs- oder Umzugsmeldung können Sie bequem über das Portal eUmzugCH erledigen.

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Wochenaufenthalt
Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/-in ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Bevölkerungsdienste nötig.
Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/-in ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Bevölkerungsdienste nötig.
Zuzug aus dem Ausland

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Bevölkerungsdienste an.

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Bevölkerungsdienste an.

Bild Wegzug
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.
Trennung

Beim Umzug mit Kindern benötigen wir das Einverständnis des anderen Elternteils.

Beim Umzug mit Kindern benötigen wir das Einverständnis des anderen Elternteils.